
Es gibt viele Vereine, Organisationen und Institutionen die sich dem Kinderschutz widmen. Das funktioniert überwiegend ganz gut, gleichwohl ermittelt die Polizei alljährlich bundesweit in rund 12.000 Fällen von Kindesmissbrauch. Wobei die Dunkelziffer weit höher ist. Experten nehmen an, das jedes achte Kind sexuellen Missbrauch erlebte. Hierunter subsumieren sich einmalige Ereignisse als auch kontinuierlicher Missbrauch. Am häufigsten geschehen Missbrauchsverbrechen in den Familien, wobei hierzulande seelischer Missbrauch – also die Abwertung, Missachtung und das Niederschreien eines Kindes – nicht als Delikt gilt. Dafür gibt es keinen Strafrechtsparagraphen!
Der gewaltige Komplex familiären Missbrauchs ist jedoch der, der entgegen seiner furchtbaren Folgen kaum medial, politisch oder institutionell beachtet wird. Dabei sind die Folgen dieser Verbrechen für die Opfer meist eine lebenslange Last, die sie in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung massiv einschränkt und für viele prekäre Lebensläufe ursächlich ist. Die Jugendämter können die Vernachlässigung der Opfer allenfalls verwalten, doch häufig fehlt ihnen der Überblick oder schlicht die Zeit, sich um unauffällige, durch den Missbrauch verhuschte Kinder zu kümmern. Daneben gibt es noch drei politisch etablierte Kinderschutzforen. Ziemlich ineffektiv ist dabei die KiKo, die Kinderkommission des Bundestages, entsprechend politisch leichtgewichtig sind auch ihre Mitglieder. Dann gibt es noch den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), aktuell ist das Kerstin Claus. Deren Einwirken zum Kinderschutz ist allerdings ebensowenig effektiv. Weswegen sie sich wie ihr Vorgänger zunächst auf institutionellen Kindesmissbrauch konzentriert, wie er in den Kirchen oder Sportverbänden geschieht. Wobei sie die Koranschulen gleichermaßen übersieht, wie ihr Vorgänger Rörig den Mißstand der muslimischen Kinderehe ausblendete, der mit der Migrationswelle 2015 virulent wurde; ich postete vor sechs Jahren dazu (Link). Schließlich existiert als Anhängsel des UBSKM noch die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs(UKASK). Sie ist quasi die Dokumentationsstelle des Kindesmissbrauchs. UBSKM und UKASK sind beim feministisch ausgerichtetem Familienministerium des Bundes angesiedelt, was erkennbar die Arbeit beider Gremien beeinflusst.
Bei der Arbeit der UKASK fällt mir auf, dass sie mit einer gewissen Willkür an die Themen sexualisierter Gewalt, um nicht zu sagen mit einer feministischen Intention, herangeht. Bei ihrem jüngsten Bericht über sexuelle Gewalt im Sport kommen Jungen im Gegensatz zu Mädchen nur am Rande vor (Link).
Eine andere Untersuchung widmete sich dem sexuellen Kindesmissbrauch durch Frauen. Hierfür wurden über sechs Monate per Internet Daten gesammelt. Es meldeten sich 212 Personen. Bei 62% war die Täterin die eigene Mutter. 60% der Auskunftsgeber waren weiblich, 40% waren männlich. Hier zeigte sich ein Manko der Studie, denn die willkürliche Art der Erhebung sprach überwiegend Frauen an, die gemeinhin eher bereit sind erlittene sexualisierte Verbrechen anzuzeigen. Männer sprechen darüber viel seltener und viele männliche Missbrauchsopfer brauchen Jahre, um sich einzugestehen, dass sie Opfer einer Vergewaltigung durch eine Frau geworden waren. Außerdem ist es längst eine Binse, dass etwa 60% der männlichen Opfer von Kindesmissbrauch eine Frau als Täter benennen. Zudem war das Design der Studie höchst fragwürdig und wirkte womöglich abschreckend auf männliche Missbrauchsopfer; weswegen sich vermutlich unter der ohnehin geringen Teilnehmerzahl so wenig Männer befanden. Ich kritisierte im Juni 2020 den Erhebungsbogen in meinem Blog Lotoskraft (Link). Jedenfalls kam mit 23 Seiten eine magere Untersuchung (Link) heraus. Ich halte sie in ihrem Ergebnis insgesamt für dürftig.
