Sexuelle Gewalt auch getarnt strafbar

Manchmal braucht es Zeit und Reife, bis man als Opfer erkennt, dass man sexualisierter Gewalt ausgesetzt war. Einer wie ich, der in einer in ihrem Kern amoralischen und prekären Familie aufwuchs, meinte zunächst, dass er für die sexuellen Übergriffe, die er erlitt, selbst verantwortlich und entsprechend schuldig war. Tätereinreden wie: das hast du ja so gewollt; das war doch nicht so schlimm; das hat dir doch auch Spaß gemacht; vernebelten meine Wahrnehmung, und es brauchte Jahre und in einem Fall Jahrzehnte, um zu erkennen, was es war, nämlich sexualisierte Gewalt und Vergewaltigung. Und manch ein Opfer erkennt die ihm angetane Schändung seiner Lebtag nicht, weil es außerstande ist, seine geliebte Mutter oder seinen geliebten Vater als Kinderschänder zu erkennen.
Aus diesem Grunde reblogge ich den Beitrag, der über ein BGH-Urteil berichtet, das feststellt, dass auch ein zunächst nicht rezipierter sexueller Missbrauch strafbar ist.

talking about sexual trauma

Das wäre jetzt auch amtlich: Auch wenn dem Opfer nicht klar ist, dass es gerade sexualisiert misshandelt wird, ist die Handlung strafbar. Ein in erster Instanz verurteilter Sexualstraftäter hatte Revision eingelegt mit der Begründung, seine Opfer hätten die Misshandlungen als Handlungen im Rahmen einer sportmedizinische Studie verstanden und seien deswegen nicht geschädigt worden.

Das Gericht stellt dazu fest:

„Denn es lasse sich nicht vorhersehen, ob und gegebenenfalls wann der Erkenntnisprozess beim jugendlichen Opfer stattfinde, wie er seine Erfahrung verarbeite und sich zunächst nicht genau eingeordnete Vorfälle zu einem späteren Zeitpunkt auf seine sexuelle oder soziale Entwicklung auswirke. Es komme in diesem Zusammenhang daher nicht darauf an, aus welchem Grund das jugendliche Opfer den wahren Gehalt der sexuellen Handlung verkenne.“

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4 Gedanken zu “Sexuelle Gewalt auch getarnt strafbar

  1. Was letztendlich aber der selbe Blödsinn ist wie die Verschärfung des Sexualstrafrechts unter dem Label „Nein heißt nein.“
    Im Übrigen spricht man im Orignalpost einmal von Jugendlichen, dann plötzlich von Kindern. Hier ist aber definitiv ein Unterschied zu machen, denn Kindern kann man (sexuelle und) geistige Unreife bescheinigen, aufgrund derer sie leicht zu manipulieren sind. Einem Jugendlichen traue ich aber mehr Einsichtsfähigkeit und Weitblick zu.
    Ansonsten wäre es wohl auch zu leicht, Missbrauchs- bzw. Vergewaltigungsvorwürfe zu erheben, nur weil man nach einem ONS getrennte Wege geht und sich geschmäht fühlt.

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    • Auch ich sage gelegentlich, schlechter Sex ist kein sexueller Missbrauch. Auch ich habe mich auf solche Situationen eingelassen, wo ich mich hinterher ekelte. Aber auch ich habe Situationen erlebt, wo ich von einer Frau gevögelt wurde, obwohl ich es nicht wollte. Und das fühlt sich noch um einiges ekliger und demütigender an. Es war möglich, weil ich damals von Kinderschänderinnen zum Lustknaben abgerichtet wurde. Ich konnte nicht nein sagen, weil da keine Person war, die ich war und mit der ich mich zu identifizieren wußte. Dies war eine Folge des Missbrauches durch die Eltern.

      Jugendliche sind sehr manipulierbar und lassen sich darob auf Sachen ein, die sie nicht wirklich bejahen und wollen. Nicht umsonst beginnt die unbedingte Strafmündigkeit erst mit 21 Jahren.

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  2. Und nicht umsonst liegt die bedingte Srafmündigkeit bei 14 Jahren, die sexuelle Selbstbestimmung in gewissen Grenzen bei 14 Jahren, absolut bei 16 Jahren und der Autoführerschein darf bereits mit 17 gemacht werden.

    Dass sich Jugendliche sich generell auf Sachen einlassen, die sie nicht wirklich bejahen und wollen, halte ich nicht allein deshalb für eine Unterstellung. Da hilft es auch nichts, wenn du wiederholt darauf hinweist, dass du ja ein bedauernswertes Missbrauchsopfer bist. Denn letztendlich tust du damit das, was du Anderen vorwirfst. Du instrumentalisierst deinen erlittenen Missbrauch.

    Mir ist aber schon klar, dass der Missbrauch bei dir einen Schaden hinterlassen hat, denn sonst würdest du nicht hinter (fast?) allem und jedem einen sexuellen Missbrauch vermuten. Manchmal sind Verhaltensweisen schlicht und einfach nur der Dummheit oder Gedankenlosigkeit geschuldet. Ähnlich wie Omi, die dem lieben Enkelchen ein Bussi aufdrückt oder in die Wange kneift. Ja, mir ist durchaus klar, dass hier ein gewisses Potential des sexuellen Missbrauchs besteht. Insbesondere auch mit einer Frau als Täterin. Aber glücklicherweise ist das (der Missbrauch) eher seltener der Fall.

    Insofern kann es sicherlich nicht schaden, die Kirche einfach mal im Dorf stehen zu lassen.

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    • Hallo Mario, es steht Ihnen frei, mich zu bedauern, doch sehe ich mich selbst nicht als ein „bedauernswertes Missbrauchsopfer“, sondern als Überlebender eines Seelenmordes. Ihren pejorativen Unterton habe ich jedenfalls zur Kenntnis genommen.

      Auch mögen Sie weniger sexualisierte Handlungen im Alltag erkennen als ich. Doch sollten Sie nicht, indem Sie von sich auf andere schließen, diese Übergriffe nach ihrem persönlichen Mutmaßen ausschließen oder in Abrede stellen. Es ist zuallererst das Empfinden des Betroffenen, durch das ein Übergriff wahrgenommen wird.

      Mir ist nicht klar, inwieweit ich meine Geschichte instrumentalisiere, wenn ich Missbrauch benenne. Jedenfalls kommentieren Sie einen Artikel, in dem es um ein Urteil des BGH geht. Das Gericht stellte fest, dass die Einrede des Täters, sein Opfer war zum Zeitpunkt der Tat gar nicht in der Lage, diese als Missbrauch einzuordnen, weswegen er keine Straftat begangen habe, unbegründet sei. Der BGH verwirft deshalb die – in meinen Augen infame – Schutzbehauptung und belässt damit die Kirche im Dorf. Diese Sicht scheint erkennbar nicht die Ihre zu sein …

      Was das Schutzalter angeht, so ist Ihre Annahme unrichtig. Das Schutzalter endet erst mit 18 Jahren (siehe hier).

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