Am liebsten würde ich das Thema beiseiteschieben, es nicht weiter verfolgen, doch das was geschehen ist, ist gegenüber mir und indirekt allen Überlebenden von Kindesmissbrauch derart niederträchtig und verachtend, dass ich es noch einmal aufgreife und dokumentiere. Die Person, der ich diese Niedertracht vorwerfe, ist Johanes-Wilhelm Rörig, der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Rörig übt sein Amt seit 2011 aus und wird es mit der Installation einer neuen Bundesregierung nach der diesjährigen Bundestagswahl niederlegen. Mein „Thema“ ist die Tatsache, dass ich seit November 2020 vom UBSKM bei Twitter blockiert bin. Das bedeutet, ich kann in meiner Twitter Timeline seinen Account @ubskm_de nicht mehr aufrufen und somit seine Tweets auch nicht kommentieren. Er ließ mich stillschweigend blockieren. Ich wusste also nicht warum.
Das Ergebnis, ich war schwer getriggert und die empfundene Hilflosigkeit ob dieser Willkür schmerzte mich körperlich.
Um es herauszubekommen, schrieb ich ihn an und erhielt von der Leiterin „Arbeitsstab des UBSKM“ als Wischiwaschi-Antwort: Ich hätte gegen die Netiquette verstoßen.
Das Ergebnis, ich war erneut schwer getriggert und die empfundene Hilflosigkeit ob dieser Willkür schmerzte mich körperlich.
Folglich wandt ich mich an meinen Rechtsanwalt, denn diese Art der Blockade ist Willkür und ein Schlag in mein Gesicht. Die Antwort auf die Nachfrage meines Anwalts war ein erneutes unspezifisches Blabla, wobei diesmal gar ein konkreter Popanz aufgebaut wird, indem man dem mir indirekt Unhöflichkeit und Renitenz unterstellte. So ließ mir der UBSKM schreiben:
„In unserer Netiquette ist auch klar formuliert, dass der Twitteraccount des UBSKM als Meinung getarnte Werbung für Produkte, Dienstleistungen oder Veranstaltungen nicht ermöglichen möchte. (…) Herr M. hat diesen in der Netiquette sehr klar formulierten Grundsatz als für sich nicht gültig erachtet und mehrfach die Kommentarfunktion genutzt, um für eine Veranstaltung namens #purplewinter zu werben. Wir haben deshalb entschieden, auf Herrn M.s Beiträge auf unserem Account zukünftig zu verzichten. Der Zugang zu Informationen ist Herrn M. dadurch keineswegs verwehrt, es steht ihm frei, den UBSKM-Twitteraccount weiterhin einzusehen (…).“
Dann aber wurde er konkret und nannte meine Sünden beim Namen. Hervorhebungen von mir:
„In unserer Netiquette ist auch klar formuliert, dass der Twitteraccount des UBSKM als Meinung getarnte Werbung für Produkte, Dienstleistungen oder Veranstaltungen nicht ermöglichen möchte. (…) Herr M. hat diesen in der Netiquette sehr klar formulierten Grundsatz als für sich nicht gültig erachtet und mehrfach die Kommentarfunktion genutzt, um für eine Veranstaltung namens #purplewinter zu werben. Wir haben deshalb entschieden, auf Herrn M.s Beiträge auf unserem Account zukünftig zu verzichten. Der Zugang zu Informationen ist Herrn M. dadurch keineswegs verwehrt, es steht ihm frei, den UBSKM-Twitteraccount weiterhin einzusehen (…).“
Das Ergebnis, ich war abermals schwer getriggert und die empfundene Hilflosigkeit ob dieser Willkür schmerzte mich körperlich.
Somit ging es in eine dritte Runde. Dass ich für eine Veranstaltung auf dem Twitteraccout des UBSKM beworben hätte, war mir unbekannt. Der konkrete Vorhalt, ich hätte auf seinem Twitteraccount für die Aktion #purplewinter geworben, war mir gleichfalls nicht bewusst; schließlich ignoriert der UBSKM diese internationale Aktion seit Jahren, von daher ist sein Twitteraccout gewiss kein Ort, um „Werbung“ dafür zu machen. Mein Anwalt fragte deshalb nach Belegen für die kühne Behauptung.
Mit der nächsten E-Mail kamen dann die Belege. Es waren ihrer drei Stück und dazu dieser Satz:
„Als Meinung getarnte oder kommerzielle Werbung für Produkte, Dienstleistungen oder Veranstaltungen ist nicht erlaubt.“
So also sah meine „kommerzielle Werbung“ für das „Produkt“ #purplewinter aus.
Beispiel 1

Beispiel 2

Beispiel 3

Beispiel 1 ist kein Beispiel, denn mein Tweet war an niemanden adressiert, sondern lediglich verschlagwortet. Die Twitteradresse des UBSKM lautet @ubskm_de. In meinem Tweet kommen allerdings nur drei Hashtags vor. Mit # wird verschlagwortet. Nur ein mit @ adressierter Tweet taucht als Antwort in der Timeline eines anderen Twitterteilnehmers auf.
