Der wahre rituelle Missbrauch

sexismus-kitchenDie Politik duldet und fördert rituellen Missbrauch, insbesondere gilt das für den Kindesmissbrauch. Sie verhält sich indolent gegenüber den Tätern, verschleiert die Tatbestände und missachtet die Opfer. – Dies ist kein reißerischer Aufmacher, sondern eine Tatsachenbeschreibung für die bestehende „Kultur“ des Kindesmissbrauches. Ich denke, nachdem Sie diesen Essay gelesen haben, werden Sie meiner Auffassung zuneigen. Die Politik kann diesen Missbrauch nur dulden, weil er überwiegend auch gesellschaftlich geduldet wird. Die Duldung von sexuellem Kindesmissbrauch ist ein weltweites Phänomen. Diesem Phänomen sind Buben wie Mädchen gleichermaßen ausgesetzt. Leider muss diese Paarung als Tatbestand immer wieder explizit betont werden, da Gesellschaft wie Politik den Missbrauch von Buben als solchen nicht wahrnimmt.

2010, als ein Missbrauch mit Missbrauch begann

Erst 2010 mit der Aufdeckung der Missbrauchsfälle im Canisius-Kolleg Berlin wurde das Mokita gebrochen. Als der Kollegsdirektor Pater Klaus Mertes an mehr als 600 ehemalige Schüler des Kollegs schrieb:

„Mit tiefer Erschütterung und Scham habe ich diese entsetzlichen, nicht nur vereinzelten, sondern systematischen und jahrelangen Übergriffe zur Kenntnis genommen.“

Nachdem dieser Brief bekannt wurde, begannen viele männliche Opfer auch aus anderen Institutionen über ihre Geschichte zu sprechen. Daraus wurde ein bundesweit anhaltender Skandal, an dessen Ende der Runde Tisch stand, bei dem die Bundesregierung und vom Missbrauch Betroffene zukunftsweisende Vereinbarungen trafen.

Seltsamerweise beschränkten sich in diesem Skandal die Berichterstatter durchweg auf das generische Maskulin „Schüler“, sobald sie von den Missbrauchsopfern schrieben und verzichteten auf die politisch medienkorrekte Genderfloskel „Schülerinnen und Schüler“. Das Geschlecht der Opfer wurde so verwischt, obgleich es sich bei der Aufdeckung des bundesweiten, institutionellen Kindesmissbrauches fast ausschließlich um Sexualverbrechen an Jungen handelte. Wohl deswegen, weil er von den „falschen“ Opfern schrieb, scheiterte auch ein erster Versuch des Journalisten Jörg Schindler im November 1999, die päderastischen Verbrechen an der Odenwaldschule in der Frankfurter Rundschau zu skandalisieren. Damals waren Missbrauchsopfer Mädchen und keine Jungen, basta! Missbrauchte Buben waren damals, nach allgemeiner Auffassung, an ihrem Leid noch selbst schuld oder Stricher.

Außerdem wurde die Vergewaltigung von hunderten von Buben in Schulen, Kirchen, Heimen und Internaten durch Lehrer, Erzieher, Priester, Pfarrer und Diakone von der Journaille sofort instrumentalisiert, um auf die katholische Kirche einzudreschen. An diesem Katholiken-Bashing beteiligten sich auch besonders eifrig die Grünen. Ja, man kann heute noch bei Wikipedia ein Lemma über sexuellen Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche aufrufen, während ein gleichartiges Lemma zur evangelischen Kirche nie verfasst wurde; und dass obwohl die Gründerin der Opferhilfe Zartbitter, Ursula Endres, im Abschnitt „Statistische Einschätzung“ des Lemmas zitiert wird: es gebe ihrer Einschätzung nach keinen Unterschied in den Fallzahlen zwischen katholischer und evangelischer Kirche.

