Die UBSKM verwechselt ihren Auftrag

Kerstin Claus, die UBSKM, hat sich eine neue Bezeichnung zugelegt. Sie nennt sich nun Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Wie man das abkürzt, weiß sie womöglich selbst nicht; jedenfalls nennt sie sich bislang weiterhin verkürzt UBSKM.

Egal, dieser Tage postete sie auf der Startseite ihrer Internetpräsenz: „Wer das Schweigen bricht, bricht die Macht der Täter. Der Fall Collien Fernandes und die Epstein-Files sorgen für Schlagzeilen – alles Fälle sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Jetzt ist es an uns, endlich solidarisch zu sein.“

Sie dachte sich wohl, so bleibt man im Gespräch, und solange man im Gespräch bleibt, tut man auch etwas für den Kinderschutz. Ihr Vorgänger Johannes-Wilhelm Rörig dachte ähnlich und schloss Abkommen zum Kinderschutz mit den Kirchen – den Täterorganisationen und Vertuschern. Ob dabei tatsächlich mehr Kinderschutz zustande kam, kann man mit Fug und Recht bezweifeln. Jedenfalls wurden die Kirchen geschont, eine Entschädigung für Missbrauchsopfer floss nur rudimentär und dürftig, während neue Berichte über Kindesmissbrauch durch Kirchenpersonal verlässlich weiter flossen. Womöglich war das der einzige Erfolg seiner Bemühungen: dass die Schandtaten eher aufgedeckt werden und nicht mehr so schnell im Archiv verschwinden.

Nun versucht Claus, aktuell zu sein, und verbindet Epstein mit Fernandes. Damit setzt sie Kindesmissbrauch und Rosenkrieg gleich. Ihr eigentliches Anliegen – die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Unterstützung des von HateAid initiierten und von Justizministerin Hubig formulierten „Gesetzes gegen digitale Gewalt“ – wird dadurch auf den ersten Blick nicht ungeschickt verschleiert. Im Grunde flankiert sie damit ein Unterfangen links-grüner Politik, das auch medial vielfältig lobbyiert wird.

Zuallererst liegen beide Fälle nicht in ihrem Aufgabenbereich. Sie äußert sich zum einen zu einem Fall, für den das FBI zuständig ist, und zum anderen zu einem Fall, der mit Kindesmissbrauch nichts zu tun hat. Ihre Mitteilung ist somit nicht zielführend und nicht mehr als ein weiterer Beitrag im bunten Meinungskonzert. Für die Überlebenden von Kindesmissbrauch und für einheimische Kinder, die geschützt werden sollten und Hilfe benötigen, ist ihre Positionierung unnütz.

Betrachtet man die drei Sätze ihres Statements näher, fällt auf, dass sie an niemanden konkret adressiert sind. Nur einmal spricht sie von „uns“. Wer ist dieses „uns“? Sind es jene, die „unsere“ Demokratie meinen, um all jene auszuschließen, die man wieder hinter Mauern verdammen will?

Sie beginnt mit einem für das erste Hinhören mächtigen Satz: „Wer das Schweigen bricht, bricht die Macht der Täter.“ Das klingt gut, doch ist es eine Fehleinschätzung. In einem Gespräch mit dem Deutschlandfunk am 11.10.2017 erklärte die Psychologin Julia von Weiler: „Kinder brauchen auch heute noch bis zu acht Anläufe, bevor ihnen eine erwachsene Person glaubt, dass sie missbraucht werden, und diese Wege müssen wir verkürzen.“ Es braucht viel Mut und große seelische Not, wenn ein Kind diesen Kärnerweg auf sich nimmt und achtmal versucht, einem Erwachsenen sein Leid zu schildern. Viele Missbrauchsopfer haben nach zwei oder drei Versuchen, sich mitzuteilen, vorgezogen, künftig ihr Leben lang zu schweigen. Sie werden erwachsen, und je älter sie werden, desto schwieriger und bedrückender wird es für sie, ihr Schweigen zu brechen.

