Warum schweigt der Missbrauchsbeauftragte zur Kinderehe?

cc by-SA 3.0 Jebulon commons.wikimedia.org

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Eine öffentliche Diskussion um die Kinderehe ist in im vollem Gange. Diese Diskussion wurde uns aufgedrängt, von Einwanderern, die wir weder nach Befähigung noch Not ausgewählt haben, sondern die sich gleich einer Völkerwanderung in unser Land drängen, und die zu uns kommen, weil sie die Schlepper bezahlen können, die sie hierher schleusen. Die wenigsten von ihnen haben Gepäck dabei, doch manche führen statt Gepäck ein Kind, ein kleines Mädchen als „Ehefrau“ mit sich.

Bis zu diesem Zeitpunkt haben wir gesellschaftlich nie darüber diskutiert, ob Kinder aus welchen Gründen auch immer sexuell missbraucht werden dürfen. Sondern es war uns allen klar, dass kein Erwachsener Sex mit Kindern, Mädchen und Jungen unter 16. Jahren haben darf; und dass, wer dagegen verstößt, ein Sexualverbrechen begeht und hierfür bestraft werden muss.

Auch wenn ein Mädchen durch einen Kinderschänder schwanger wurde, dachte niemand darüber nach, das Kind weiter seinem Schänder zu überlassen, damit ihr gemeinsames Kind in „familiärer Geborgenheit“ aufwachsen könne.

Doch jetzt machen sich einige Gutmenschen, Minister und andere Politiker bis hinab zum Journalisten derlei Gedanken, die sich bislang nur organisierte Pädophile und Päderasten in klandestinen Kreisen machten, und verkünden sie lautstark. Sie meinen, es wäre eine notwendige Pflicht unserer Gesellschaft, das Problem, das in einer anderen Kultur als solches überhaupt nicht wahrgenommen wird, selbst dann nicht, wenn eine 8jährige beim legalen Sexualverkehr mit ihrem Vergewaltiger – pardon „Angetrauten“ – verblutet, nun im Sinne dieser indolenten Kultur und ihrer Kinderschänder zu lösen.

Wir sollen also fortan dulden, dass hierzulande Mädchen sexuell missbraucht werden, nur weil sie hier illegal oder anderswo ebenso illegal oder womöglich auch legal an einen Mann als Kindsbraut verkauft wurden. Denn Kinderehen sind niemals Liebesheiraten, sondern Arrangements von Klans aus überwiegend materiellen Gründen! Und sie bedienen eine dort gesellschaftlich implementierte Perversion, nämlich die des institutionellen Kindesmissbrauchs.

Was also soll ich nun rückblickend von all den Diskussionen, die 2010 und 2011 intensiv geführt wurden, halten, als Pädophilie, Päderastie, Kindesmissbrauch durch Priester, sexualisierte Gewalt in kirchlichen und staatlichen Institutionen, bei den Grünen und anderswo aufgedeckt und die Monstrosität dieser Verbrechen klar benannt und nicht relativiert wurde? Was soll ich von dem moralischen Aufbruch halten, als der Fonds Sexueller Missbrauch und das Ergänzende Hilfesystem bei institutionellem  Missbrauch aufgelegt und zig-Millionen für die Opfer eingezahlt wurden? War das alles nur Tünche, um ein kollektives Schuldgefühl zu beruhigen? Valium für eine missbrauchende Gesellschaft? War alles für die Katz? Sind wir wieder dort angelangt, wo wir angefangen haben, beim Schweigen und Relativieren von sexueller Gewalt gegenüber Kindern?

Ich denke ja, wenn ich lese, was die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoguz (SPD) beunruhigendes – besser gesagt perfide relativierendes – dieser Tage zur Kinderehe von sich gegeben hatte:

„Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen. Werden ihre Ehen aberkannt, verlieren sie unter anderem Unterhalts- und Erbansprüche, ihre Kinder wären unehelich, für viele würde das sogar eine Rückkehr in ihre Heimatländer unmöglich machen.“