Beispiel 2 ist eine Antwort auf einen Tweet des UBSKM. Auch hier „warb“ ich nicht direkt für den Purplewinter, sondern hatte ihn nur in der Antwort verschlagwortet. Zudem ist meine Antwort ohne den vorangegangenen Tweet des UBSKM sinnentstellt. Darum hier Tweet und Antwort komplett. Es geht im Tweet um die Misshandlung von Kindern die zur „Erholung“ in Kinderheime verschickt worden waren.

Beispiel 3 ist gleichfalls eine Antwort auf einen Tweet des UBSKM – daher an ihn adressiert -, in der ich zwar den Purplewinter verschlagwortet aber nicht beworben hatte.
Das also waren meine Verstöße gegen die Netiquette. Die zu meiner sofortigen und anhalten Blockade führten.
Das Ergebnis war, ich war wiederum schwer getriggert und die empfundene Hilflosigkeit ob dieser Willkür schmerzte mich körperlich.
Mir ist freilich klar, dass die drei Beispiele an den Haaren herbeigezogen waren, um mit mir eine kritische und pointierte Stimme mundtot zu machen. Seit sechs Jahren blogge ich über Strukturen des Missbrauchs. Das Thema bedingt, dass ich dem UBSKM kritisch gegenüber stehe. Denn die „Appeasement-Politik“ des Missbrauchsbeauftragten Rörig gegenüber Religionsgemeinschaft macht es zwingend, die Misstände, die er um der Arrangements und damit seines politischen Erfolges willen unter den Teppich kehrt, anzuprangern. Dies gilt für alle Religionsgemeinschaften; denn Kindesmissbrauch ist jeder Religionsgemeinschaft eigen, egal ob sie katholisch, evangelisch, muslimisch, jüdisch, buddhistisch, Jehovas Zeugen oder andere sind. Hierüber blogge ich regelmäßig; während der UBSKM zu deren Verbrechen kontinuierlich schweigt, beschwichtigt oder allenfalls mahnt und Vereinbarungen abschließt, die das Papier nicht wert sind. Sie gehörten allesamt unter Kuratel gestellt. Freiwillige Vereinbarungen mit ihnen schaden nur den Überlebenden und den in ihnen aktuell leidenden Opfern von Kindesmissbrauch.
Doch was ist der inkriminierte Purplewinter, für den ich angeblich den Account des UBSKM missbraucht hatte?
Die gerügte „kommerzielle“ Veranstaltung #purplewinter für die ich angeblich in Kommentaren (tatsächlich waren es zwei) auf seiner Seite Werbung gemacht haben sollte, ist weder kommerziell noch sachfremd. Es handelt sich hierbei um eine jährlich wiederkehrende Aktion (keine Veranstaltung) bei der weltweit Überlebende von Kindesmissbrauch für mehr Kinderschutz werben. Dieser Einsatz erfolgt durch Informationsveranstaltungen und durch Posts in sozialen Netzwerken. Teilnehmer an der Aktion werden gebeten, an einem bestimmten Tag im Dezember etwas in violette (purple) zu tragen und in dieser Farbe in den sozialen Netzwerken zum Thema zu posten. Jedes Jahr kommen dabei bei Twitter so viele Tweets zustande, dass das Hashtag #purplewinter in verschiedenen Ländern unter den Top5 trendet.
Eine gleichartige Aktion wird ebenfalls international im Juli als Purple Sommer durchgeführt.
Stifter des Purple Winters ist David Lean, der als Kind von seinem Fußballtrainer Barry Bennell missbraucht wurde und ihn 2016 anzeigte. Bennell wurde 2018 zu 31 Jahren Gefängnis verurteilt. (Zu Davids Geschichte siehe Link )
Dass der UBSKM Johannes-Wilhelm Rörig diesen Hintergrund zum Anlass nahm, mich bei Twitter zu blockieren, war dummdreist; ja, nicht nur das, es war ein Kübel voll Hohn und Verachtung, den er hiermit in die Welt schüttete und damit alle Überlebenden von Kindesmissbrauch abwertete. Es war unwürdig; unwürdig für seine Person, unwürdig seines Amtes, unwürdig seiner Ministerin und unwürdig aller demokratischen Strukturen gegenüber. Es war preußische Tugend vom widerwärtigsten, um auf seinen schneidigen Vornamen abzuheben.
