Danke, dass ihr mir geholfen habt

Es ist Zeit, dass ich mich beim Fonds Sexueller Missbrauch (FSM)für die mir gewährte Hilfe bedanke. – Und gleich frage ich mich: Kann man sich überhaupt bei einer Institution bedanken? Ich denke ja, solange man die Menschen, die hinter dieser Institution stehen, im Blick hat. Ihnen also gilt mein eigentlicher Dank, insbesondere den wenigen Mitarbeiter des Fonds, die eine immense Arbeit leisten und dennoch beständig gerügt werden, weil alles so langsam geht; weil es aktuell mehr als 18 Monate dauert, bis ein Antrag auf Hilfe beschieden wird. Der Flaschenhals ist dabei die Clearingstelle, die die gestellten Anträge entscheidet. Auch ihr – ihren hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern – gilt mein Dank, denn sie sind mit der Vielzahl der Anträge einem besonderen psychischen Druck ausgesetzt, nicht zügig und vor allem sach- und fallgerecht zu entscheiden. Doch weiß ich auch, dass die bekannte Verzögerung nicht von den Mitarbeitern verschuldet wird, sondern in der personellen Unterbesetzung des FSM begründet ist (derzeit 22,77 Vollzeitbeschäftigte). Dies ist ein politisches Versagen, wofür letztlich die jeweiligen Ministerinnen des BMFSFJ verantwortlich sind, die erkennbar andere Schwerpunkte setzen, da schließlich sexueller Kindesmissbrauch nicht mehr im Fokus der Öffentlichkeit steht.

Mein Dank gilt insbesondere Kristina Schröder, die in ihrer Zeit als Familienministerin den Fonds aufsetzte und ihm die vom Bund zugesagten 50 Millionen Euro zur Verfügung stellte, so dass der FSM ab Mai 2013 seine Arbeit aufnehmen konnte. Damals war die Laufzeit des Fonds noch bis Ende April 2016 begrenzt. Eigentlich war vorgesehen, dass sich Bund und Länder am FSM paritätisch beteiligen. Allerdings verweigerten außer Bayern und Mecklenburg-Vorpommern die Länder ihren vorgesehenen Anteil – somit gilt nur diesen beiden Ländern mein weiterer Dank. Als Begründung gaben die zahlungsunwilligen Länder an, dass die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für den sexuellen Kindesmissbrauch in den Familien eine Verantwortung des Bundes sei und deshalb über das Opferentschädigungsgesetz (OEG) geregelt werden sollte. Ja der Regierungssprecher des Landes Brandenburg erkühnte sich gar zu der Behauptung, dass es überhaupt keinen gerechtfertigten Grund für eine bundesweite Lösung gäbe. Seine dreiste Argumentation: „Es gibt für den Fonds Opfer von Missbrauch in Familien in Brandenburg nur einen Fall aus dem Jahr 1981“. (Quelle dpa) Ja, so kann man angesichts der Millionenzahl von in Familien sexuell missbrauchten Kindern Opfer verhöhnen.

Eine von den Ländern insgesamt ebenso kühne wie kalte Abweisung, denn das OEG sollte, so war es 2011 vom Runden Tisch vereinbart worden, reformiert werden, damit es den akut nachvollziehbaren aber ursächlich eben nicht mehr belegbaren Leiden der Opfer gerecht würde. Zunächst scherte sich Ursula von der Leyen als zuständige Arbeitsministerin nicht um die notwendige Reform, danach unterließ es die ihr 2013 im Amt nachfolgende Andrea Nahles trotz gegebener Zusagen (siehe hier), das OEG zu reformieren. Jedenfalls ist das OEG bislang untauglich, die im verborgenen geschehenen und meistens nicht angezeigten Verbrechen zu vergelten. Denn der für gewöhnlich einzige noch vorhandene Beleg für das geschehene Verbrechen ist die posttraumatische Belastungsstörung, an der ein Opfer leidet und die vielmals in einem prekären Therapiekreislauf kultiviert wird, da die von der Kasse bezahlten Stunden nicht genügen, um Genesung zu bewirken. Zudem ist für Opfer, die vor 1975 missbraucht wurden, eine Hilfe durch das OEG nur bei einer durch das Verbrechen bedingten massiven psychischen Schädigung von durch das Versorgungsamt anerkannten 70 GdB überhaupt erst erwägenswert.

Somit versage ich meinen Dank an die Arbeitsminister von der Leyen und Nahles sowie an die Ministerpräsidenten der nichtzahlenden Länder.