Ich denke ja, es war nur Tünche, wenn sich die evangelische Kirche über ihre Medienseite evangelisch.de den Kindesmissbrauch durch Muslime relativiert, so wie sie dies mit dem Kindesmissbrauch ihrer eigenen Pfarrer, Diakone und Angestellten vor 2010 noch konsequent getan hatte. Aktuell meldete sich Hanno Terbuyken, Portalleiter der Internetseite, zu Wort und relativiert unter der Überschrift „Die evangelische Kirche unterstützt keine Kinderehen“ im selben Zug, was er in großen Lettern deklamierte, indem er einer gerichtlichen Einzelfallprüfung das Wort redet. Das ist eine ebenso bösartige wie primitive Rabulistik! Es ist das altbekannte Relativeren und Bemänteln wie vor 2010. Es gibt bei Kindesmissbrauch nur eine einzige Einzelfallprüfung, und das ist die der Strafkammer, die über den Kinderschänder zu urteilen hat. Kein Strafgericht prüft und urteilt, ob der Kinderschänder seinem Opfer fürderhin soweit „gerecht“ werden könnte, dass seine Untat legalisiert werden sollte. Doch das soll nun nach dem perfiden Unverstand evangelischer Publizisten, die für die gesamte evangelische Kirche sprechen, eingerichtet werden: Gerichte, die Kindesmissbrauch legalisieren und Kinderschändern Freibriefe erstellen.

Da spricht jemand für die evangelische Kirche, die mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauches (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, einen Partnerschaftsvertrag geschlossen hat, bei dessen Unterzeichnung der UBSKM meinte:

„Ich begrüße es sehr, dass die EKD an einer nachhaltigen Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ interessiert ist, um den notwendigen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Bereich der evangelischen Einrichtungen und des gemeindlichen Lebens zu gewährleisten. Dabei ist auch wichtig, dass Kinder und Jugendliche, die Missbrauch beispielsweise in der Familie  erfahren, in evangelischen Einrichtungen und Gemeinden vertrauensvolle und kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden. Die örtlichen Kirchengemeinden können von der Unterstützung durch die EKD enorm profitieren, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Die von der EKD entwickelten Informationsmaterialien und Fortbildungskonzepte bieten hierfür eine wichtige Grundlage.“

Ich denke ebenso, ja, es war alles, was seit 2010 geschah, für die Katz, wenn ich in der Wochenzeitschrift Die Zeit unter der Überschrift lese:

Was für Kinderehen spricht

Eine pauschale Aberkennung von Kinderehen ist populär und unkompliziert für uns Mitteleuropäer. Aber der Schutz der betroffenen Frauen wird damit außer Kraft gesetzt.

Ein Gastbeitrag von Ahmet Toprak

Da werden 12, 14jährige Mädchen mal schnell zur Frau geschrieben, um Einwände für den nachfolgenden Unsinn stumpf zu machen. Mädchen sind keine Frauen! Selbst dann nicht, wenn sich erwachsene Frauen in infantiler Weise gerne selbst als Mädchen bezeichnen, um in ebenso infantiler Weise Schutz und Vorteile für sich zu erschleichen. Mädchen sind Kinder, und Kinder müssen in jeder Lebenslage vor sexualisierter Gewalt durch Erwachsene geschützt werden. Dieser Schutz ist absolut! Wer ihn relativiert betreibt das Geschäft der Kinderschänder!

Jedenfalls resümiert Toprak in der Zeit in gutmenschlicher Rabulistik:

Aus der Logik der Eheschließung und dem Wert der Ehre wird deutlich, dass vom Phänomen der Kinderehen in erster Linie die Mädchen betroffen sind. Eine pauschale Aberkennung solcher Ehen ist aus unserer mitteleuropäischen Sicht zwar konsequent und trifft die Meinung des Mainstream. Aber der Schutz der Frauen wird damit außer Kraft gesetzt.

Das heißt, die Ehe, die das Mädchen in ihrem eigenen Herkunftsland geschlossen hat, fand unter anderen sozialen und rechtlichen Bedingungen statt. Deshalb müssen diese Ehen im Einzelfall gründlich geprüft werden. Und das nicht, um den Frauen zu schaden, sondern um sie zu schützen. Und wenn der Bundesjustizminister Heiko Maas mit seinem Gesetzesvorhaben in diese Richtung lenkt, dann handelt er genau richtig.

Warum nur erinnert mich diese Sätze so fatal an das Geschwätz der 80er Jahre, das Geschwätz von Cohn-Bendit und Volker Beck und der BAG Schwule, Päderasten und Transsexuelle bei den Grünen als der Kinderschänderei noch das Wort geredet wurde? Als man in diesem Milieu immer neue Gründe fand, warum die Schutzparagraphen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden sollten? Nun, weil es das gleiche Geschwätz ist, mit dem demselben pädophilen Zweck, den Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt aufzuweichen. Um Steine aus der 2010 errichteten Brandmauer zu brechen.