In diesem Abschnitt ist auch festgehalten, dass nach Kenntnis der katholischen Kirche in 80 bis 90 % der Missbrauchsfälle Buben die Opfer waren. Gleichzeitig wird auch die Dimension der Hatz gegen die katholische Kirche dargelegt. Demnach standen den im Jahr 2010 bekannt gewordenen und sich über Jahre verteilenden Fällen von 300 Opfern in der katholischen Kirche etwa 12.000 bis 16.000 Missbrauchsfälle pro Jahr in Familien und ihrem sozialen Nahbereich gegenüber. – Im Juni 2016 meldete die Deutsche Bischoffskonferenz:

„Knapp 1700 Personen haben inzwischen bei der Katholischen Kirche in Deutschland beantragt, als Opfer sexuellen Missbrauch durch Priester oder andere Kirchenmitarbeiter anerkannt und dafür finanziell entschädigt zu werden. (Quelle)“

Wie gering die öffentliche Aufmerksamkeit sechs Jahre nach dem Skandal geworden ist, kann man daran ablesen, dass diese Meldung bei Google Search nur sechsmal gelistet wird. Das zeigt zugleich, dass die Opfer sexuellen Missbrauchs in unserer Gesellschaft solange übersehen werden, solange man sie nicht zum Objekt seiner windigen Interessen machen kann. Zuletzt taten dies die Bundesministerin Manuela Schwesig mit dem #TeamGinaLisa und Aiman Mazyek vom Zentralrat der Muslime (siehe meinen letzten Beitrag).

Soweit zur grundsätzlichen Instrumentalisierung von Opfern sexueller Gewalt und ihrer speziellen Missachtung und beliebigen Verwertung, sobald es sich dabei um Jungen handelt. Die Grünen holte der Fluch ihrer bösen Tat jedenfalls noch ein, als ihnen 2013 ihr institutioneller sexueller Missbrauchsskandal um die Ohren flog, bei dem es überwiegend um die Vergewaltigung von Jungen und ihre damit verbundene skandalöse Forderung nach Straffreiheit für die Kinderschänder aus ihren eigenen Reihen ging.

In meinen Augen war das bewusste Verschweigen, dass es sich bei diesem Skandal um eine fortwährende, massenhafte Vergewaltigung von Buben in der Mitte unserer Gesellschaft handelte, bei der sämtliche Aufsichtsgremien versagten, indem sie weder hinsehen noch zuhören wollten, ein gesellschaftliches System- und Kommunikationsversagen.

Ja, es war eine typische Form der Entmenschlichung, der wir als Gesellschaft immer dann unterliegen, sobald Minderheiten oder prekäre Gruppen verfolgt und unterdrückt werden. Das sehen wir in aller Herrenländer, mal sind es die Juden, dann die Zigeuner, dann die Christen, und seit drei Jahrzehnten hierzulande unser männlicher Nachwuchs. Wir kranken hier an einer Wahrnehmungslücke. Prekäre Minderheiten sind für uns ein blinder Fleck. So wie wir Bettler, Sieche und Arme im Straßenbild übersehen, so übersehen wir die deprivierten Jungen in unserer Mitte.

Wer Kinder vergewaltigt ist ein Verbrecher! Wer über die Verbrechen schweigt ist Mittäter! Kinder waren auch die vergewaltigten Buben! Das Verschweigen dieser Opfergruppe durch die Medien war eine Fortsetzung des Missbrauches. – Wäre gleiches mit Mädchen geschehen, es wäre ein Sturm aus Wut und Tränen losgebrochen, und die politischen Folgen wären einem Systembruch gleichgekommen.

Die ebenso bewusste Instrumentalisierung der Jungen in der Berichterstattung, um die katholische Kirche anzugreifen, war eine weitere Form der Fortsetzung des geschehenen Missbrauches durch unsere Medien und die Gesellschaft, die mehrheitlich und unbedacht der veröffentlichten Deutung folgte. – Ja, es gibt auch Mittäterschaft durch Ignoranz!

Mein Verständnis von rituellem Missbrauch?

Als ich den Aufsatz „Die Mär vom rituellen Missbrauch“ in diesem Blog veröffentlicht hatte, schrieb mich ein Therapeut an, der mit mir über den rituellen Missbrauch, den ich seiner Meinung nach erlitten hatte, korrespondieren wollte. Er war durch die Skizze meines erlittenen Missbrauchs zu seiner Ansicht gelangt. Jedenfalls sah er mich durch Kindheit und Jugend einer kontinuierlichen Bedrohungssituation ausgesetzt, die er gleichermaßen von seinen Patienten her kenne. Ich musste ihn allerdings enttäuschen, denn ich wurde nicht rituell missbraucht, sondern unterlag der sadistischen und narzisstischen Gewalt ganz „normaler“ Eltern und Frauen. In der Wiederholung der Gewaltakte mag so etwas wie ein alltägliches Ritual gelegen haben, so wie man sich gemeinsam allabendlich zu Tisch setzt. Dennoch fehlte der ganzen erlittenen Schrecklichkeit die Überhöhung, die ein Alltagsritual zu einem Ritus erhebt.