Indolente Grüne

Eine eigenartige Rolle spielen Bündnis 90/Die Grünen bei der politischen Instrumentalisierung der Opfer und des Fonds. Seit der Auflage des Fonds 2013 waren oder sind sie in folgenden 11 Ländern an der Regierung beteiligt: Schleswig-Holstein, NRW, Niedersachsen, Thüringen, Hessen, Hamburg, Bremen, Berlin, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz. Keines dieser Länder überwies bislang seine Einlage in den FSM. Dennoch erdreisten sich die Grünen, auch für diese Bundestagswahl in ihr Programm zu schreiben, den Fonds ausreichend finanziell zu unterstützen. Sie belegen somit einmal mehr, dass ihr vorgeblicher Einsatz für Minderheiten und Benachteiligte scheinheilig ist und einzig dem Zweck dient, sich ein moralisch überlegenes Image zu bewahren. Für diese den Grünen insgesamt eigenartige Form des instrumentellen Missbrauchs versage ich ihnen ebenfalls meinen Dank und meinen Respekt.

Leistung des FSM

Der FSM besteht aus zwei verschiedenen Fonds: einmal dem Fonds für Hilfen bei sexuellem Missbrauch im familiären Bereich (FSM) und zum andere dem Ergänzenden Hilfesystem Institutioneller Bereich (EHS).

Insgesamt gingen seit bestehen des FSM 2013 bis Ende 2016 laut den veröffentlichten Rechenschaftsberichten 8179 Anträge beim Fonds ein; davon wurden 2488 entschieden. Wobei 2016 die Antragszahl sprunghaft auf 5075 stieg, da Ende April die Antragsfrist auslaufen sollte. Das geplante Aus des FSM wurde allerdings durch den Einsatz des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, und des Betroffenenrates verhindert. Am 15. März 2016 wurde die Antragsfrist zunächst auf unbestimmte Zeit verlängert. Inzwischen wurde auch die Auszahlungsdauer der Fondsmittel bis Ende 2019 ausgedehnt. Somit gilt mein Dank auch Johannes-Wilhelm Rörig und den Mitgliedern des Betroffenenrates beim UBSKM.

Der FSM versteht sich als ergänzendes Hilfesystem, das bedeutet in Fällen in denen eine Krankenkasse eine Therapie nicht bezahlt, kann der Fonds die anfallenden Kosten übernehmen. Wobei die Hilfe für den Antragssteller auf insgesamt 10.000 € gedeckelt ist.

Mein Antrag an den FSM

Ich hatte meinen Antrag im Juni 2013 während meiner ersten Traumatherapie gestellt. Er wurde schließlich Anfang Dezember 2014 genehmigt. So hatte ich das Glück, dass ich nach 100 Stunden Traumatherapie (VT) meine Therapie nahtlos bei einer zweiten Therapeutin fortsetzen konnte. Dank der Hilfe durch den FSM konnte ich somit nach dem akuten Ausbruch meiner kPTBS 200 Stunden Traumatherapie am Stück absolvieren. Dies ermöglichte mir eine effektive Therapie, durch die ich soweit stabilisiert wurde, dass ich mein Coping verfeinern konnte und seitdem manche mir schädliche Verhaltensweise und zwanghafte Nachinszenierung erkennen und unterlassen kann; beispielsweise bin ich nunmehr imstande, die mich ausradierende Anpassungsleistung aufgrund meiner missbrauchsbedingten dependenten Persönlichkeitsstörung weitgehend zu vermeiden.

Dass mir eine solch nachhaltige Therapie ermöglicht wurde, dafür bin ich dem FSM in meiner Seele dankbar. Denn hierdurch wurde es mir auch möglich, zu meiner Schädigung, durch den mein ganzes Wesen prägenden erlittenen und zwei Jahrzehnte währenden Schrecken aus Missbrauch und Misshandlung, zu stehen, und nicht mehr zu verdrängen oder zu diminuieren, was mich belastet und mir Albträume verursacht. Hierdurch erst kann ich auch meine Geschichte kommunizieren und mithin meiner Mitwelt mich und mein gelegentlich absonderliches Verhalten verständlich machen.

Der Staat kann’s nicht richten

Ja, es ist in der Tat so, dass ich immer wieder mit Dankbarkeit an die mir gewährte Hilfe denke und dabei die Arbeit des Fonds, des UBSKM und der Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (UKASK) würdige, auch wenn ich diese Institutionen hier in meinem Blog eher kritisch begleite. Dabei mache ich mir manchmal Gedanken darüber, dass diese Hilfe staatlicherseits gewährt wird und nicht privat organisiert wird.