Ja, wir brechen gerade ab, was seit 2010 mühsam aufgebaut wurde. Was in nur sechs Jahren so rasch verdrängt und pauschal vergessen werden konnte. Kindesmissbrauch lässt sich nie und nimmer relativieren! Ein vergewaltigtes Kind gehört geschützt und therapiert, und es gibt keinen gerechtfertigten Grund es auch nur eine Minute länger in der Nähe seines Schänders zu belassen.

Und der UBSKM schweigt

Erschreckenderweise gibt es zur aktuellen Diskussion kein Wort des UBSKM. Keine öffentliche Ermahnung an seine Partner, dem Geist der Vereinbarung auch über den engen Zirkel der eigenen Institution hinaus Geltung zu verschaffen. Derjenige, dessen Amt es ist, Kinder vor sexualisierter Gewalt zu schützen, schweigt. Das ist beschämend und bezeichnend für die nachhaltigen und fortwirkenden gesellschaftlichen Strukturen des Kindesmissbrauches. Und es ist zutiefst enttäuschend für mich und andere Opfer von sexualisierter Gewalt in ihrer Kindheit und Jugend, dass der UBSKM Johannes-Wilhelm Rörig keine klaren Worte zum nicht hinnehmbaren Verbrechen der Kinderehe findet.

Was sollen seine Vereinbarungen mit Gruppierungen, in denen bis 2010 sexualisierte Gewalt noch unter den Teppich gekehrt wurde, und die inzwischen reumütig Opfer entschädigen und ihr Personal schulen, damit Kindesmissbrauch verhindert werden kann, wert sein, wenn der UBSKM zum Leid der Kinderbräute schweigt?

Nichts sind sie wert, sie offenbaren sich als Tünche, um weiterzumachen wie bisher. Hier und da einen Skandal aufdecken, hier und da Täter abzuurteilen, hier und da eine kleine Entschädigung, um die Opfer zu therapieren, und wenn es die Gutmenschlichkeit und ein pervertiertes Integrationsverständnis erfordert, Kinder auf dem Altar dieser alles relativierenden Gutmenschlichkeit schänden zu lassen. Nein,  auch der politisch korrekte Kindesmissbrauch, wie ihn diese Gutmenschen erwägen, bleibt Kindesmissbrauch! Wer dazu als Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs nichts zu sagen hat, betreibt ebenso das Geschäft der Kinderschänder!

Petition

Inzwischen steht bei Citizen go eine Petition zum unterzeichnen bereit. Sie richtet sich unter dem Titel „Kinder gehören in die Schule – nicht ins Ehebett“ an den Bundesjustizminister. Die Petition kann hier unterzeichnet werden.

7 Gedanken zu “Warum schweigt der Missbrauchsbeauftragte zur Kinderehe?

  1. Erkennen Sie die Doppelmoral und kommt Ihnen die Argumentation bekannt vor?
    „….Wenig bekannt ist, dass das katholische Kirchenrecht als Mindestalter für eine kirchliche Eheschließung nur 14 Jahre für Mädchen und 16 Jahre für Jungen vorsieht. Warum schreibt die Kirche nicht die Volljährigkeit vor, wie es auch das staatliche Recht in Deutschland vorsieht?
    Bier: Die kirchenrechtliche Altersvorgabe erscheint gerade im Blick auf die aktuelle Debatte gering. Aber wir müssen den Hintergrund beachten. Das katholische Kirchenrecht ist universal, gilt also in gleicher Weise weltweit. Beim Mindestalter für eine kirchliche Trauung hat der Gesetzgeber daher berücksichtigen müssen, dass es in anderen Kulturen auch andere Vorstellungen als hierzulande gibt. In einigen Ländern sind also durchaus Eheschließungen von unter 18-Jährigen zulässig und möglicherweise auch üblich…“

    http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/die-kirche-und-die-kinderehen

    Die Kritik am Schweigen des UBSKM ist allerdings berechtigt.