Zwei Faktoren wirken hierbei: zum einen die Macht der Täter und zum anderen die Macht der Gemeinschaft. Solange ein sozialer Kontakt zum Täter besteht, besteht auch eine Traumabindung. Das heißt, der Täter besitzt die psychologische Macht, sein Opfer allein durch seine Präsenz zu dominieren und verstummen zu lassen. Der Überlebende ordnet sich in den sozialen Kontext ein und schweigt über die erlittene seelische und körperliche Verletzung. Bei mir war die Haupttäterin meine Mutter. Spreche ich also heute von Tätern, habe ich zuerst das Bild einer Täterin – einer Kinderschänderin – vor Augen. Sie knebelte meine Seele durch ihren sexuellen Missbrauch an mir bis zu ihrem Tod. Erst mit ihrem Ableben war ich imstande, eine Traumatherapie aufzunehmen. Ihr Verbrechen an mir währte zehn Jahre, von 1956 bis 1966. Erst 2008, also 42 Jahre später, konnte ich – besser gesagt: musste ich – darüber sprechen. Es war mein Antrag auf Namensänderung.

Per Gesetz war damals die Führung des Künstlernamens in Ausweispapieren untersagt. Bis dahin hatte ich meinen Künstlernamen im Pass geführt. Daher sah ich mich gezwungen, eine Namensänderung durchzuführen. Ich beantragte sie beim Standesamt. Selbstverständlich musste ich sie begründen und mich somit gezwungenermaßen selbst outen. Diese Zwangsoffenbarung löste eine komplexe Posttraumatische Belastungsstörung (kPTBS) aus, die über 14 Jahre therapiert wurde und wegen der ich noch heute in psychotherapeutischer Nachsorge bin. Die Macht der inzwischen verstorbenen Täter – neben meiner Mutter waren auch mein Vater und weitere Frauen Täter – wurde durch meine öffentliche Offenbarung ihrer Verbrechen keineswegs gebrochen. Im Gegenteil: Sie brachte mich anfangs an den Rand des Suizids. Ich war zutiefst beschämt. Die Scham wechselte nicht die Seiten. Erst allmählich reduzierte sie sich im Verlauf der Traumatherapien. Damit entlarvt sich der Spruch „Wer das Schweigen bricht, bricht die Macht der Täter“ als eine ebenso saloppe wie unbedachte Redeweise – insbesondere im Zusammenhang mit der Intention der UBSKM, die diesen Slogan verwendet, um einen Gesetzentwurf zu forcieren, der zwar die Meinungsfreiheit reduziert, aber für den Kinderschutz kaum etwas bringt. Dazu habe ich hier gebloggt: https://wp.me/p6MOlq-DP.

Der Fall Epstein belegt zudem, wie absurd und unbedacht das Statement der UBSKM ist. Sie weiß, dass dieser Fall völlig untauglich ist, um für ein Ende des Schweigens der Opfer zu werben. Im August 1996 zeigten die minderjährigen Schwestern Annie und Maria Farmer Epstein und Ghislaine Maxwell bei der New Yorker Polizei und dem FBI wegen sexuellen Missbrauchs an. Sie brachen das Schweigen – jedoch erfolglos. Keine der Polizeibehörden begann zu ermitteln. 2002 wandten sich die Schwestern an die Zeitschrift Vanity Fair. Die Journalistin Vicky Ward verfasste einen Artikel, der jedoch nie erschien. Der Grund: Die Zeitschrift wurde bedroht und der Artikel verschwand in der Schublade. Die beiden Schwestern wurden sogar mit dem Leben bedroht und mussten ihre Wohnorte wechseln beziehungsweise ihre Namen ändern. Auch ihr Lautwerden brach die Macht der Täter nicht.

Die Macht Epsteins wurde auch nicht durch die Aussagen der missbrauchten Minderjährigen vor der Polizei in Palm Beach reduziert. Mit seinen Anwälten handelte er 2008 einen Deal mit dem Staatsanwalt für Südflorida, Alexander Acosta, aus. Trotz umfangreicher Zeugenaussagen und gerichtsfester Beweise sicherte dieser Epstein und seiner Komplizin Maxwell Immunität vor weiteren Ermittlungen zu und befreite ihn von jeglicher Entschädigungsleistung. Im Gegenzug bekannte sich Epstein der Prostitution und Zuhälterei schuldig und erhielt 18 Monate Haft im offenen Vollzug, die er überwiegend unkontrolliert außerhalb des Gefängnisses verbrachte. Dabei soll er mehrere junge Frauen missbraucht haben. Den Überlebenden seiner Verbrechen wurde somit förmlich ins Gesicht gespuckt.