Sexueller Kindesmissbrauch ist zweifelsohne ein gesamtgesellschaftliches Problem, denn er findet überwiegend in den Familien statt und wird dort vor allem durch Wegsehen und Schweigen ermöglicht. Auch die beachtliche Zahl von jährlich durchschnittlich 12.000 angezeigten Delikten macht Kindesmissbrauch zu einer Angelegenheit, die alle angeht; denn die angezeigten Verbrechen sind ja nur die sichtbare Spitze dieses Eisberges. Schätzungen gehen dahin, dass jeder zehnte Erwachsene in Kindheit und Jugend Opfer sexualisierter Gewalt geworden war. Etliche von ihnen sind traumatisiert und ein Teil von ihnen wird irgendwann an einer PTBS erkranken; schließlich ist es das perfide dieser Verbrechen, dass sie sich in eigentlich geschützten Räumen ereignen und die Opfer hierdurch ihr Grundvertrauen in ihre Mitwelt verlieren. Das wiederum bedingt oft schwerwiegende Persönlichkeitsstörungen.

Deswegen sollte es nicht sein, dass Überlebende auf staatliche Zuwendungen angewiesen sind. Staatliche Unterstützungen haben etwas willkürliches an sich und können auch nicht nachhaltig sein. Hingegen ist eine PTBS meist eine nachhaltige Schädigung, die eine dauerhafte psychotherapeutische Begleitung erfordert. Etliche Überlebende benötigen darum für den Rest ihres Lebens eine solch therapeutische Begleitung. Die Unterstützung durch den FSM bleibt jedoch einmalig; sind die 10.000 € möglicher Hilfe verbraucht, ist der Topf leer und das Opfer steht wieder dort, wo es zuvor stand.

In meinem Fall sieht es so aus, dass die vom FSM finanzierte Traumatherapie im Oktober letzten Jahres zu ihrem Ende kam. Nachdem in der fremdfinanzierten Therapie zwei Jahre Wartezeit seit der letzten kassenfinanzierten Behandlung vergangen waren, suchte ich wieder nach einem Therapeuten. Hier im Blog habe ich unter dem Titel „probatorisches Stunde“ vier Beiträge über das spezielle Elend geschrieben, das mit der Therapeutensuche verbunden sein kann.

Inzwischen gelten seit April dieses Jahres neue psychotherapeutische Richtlinien, nach denen nur noch maximal 80 Stunden Verhaltenstherapie möglich sind; das wären bei wöchentlich einer Stunde eineinhalb Jahre Therapie, ehe dann wieder eine zweijährige Therapiepause beginnt. In dieser Zeit wäre nur noch eine Betreuung mit einer Stunde pro Monat möglich. Das ist kein Angebot, das Missbrauchsopfern mit einer chronischen PTBS gerecht wird. Deshalb ist es dringend notwendig, ein Hilfesystem aus Krankenkassen und OEG zu installieren, das den Überlebenden eine dauerhafte Perspektive ermöglicht, ihre zersplitterte Seele zumindest ansatzweise zu heilen. Schließlich ist es offenkundig, dass Überlebende eines Kindesmissbrauchs als Erwachsene überwiegend in prekären materiellen Verhältnissen leben und sich keine privat finanzierte Dauertherapie leisten können. – Oder anders gesagt, so gut gemeint und segensreich der FSM ist, so dass ich ihm hier eine Eloge widmete, so wenig kann er die Misstände pauschaler Richtlinien der Psychotherapie ausgleichen.

Es bleibt somit noch ein gutes Stück Arbeit für alle Beteiligten, und hoffentlich heizt der UBSKM der neuen Bundesregierung richtig ein. Doch dazu müssen alle Beteiligten lauter werden und laut bleiben, denn derzeit ist Kindesmissbrauch aus dem Fokus gerückt und damit in schrecklicher Weise wieder alltäglich geworden. Diesen Wunsch richte ich vor allem an den Betroffenenrat, der derzeit auf Informationsreise durch Mittelamerika ist. Er sollte sich vielleicht eher als Opferbeirat und somit als öffentliches Forum der Überlebenden verstehen.

Links:

Jahresbericht des FSM 2016

Stellungnahme des Betroffenenbeirates zu vier Jahren EHS

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