Fonds Sexueller Missbrauch läuft vorerst weiter

XsRGBCyan3Die Frist für das vorgesehene Ende der ergänzenden Hilfeleitstungen durch den Fonds Sexueller Missbrauch wurde aufgehoben.  Auf dem Jahresempfang des UBSKM Rörig teilte Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Familienministerium, das sich außer für Männer für alles andere zuständig fühlt, die Aufhebung der Ablauffrist mit. Grund dafür dürfte die Behäbigkeit sein, mit der das Arbeitsministerium die Revision des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) angeht. Offensichtlich nimmt man dort den erteilten Auftrag des Runden Tisches nicht recht ernst.

Die unbestimmte Verlängerung der Frist ist einerseits zu begrüßen, andererseits wäre ein baldig angepasstes OEG an die Situation posttraumatisierter Missbrauchsopfer noch begrüßenswerter; denn die Prolongierung des Fonds Sexueller Missbrauch bedeutet für viele Missbrauchsopfer, die aktuell in Behandlung sind eine Fortsetzung des Therapeutenhoppings. Eine kontinuierliche und sichere therapeutische Behandlung ist jedenfalls mehr Wert als eine Hilfe nach Ultimo.

Auch sollte darüber nachgedacht werden, inwieweit erwachsenen Missbrauchsopfern grundsätzlich eine binäre Therapie gewährt wird. Denn zu den Problemen die traumatherapeutisch behandelt werden müssen, ist auch häufig eine gleichzeitige Sexualtheapie notwendig. In meinem Blogartikel „Geschändete Männer sind keine schlafenden Bestien“ gehe ich auf dieses therapeutische Manko ein.

Hier ein Auszug von der Seite des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, in dem die Aufhebung der Frist verkündet wurde:

„Staatssekretär Dr. Kleindiek stellt Verlängerung des Hilfsfonds für Betroffene in Familien in Aussicht

Das Grußwort von Staatssekretär Dr. Kleindiek wurde hinsichtlich des Fonds mit großer Spannung erwartet. In seinem Grußwort verkündete er, dass Anträge für den Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich über den 30. April 2016 hinaus gestellt werden können. Damit soll die Brückenfunktion, die das sogenannte Ergänzende Hilfesystem (EHS) hat, bis das bestehende Opferentschädigungsgesetz reformiert wird, weiter aufrechterhalten bleiben. Die noch notwendigen intensiven Gespräche und Abstimmungen zur konkreten Umsetzung sollen jetzt zeitnah geführt werden.“

Eine offizielle Pressemitteilung gibt es bislang noch nicht!

Nachtrag

Inzwischen gibt es eine Presseerklärung des UBSKM, sie kann hier abgerufen werden.

Diese Nachricht ist allerdings noch keine gute Nachricht für Betroffene, die auf ergänzende Hilfe durch  den Fonds Institutioneller Missbrauch hoffen. Dazu heißt es in der Presseerklärung:

„Eine Verlängerung für das „Ergänzende Hilfesystem“ (EHS) für Betroffene, die Missbrauch in Institutionen erlitten haben, hat das BMFSFJ bisher noch nicht in Aussicht gestellt. Die Antragsfrist für das EHS soll weiterhin am 31. August 2016 enden – obwohl es faktisch noch nicht einmal vollständig angelaufen ist. Aktuell beteiligen sich neben den christlichen Kirchen, dem Deutschen Olympischen Sportbund und einigen Wohlfahrtsverbänden erst zehn von 16 Bundesländern an dem EHS. „Administrative Unzulänglichkeit und mangelnde politische Sensibilität gehen hier in unverantwortlicher Weise zulasten von Betroffenen aus dem institutionellen Bereich. Es ist ihnen auch nicht zumutbar, dass sie vorsorglich bis Ende August 2016 Anträge stellen sollen, obwohl viele Länder noch gar nicht beigetreten sind, sie nicht wissen, wer diese Anträge in den Händen halten wird und ob und wann sie überhaupt bearbeitet werden“, so Rörig, „auch diese Frist muss gestrichen werden!““

 

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