Insofern spreche ich nur dann von rituellem Missbrauch, solange die Tat des Kinderschänders in einem überhöhten Rahmen geschieht oder durch ein entsprechendes Ritual legitimiert wurde. Was letztlich bedeutet, dass sich der Täter durch den rituellen Rahmen zu rechtfertigen vermag und sich somit keinesfalls als ein Krimineller verstehen könnte. – Ein unverfängliches Beispiel: Es gibt verdeckte Initiationsriten, für die riskante sportliche Herausforderung gemeistert werden müssen; so etwa Raftingtouren, bei denen immer wieder Menschen tödlich verunglücken. Kein Veranstalter solcher Touren käme nach einem Unglück auf den Gedanken, sich selbst als Totschläger zu betrachten. Gleichwohl haben solche Touren durchaus etwas rituelles und werden auch mit einem entsprechenden Habitus umkleidet. Kaum jemand kommt deshalb auf die Idee, einen entsprechend tödlichen Unfall als rituellen Totschlag zu bezeichnen. Hier findet die Tat praktisch vor aller Augen statt und wird nicht als solche erkannt.

Beschneidung ist rituelle Gewalt

Ein konkretes Beispiel für rituelle Gewalt ist die Beschneidung. Wird ein Mädchen beschnitten, spricht man von Verstümmelung. So lautet der entsprechende Paragraph im Strafgesetzbuch:

§ 226a
Verstümmelung weiblicher Genitalien

(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Wird jedoch ein Junge beschnitten, so spricht man nicht Verstümmelung, obgleich er sichtbar verstümmelt wird, sondern nennt das Beschneidung und reserviert dafür keinen Paragraphen im Strafgesetzbuch. Vielmehr schuf man hierfür 2015 einen Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch, der diese Verstümmelung erlaubt.

§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

Allein die Art und Weise, den ein und denselben Tatbestand einmal für rechtens und einmal als Unrecht zu erklären, je nachdem welchem Geschlecht er angetan wurde, offenbart, die allgegenwärtige Diskriminierung von Jungen. Mädchenbeschneidung ist ritueller Missbrauch; Bubenbescheidung ist erlaubter und gefeierter Ritus.

Im Judentum werden Jungen an ihrem achten Lebenstag rituell beschnitten. Sie können dazu nur plärren und weinen. Muslimische Jungen werden in einem Alter beschnitten, in dem sie sich der blutigen Initiation ebenfalls kaum widersetzen können, da sie durch die Erwartung ihrer Familie praktisch einem sozialen Zwang unterworfen sind. Neben dem Schmerz der Vorhautamputation, bleiben sie auch für ihr Lebtag in ihrer geschlechtlichen Liebesfähigkeit eingeschränkt; zudem fühlen sich viele ebenfalls für ihr Lebtag von ihren Müttern verraten, die sie dem Beschneider ausgeliefert haben.

Die gesamte Beschneidungsdebatte, die am 12. 12. 2012 mit der Verabschiedung der Änderung des BGB durch den Bundestag zumindest politisch beendet wurde, missachtete das verbriefte Menschenrecht von Jungen und beschäftigte sich ausschließlich mit dem Recht zweier Religionen, ihren männlichen Nachwuchs ritueller Gewalt auszusetzen. Ja, es ging dabei gar um die Frage, ob die Juden in Deutschland wieder verfolgt werden. – Jeder der Augen und Ohren hat, weiß, dass dies tagtäglich durch Rechte, Linke und Muslime geschieht. Dennoch zweifelte Charlotte Knobloch öffentlich, ob sie in diesem Land noch eine Bleibe habe, sofern die seit Jahrtausend gepflegte Beschneidung männlicher Säuglinge und Jungen verboten werden sollte.

Jahrtausendalte Riten stiften jedoch kein unveränderbares Recht. Auch das Recht, Hexen zu verbrennen, wurde irgendwann aufgrund der Entwicklung der Menschenrechte, aufgegeben. Und es ist und bleibt, auch wenn es immer wieder geschieht – etwa in Schwarzafrika – ein schweres Verbrechen.