Meine Blockade bei Twitter durch Rörig ist zudem rechtlich fragwürdig; jedenfalls wird seinem Vorgehen in einem vergleichsweisen Fall vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages widersprochen. (Gutachten, siehe Link)
Wie weiter? Ich habe mich mit meinem Rechtsanwalt beraten und werde die Blockade hinnehmen. So wie ich die vielfältigen seelischen Misshandlungen bislang als Überlebender hinnehmen musste, sobald ich in aller Deutlichkeit Strukturen des Missbrauchs aufdeckte und anprangerte. Denn würde ich mit diesem Fall vor Gericht ziehen, würde es, so wie es inzwischen hierzulande üblich ist, zu einem Gang durch die Instanzen kommen. Schließlich handelt es sich auch um einen Präzedenzfall, ob die Administration sich in ihrem walten selbst beschränken muss. Hierfür ist mir meine fragile seelische Gesundheit zu schade. Die Auseinandersetzung mit dem Missbrauchbeauftragten hat meiner psychischen Stabilität geschadet, sie verursachte posttraumatische Flashbacks, insbesondere das Gefühl der Hilflosigkeit gegenüber einer bodenlosen, ja infamen Ungerechtigkeit. So empfand ich meine fortwährende Diskriminierung durch den UBSKM als Körperverletzung. In drei Psychotherapiestunden waren die Auswirkungen dieser Missachtung Schwerpunkt. Das ist genug.
Nebenbei. Dazu, dass es so gelaufen ist, wie es lief, wage ich die Hypothese, dass einem weiblichen Missbrauchsopfer so nicht begegnet worden wäre. Mein Beispiel zeigt einmal mehr, dass die gesellschaftlichen Strukturen inzwischen derart derangiert sind, dass berechtigte Kritik von Männern leichtfertig als Renitenz und Hass diskriminiert wird, sobald sie einen wunden Punkt treffen.
Weiter nebenbei. Ich hatte, als ich meine Blockade im November entdeckt hatte, alle fünf Sprecher für Fragen des Kindesmissbrauchs der Bundestagsfraktionen per Brief angeschrieben. Ich erhielt von keinem eine Antwort. Auch das zählt zur ganz normalen gesellschaftlichen Diskriminierung von Männern, speziell von männlichen Missbrauchsopfern. – Ich werde die Sprecher erneut anschreiben und auf diesen Beitrag aufmerksam machen. Ich werde wohl auch darauf ohne Antwort bleiben.
Noch ein nebenbei. Der Betroffenenrat beim UBSKM dürfte über meine Blockade diskutiert haben, jedenfalls bemühten sich einige zeitgleich noch gegen mich nachzutreten, indem sie ganz und gar „His Master’s Voice“ mir via Twitter ihre Missachtung kundtaten, indem sie mir Aggressivität vorwarfen. Sie taten dies offensichtlich in Unkenntnis meiner wahren Schandtat, sonst hätten sie sich wohl nicht derart entblödet.
Hier zwei Stimmen:
„Ich finde das auch schade, wenn Betroffene sich über den UBSKM, Gremien + andere Organisationen / Projekte im Ton vergreifen. Das macht Lotosritter in einigen Blog-Beiträgen seit Jahren und letztendlich schadet er seinem Blogprojekt.“
„Inhaltlich konnte ich Ihnen sehr oft folgen Mich störte an vielen Stellen die spürbare Aggressivität. So konnte ich, dort wo ich es gerne getan hätte, oft meine Solidarität nicht bekunden, weil die Tweets letztendlich beleidigend gegen jemanden waren. Schade!“
Gleichwohl scheinen meine Tweets in Vorbereitung zum Purple Winter Beachtung gefunden zu haben. Ich widmete mich dabei über einen Monat vor allem dem Thema Kinderschutz in den Familien; schließlich finden über 80% aller Missbrauchsfälle an Kindern in ihrem Familienkreis statt, während sich Politik wie Gesellschaft demgegenüber indolent zeigen. Immerhin veröffentlichte der Betroffenenrat zehn Tage nach dem Purple Winter ein Impulspapier zum „Tatort Familie“ (Link). Über zehn Jahre nach der Berufung des ersten UBSKM ist dieser angekündigte Versuch, endlich den Kinderschutz in den Familien anzugehen, fürwahr ein Fortschritt.
Letztes Nebenbei: Zum wiederholten Mal versuchten BMFSFJ und UBSKM, mir durch ostentative Missachtung meine Würde zu nehmen. Seien Sie sich gewiss Frauen Minister und Herr Rörig, Sie können es nicht. Mein Wahlspruch lautet: Per aspera ad astra!
Nachtrag: Meine Kosten für den Rechtsbeistand, um zu erfahren, aus welch nichtigem, hier dargestellten Anlass ich vom #UBSKM bei Twitter geblockt wurde, betragen 2.189,60 € inklusive 19% Mehrwertsteuer. Damit hätte ich 17 Stunden Traumatherapie bezahlen können. Selbst schuld? Ich meine, nein! Dass ich geblockt bin, ist erkennbar nicht, der vom UBSKM dargelegte Anlass. Dass ich ohne Rechtsbeistand diese scheinheilige Auskunft erhalten hätte, mag ich bezweifeln. Man hätte mich kalt abserviert. So aber offenbarten nicht nur das Amt des UBSKM – indirekt auch das BMFSFJ -, sondern auch sein derzeitiger Amtsträger Johannes-Wilhelm Rörig ihr wahres Gesicht. Derart – für diese Akteure – beschämend wäre man mit einer weiblichen Überlebenden von Kindesmissbrauch nie umgegangen. Ihr Vorgehen ist jedenfalls für mich eine eindeutige Demonstration etablierter Männerdiskriminierung.