Jeffrey Epstein verbrachte die Zeit von Juli 2008 bis Juli 2009 im offenen Vollzug. Danach missbrauchte er weiter Minderjährige, vor allem in seinem Haus in New York und auf der Karibikinsel Little Saint James. Nichts von seiner verbrecherischen Macht war durch die Aussagen seiner Opfer gebrochen. Zehn Jahre nach seiner Haftentlassung wurde er am 6. Juli 2019 erneut verhaftet und starb einen Monat später am 10. August in seiner Gefängniszelle in New York. Auslöser für die erneute Verhaftung waren die Berichte der Journalistin Julie K. Brown vom Miami Herald über mehr als 80 Opfer Epsteins, die zu einer Wiederaufnahme der Ermittlungen führten.

Als zweiten Beleg, wie gebrochenes Schweigen angeblich die Macht der Täter bricht, führte die Missbrauchsbeauftragte den Fall Collien Fernandes und deren Rosenkrieg an. Damit lässt sie erkennen, dass ihr eigentliches Anliegen hier nicht der Kinderschutz ist, sondern die Lobbyierung des „Gesetzes gegen digitale Gewalt“. Das aber darf in meinen Augen kein offizielles Anliegen der UBSKM sein. Zudem bleibt, bereits zwei Wochen nachdem der Spiegel mit der Titelgeschichte „Du hast mich virtuell vergewaltigt“ das Leid von Kindesmissbrauch und KI-generierten Deepfakes anhand der angeblichen Vorwürfe der Fernandes gleichsetzte, von der ganzen Empörung nichts mehr übrig. Fernandes distanzierte sich Tag für Tag mehr von den Vorwürfen; zurück bleibt die falsche Anschuldigung des Spiegels, deren Wiederholung demnächst gerichtlich untersagt werden dürfte.

Dadurch hat sich die UBSKM meines Erachtens zu sehr vom Tagesgeschehen anregen lassen und ihrem Amt damit keinen Dienst erwiesen. Schließlich sollte sie die treibende Kraft für Kinderschutz in Deutschland – und nicht in den USA – sein und sich zugleich bewusst sein, dass ihrer Obhut auch die vielen Überlebenden von Kindesmissbrauch anvertraut wurden, die heute erwachsen sind und mit ihrem Schweigen und dem damit einhergehenden massiven seelischen Leid alt geworden sind. Für sie war ihre schnellebige Empörung ein böser Maulkorb, denn kein Überlebender möchte sich in dieser boulevardesken Vereinfachung seines komplexen Leids wiederfinden, wie es die UBSKM schlagwortartig von sich gab. Der Schmerz unserer erlittenen Verbrechen war eine grausame Wirklichkeit, und unser seelisches Leid im Überleben ist ebenso real. Es fordert, um weiter zu überleben, jeden Tag viel Kraft und Selbstfürsorge – obgleich es viele Tage im Jahreskreis gibt, an denen wir entkräftet aufgeben wollen.

Zudem beschränkt sich die Wirklichkeit der Überlebenden nicht nur auf Frauen und Mädchen, wie das medial angepasste Geplauder von Claus vorgibt, sondern gleichermaßen auf Jungen und Männer, die in ihrer Kindheit und Jugend etwa zur Hälfte auch von Frauen missbraucht wurden. Mit ihrem woken Statement hat Kerstin Claus ihnen allerdings erneut ein Schweigegebot auferlegt und sie in den Schatten des Mokita gerückt. Mokita heißt: etwas, von dem jeder weiß, worüber aber keiner spricht. Genau darunter leiden viele missbrauchte Buben, Burschen und Männer. Ihnen fehlt, sobald sie über ihr Leid sprechen, die soziale Akzeptanz, dass man ihnen zuhören will. Schließlich wurden im Zuge der Demonstrationen zum Spiegel-Bericht alle Männer als Täter denunziert. Damit erneuerte Claus die gesamtgesellschaftliche Gewalt, unter der auch männliche Überlebende leben: Mannsein ist da bereits ein Delikt. Ja, es ist eine subtile Form sexistischer Gewalt, die aus Missachtung, Verachtung, Verleugnung, Verschweigen und nicht zuletzt aus Hohn und Spott besteht, wenn „woke“ Frauen tönen, alle Männer seien Täter.

Jeder Mensch braucht einen sozialen Rahmen, in dem er unbefangen über sein seelisches Leid sprechen kann, auf dass er Trost und Mitgefühl findet. Für Burschen und Männer sind diese Räume rar. Die UBSKM hat mit ihrem Statement einen dieser Räume soeben geschlossen.