Also frage ich mich, wo bleibt da die Stimme des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs (UBSKM), wenn Beschneider am Glied von Jungen herumfummeln und ihnen die Vorhaut amputieren. Auch das ist sexuelle Gewalt! – Ja, Jungen haben gar weniger Rechte als Hunde, denen Schwanz und Ohren nach § 6 des Tierschutzgesetzes nicht so ohne weiteres kupiert werden dürfen.

Ganz besonders widerlich ist es, mitansehen zu müssen, wie die Jungen bei einer muslimischen Beschneidungsfeier manipuliert werden, damit sie den sexuellen Gewaltakt der Beschneidung gefügig über sich ergehen lassen. Als kleine Prinzen verkleidet dürfen sie im Mittelpunkt der Feier Männlichkeit markieren.

Nebenbei bemerkt ist der Beschneidungskult in den muslimischen Ländern ein beträchtlicher Wirtschaftsfaktor für Schneider, Musiker, Gastronomie und Veranstalter.

In Uganda sieht man das ähnlich, weshalb man an den örtlichen Beschneidungsfesten die ganze Welt teilhaben möchte. Die Beschneidungen dort sind bereits ein touristisches Event und sollen als Attraktion weltweit vermarktet werden. In Uganda ist zudem die Beschneidung als Zeichen der Mannbarkeit so verpflichtend, dass Jungen, die sich diesem Ritus entziehen, gejagt und gewaltsam beschnitten werden.

Die Kinderehe als legalisierte Vergewaltigung

Jedenfalls initiiert der UBSKM Johannes-Wilhelm Rörig wegen der Beschneidung ebensowenig wie wegen muslimischer Kinderehen eine Kampagne unter dem Motto: „Nein zu Islamismus – Kein Ort für Muslime“. Und ich könnte es gar verstehen, warum er es nicht tut, würde er nicht im gleichen Sinne eine Kampagne fahren, die da lautet: „Nein zu Rechtsextremismus – Kein Ort für Nazis“. Dafür wähnt er auch, guten Grund zu haben, um gegen Nazis zu sein. Führen doch Nazis schon seit Jahren unter dem Slogan „Todesstrafe für Kinderschänder“ eine Sympathiewerbung für sich und instrumentalisieren damit ihrerseits die Opfer sexuellen Missbrauchs. Ein Umstand für den ich ebensowenig Verständnis aufbringe wie für die Kampagne des UBSKM. – Ich habe mich hierzu hier im Blog in meinem Beitrag: Als Opfer ein Spielball der Politik geäußert.

Doch weit schändlicher ist das Verhalten von Muslimen, die sich dem Recht der Scharia beugen und unser Recht ignorieren, indem sie Frauen, die ihre Familie „entehrt“ haben ermorden, was man hierzulande immer noch euphemistisch als „Ehrenmord“ betitelt, nur weil die Täter dies ebenso tun. Auch vergewaltigte Mädchen und Frauen entehren aus dieser Sicht ihre Familie und werden deswegen, weil in Schande, ermordet. – Schandtat, Schandmord wäre hierfür wohl die passendere Bezeichnung.

In Deutschland sollen aktuell über 1000 Kinderehen geführt und geduldet werden. Das sind 1000 sexuelle Missbrauchsbeziehungen zwischen einem Mädchen unter 16 Jahren und einem erwachsenen Mann. Hierzu hat der UBSKM ebenfalls nichts zu sagen, obgleich es sich dabei um 1000 Fälle fortgesetztem Kindesmissbrauchs handelt. Der UBSKM zählt diese Kinderehen auch nicht zum rituellen Missbrauch, jedenfalls erwähnt er sie in seinem Glossar auf seiner Internetseite weder unter dieser Rubrik noch als einzelnes Stichwort.

Ich erkenne in den Kinderehen, bei denen auch Mädchen unter zwölf Jahren „verheiratet“ werden (gemäß der Scharia sind Ehen ab dem neunten Lebensjahr rechtens), nichts weiter als rituellen Missbrauch. Denn das Ehegelöbnis zählt in jeder Religion zu den höchsten Riten; dementsprechend teuer und festlich ist auch die Hochzeit. Ein Geschlechtsakt unter dem Siegel des Ehegelöbnisses ist ein wiederholter ritueller Akt. Eine vollzogene Kinderehe ist darum ausnahmslos rituelle sexuelle Gewalt und immer eine Vergewaltigung. – Es ist mir unverständlich, warum der UBSKM zu diesem fortgesetzten Verbrechen schweigt.