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    • Durchaus ist die Moral nach Zweckmäßigkeit bei den Katholiken durchsichtig. Allerdings beschränke ich mich auf das gültige deutsche Eherecht. In New Hampshire beispielsweise können Mädchen mit 13 Jahren verheiratet werden. Und auch in einer griechischen Provinz an der Grenze zu Mazedonien sind Kinderehen ab 12 Jahren möglich. https://de.wikipedia.org/wiki/Ehemündigkeit
      Dann gibt es noch die Tagesehe im Islam, mit der Prostitution und speziell Kinderprostitution möglich ist. Letzterer hat sich nach verschiedenen Berichten Ayatollah Khomeini bedient, um fromm Kinder zu schänden. https://de.wikipedia.org/wiki/Mutʿa-Ehe

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  2. Und hier die Gegendarstellung von evangelisch.de:
    „…Dann hat Frank Lübberding einen Vergleich gezogen, der Roland Tichy höchstpersönlich auf die Palme brachte. Lübberding weitete die Diskussion auf die Frage aus, ob in anderen Ländern geschlossene Rechtskonstrukte hier nicht eigentlich auch gelten müssten, wenn wir wollen, dass unsere Rechtskonstrukte im Ausland anerkannt werden – zum Beispiel eingetragene homosexuelle Partnerschaften.
    Das war ein gewagter Vergleich. Er kam bei vielen Lesern so an, als wollten wir bei evangelisch.de Kinderehen verharmlosen. So war das nicht gemeint. Es reichte trotzdem, dass Roland Tichy daraus konstruierte: evangelisch.de befürworte Kinderehen, um Homoehen im Ausland zu fördern. Das tun wir nicht! Um es nochmal deutlich zu sagen: Wir befürworten keine Kinderehen. Justizminister Heiko Maas übrigens auch nicht.2
    https://www.evangelisch.de/blogs/die-frage-der-woche/139973/04-11-2016

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    • Speziell zur hinterhältigen Verknüpfung von Homoehe und Kinderehe hat sich der Publizist David Berger in seinem Blog schon geäußert: https://philosophia-perennis.com/2016/11/01/evangelisch-de-vergleicht-homoehe-mit-kinderehe/

      Auch hier habe ich auf eine detaillierte Kommentierung verzichtet, um nicht auszuufern, denn es ist schon eine spezielle Infamie in der Diskussion um den Import von Kinderehen hierzulande, die Anerkennung einer homosexuellen Partnerschaft für die islamischen Länder zu phantasieren, deren Besuch für ein homosexuelles Paar lebensgefährlich ist, und sie Gefahr laufen auf Geheiß eines Mullahs von einem Mob von einem Hochhaus gestoßen zu werden.

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  3. Keine Heirat unter achtzehn – auch nicht auf Kinderwunsch

    ( Petition gegen Kinderehen )

    An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
    20.08.2016

    Eherecht
    Pet 4-18-07-4030-036062

    Text der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

    1 Es sind ausnahmslos keine Ehen mehr anzuerkennen, bei denen ein Partner jünger als 16 Jahre ist, was auch für religiöse Eheschließungen gilt wie die islamische Imam-Nikah.

    2 Im Ausland geschlossene Ehen, auch religiöse, können auf Antrag eines Partners oder des Jugendamtes aufgehoben werden.

    3 Gesetzliche Absicherung einer Altersgrenze für Ehemündigkeit von 18 Jahren und Abschaffung der bisher gültigen deutschen Ausnahmegenehmigung einer Heirat bereits ab 16 Jahren.

    4 Wiedereinführung der standesamtlichen Voraustrauung und Benennung der religiösen Voraustrauung, auch der Imam-Nikah, als Straftatbestand.

    5 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah in der universitären Imamausbildung sowie Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den bekennenden Islamischen Religionsunterricht (IRU).

    6 Verbot der Bewerbung der Imam-Nikah im öffentlichen Schulunterricht, auch im bekennenden Islamischen Religionsunterricht.

    7 Resolution des Deutschen Bundestages: Aufforderung an die Hellenische Republik, seit 1981 Mitglied in der Europäischen Union, die seit 1920 (Vertrag von Sèvres) bzw. 1923 (Vertrag von Lausanne) implementierte Scharia aus dem Griechischen Recht zu entfernen, ein Ehe- und Familienrecht ohne religiös oder anderweitig begründete Rechtsspaltung einzuführen und ein Heiratsalter von 18 Jahren durchzusetzen.

    Begründung

    […] [ Eine m. E. sehr lesenswerte Begründung ist leicht im Netz zu finden ]

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