In der Türkei war bislang jeder Sexualverkehr mit Kindern unter 15 Jahren unter Strafe gestellt. Im Juli kippte das Verfassungsgericht den Missbrauchsparagraphen, seitdem werden dort sexuelle Handlungen mit Kindern ab zwölf Jahren nicht mehr geahndet. Die Argumente, die die Kläger vorbrachten, ähnelten den Argumenten, die die Grünen in den 80er Jahren propagierten:

„… das bisherige Gesetz habe ein mögliches „Einverständnis“ der Opfer nicht in Betracht gezogen. Im Alter zwischen 12 und 15 Jahren sei es Kindern bereits möglich, die Bedeutung des sexuellen Aktes zu verstehen. (Quelle: epochtimes.de)“

Im Juni urteilte das OLG Bamberg rechtsgültig, dass die Ehe zwischen einer 14jährigen und ihrem sieben Jahre älteren Mann auch hierzulande anerkannt werden muss und das Jugendamt kein Recht auf Inschutznahme der Kindfrau habe. Der Fall löste eine kleine Welle der Empörung aus, dann ging man wieder über zum Alltag. So also hebelten Einwanderer mit Recht unser Recht aus:

„Der Familiensenat stützt sich bei seiner Entscheidung auf Paragraf 1633 Bürgerliches Gesetzbuch, wonach eine verheiratete Minderjährige selbst darüber bestimmen kann, wo sie sich aufhalten und mit wem sie Umgang haben möchte.“ Voraussetzung für diese Einschränkung der Personensorge des Vormunds ist eine wirksame Ehe. Im konkreten Fall – der Ehemann und seine damals 14-jährige Ehefrau waren bei Eingehung der Ehe syrische Staatsangehörige und haben in Syrien geheiratet – habe das OLG eine wirksame Ehe nach syrischem Recht bejaht. (Quelle: infranken.de)

Der Irrsinn an dieser Geschichte ist wiederum, dass die Kindfrau, die durch das OLG Bamberg zur Fortführung ihrer Ehe gezwungen wurde, sollte sie sich von ihrem Mann scheiden lassen, vermutlich Anspruch auf Hilfen aus dem Opferentschädigungsgesetz geltend machen könnte. Denn 1995 urteilte das Bundessozialgericht, dass auch gewaltfreier Missbrauch von Kindern entschädigungswürdig sei:

Absatz 8 „Entscheidend ist die Rechtsfeindlichkeit, nicht ein aggressives Vorgehen. Das hat der Senat in seinem Urteil klargestellt. Selbst wenn der Täter subjektiv (…) aus Liebe handelt, liegt ein rechtswidriger tätlicher Angriff dann vor, wenn der Täter in strafbarer Weise die körperliche Integrität eines anderen rechtswidrig verletzt. Soweit das Opfer in die Tat einwilligt, ist die Handlung dennoch nicht gerechtfertigt, wenn (es) dem Opfer (…) an der Fähigkeit mangelt, Bedeutung und Tragweite seiner Einwilligung zu erkennen. An dieser Fähigkeit fehlt es insbesondere bei Kindern auf sexuellem Gebiet, jedenfalls solange sie nicht strafmündig sind. (…) Die durch die neueren Forschungsergebnisse bestätigte Gefahr schwerer psychischer Schädigungen auch bei gewaltfreiem Mißbrauch von Kindern verlangt einen staatlichen Opferschutz auch im Hinblick auf diese Folgen, die gerade die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft treffen.“

Schändlich und bezeichnend ist im Zusammenhang mit der Diskussion zur Kinderehe auch ein Interview, das Claus Kleber mit Sabatina James zum Thema Kinderehe und Aufenthaltsbestimmung durch das Jugendamt führte. In ihm lavierte er in serviler Weise – seiner Haltung nach gar noch vermeintlich politisch korrekt, um die Muslime im Lande nicht zu verschrecken – und redete dabei indirekt der Schutzwürdigkeit der Kinderehe, also der Schutzwürdigkeit des sexuellen Kindermissbrauches das Wort. Dabei möchte ich ihm zurufen: „Komm runter, die wenigsten Muslime sind ebenso wie Journalisten Kinderschänder!“

Der Text des Interviews im Wortlaut und dazu das Video bei Tapfer im Nirgendwo.

Feminismus: Der Graubereich rituellen Missbrauchs

Mit Knabenbeschneidung und Kinderehe haben wir es von meinem Standpunkt aus, zweifelsfrei mit rituellem Missbrauch zu tun. Inzwischen mache ich jedoch noch eine Grauzone aus, in der ich rituellen Missbrauch mit sexueller Konnotation erkenne. Aus diesem Grund habe ich das Titelbild zu diesem Beitrag aus der vom Bundesfamilienministerium unterstützen Kampagne gegen „Hate-Speech“ – was immer damit auch gemeint sein mag – gewählt. Es ist dort unter der Rubrik Sexismus veröffentlicht. In dieser Rubrik gibt es nur männerverachtende und männerdiskriminierende Wapperl. Diese Versammlung durchwegs dümmlicher Vorurteile soll Konterreaktionen gegen „Sexismus“ – was immer damit auch gemeint sein mag – darstellen. In Wirklichkeit stellt es für mich eine Fortschreibung von ritueller Gewalt und Falschanschuldigung gegen Männer dar. Denn es ist mittlerweile ein Ritual in unserer Gesellschaft, Männer zu bezichtigen und zu diskriminieren und dabei Frauen durchwegs als Opfer darzustellen. Diese Haltung ist verabscheuungswürdig! Und sie ist ganz besonders verabscheuungswürdig, weil sie aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stammt.

In diesem Bild komprimiert sich der ganze spalterische Hass, mit dem seit Jahrzehnten die Gemeinsamkeit von Männern und Frauen von Feministen unterminiert wird, worunter längst die Jungen, als das mittlerweile schwächste Opfer im Glied ganz besonders leiden. Ihnen wird ein schräges Männerbild introjiziert, sie haben massive Identitätsprobleme mit ihrer Geschlechterrolle und sind die Bildungsverlierer. Zudem handelt es sich dabei um eine familienzersetzende Kampagne; denn wenn Männer nur als potentielle Gewalttäter und Vergewaltiger gezeigt werden, die Frau nach Herzenslust schinden darf, dann müssen sie wohl die Feinde in der eigenen Familie und im eigenen Land sein.

Spuren von Claire

Zum Schluss der Song Spuren von Claire. Er ist das einzige Lied, dass ich kenne, in dem der Missbrauch von Buben besungen wird. Wahrscheinlich waren die Skandale von 2010 hierfür prägend. Vermutlich würde das Video heute so – mit Knaben jagendem Mönch – auch nicht mehr gedreht werden.

5 Gedanken zu “Der wahre rituelle Missbrauch

  1. Das Wiki-Zitat lautet korrekt: „In Deutschland stehen den im Jahre 2010 bekannt gewordenen ca. 300 Fällen von Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche…“

    – also nichts „und sich über Jahre verteilenden Fällen“ – denn 2016 sind bislang ~1700 Anträge auf Leidanerkennung durch Opfer der RKK gestellt worden – und wir wissen, dass es noch unendlich viel mehr Opfer gibt, die sich nicht gemeldet haben oder, auf Grund von psychischen Beeinträchtigungen, nicht melden konnten.

    So sehr ich als Überlebender Ihre Seite sonst schätze – hier an dieser Stelle manipulieren Sie, Lotusritter, gewaltig.

    Übrigens kooperiert Frau Enders sehr eng mit der RKK…

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    • Ich habe die Zahl im Beitrag auf 1.300 Betroffene verändert. Für Ihre Angabe von 1.700 fand ich jedoch leider keine Quelle. Wenn Sie sie mir nennen können, werde ich die Zahlenangabe anpassen. Relevant sind jedenfalls für mich nur Fälle in Deutschland, andernfalls würde der Artikel aus dem Ruder laufen.

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  2. Danke, Bluebeardy, für den Hinweis. Es ist nicht meine Absicht, hier etwas zu manipulieren, sondern ich habe die Daten in dem Satz nach meinem Verständnis wiedergegeben, und zwar als eine Gesamtsumme für das Stichjahr 2010, andernfalls machte der Nebensatz, in dem eine relative Summe pro Jahr genannt wird, für mich keinen Sinn. Ich werde das nochmals recherchieren und ggf. korrigieren.
    Der gesamte Satz lautet: „In Deutschland stehen den im Jahre 2010 bekannt gewordenen ca. 300 Fällen von Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche etwa 12.000–16.000 Opfer sexuellen Missbrauchs pro Jahr gegenüber.“

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