Meine eigentliche Intention für diesen Blogbeitrag ist jedoch eine belanglose allerdings typische und somit strukturelle Konfrontation mit der UKASK, die das vielfältige Defizit institutionellem Kinderschutzes aufzeigt. Es ging um einen Tweet der UKASK, in dem sie am 11. März 2022 folgendes als Bildtext veröffentlichte:
„Was versteht man unter Misshandlung von Kindern?
Physische oder psychische Gewalt gegen Kinder, die zu einer Kindeswohlgefährdung führen kann. Zu den physischen Gewaltformen zählen beispielsweise Schläge, Tritte, Stöße, Stiche, das Schlagen mit Gegenständen, Vergiftungen, Einklemmen oder das Schütteln, insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern. Psychische Misshandlung ist ein Verhalten, bei dem die Erziehungsperson dem Kind dauerhaft das Gefühl vermittelt, es sei wertlos, ungewollt oder nicht liebenswert.“
Hierauf antwortete ich:
„Nun ja, dann sollten Sie auch darauf verweisen, dass die Genitalverstümmelung männlicher Kinder aus religiösen Gründen zulässig und das Recht auf körperliche Selbstbestimmung für Buben nicht gilt. Was heißt, der Staat verrät die Hälfte aller Kinder.“
Den Text illustrierte ich mit einem an allen vier Extremitäten in einer Vorrichtung festgeschnallten, vor Schmerz kreischenden Buben, dem gerade das Genital verstümmelt wurde.
Kurz darauf wurde meine Antwort von der UKASK stumm geschaltet, also für alle Leser ihres Tweets unsichtbar gemacht. Gleichzeitig erhielt ich mit der Texttafel „Netiquette“ folgende Ermahnung:
„Liebe Community, die Kommission möchte eine gesellschaftliche Debatte über sexuellen Missbrauch und Aufarbeitung fördern. Bitte beziehen Sie Ihre Tweets auf dieses Thema, bleiben Sie respektvoll und höflich. Lesen Sie unsere Netiquette:“
Dazu verlinkte man die Seite mit der Netiquette der UKASK.
Soweit so schräg; denn schräg ist die hochnäsige Bevormundung mit der die UKASK hier vorging. Erst zählt sie umfangreich auf, was sie alles zur Kindesmisshandlung zählt, zensiert aber sofort meinen Hinweis auf die Genitalverstümmelung von Knaben. Es ist eben politisch inkorrekt darüber zu sprechen. Hätte ich mich hingegen über die Genitalverstümmelung von Mädchen geäußert, wäre mein Tweet – weil politisch korrekt – sicher gelikt und nicht unterdrückt worden. Oder um es noch deutlicher zu machen, es ist heute politisch korrekt, Jungen das Genital zu verstümmeln, hierdurch ihr Leben zu gefährden und ihre sexuelle Sensibilität lebenslang zu reduzieren; was wiederum auch psychische Folgen hat, denn durch die eingeschränkte sexuelle Empfindsamkeit, kann sich auch die Hingabefähigkeit nicht zu ihrer Blüte entwickeln. Der intensive Zauber zweisamer Intimität bleibt durch die Vorhautamputation für Lebzeiten verborgen. Im übrigen zeugt die Haltung der UKASK von bemerkenswertem Dünkel. Sie schwingt sich quasi zur moralischen Instanz über Opfer sexuellen Missbrauchs auf, indem sie sich die Kompetenz anmaßt, apodiktisch zu beurteilen, wann sexueller Missbrauch vorliegt und wann nicht. Diese Hybris nahm sich nicht einmal der Bundestag heraus, als er über die Knabenbeschneidung beriet und letztlich entschied: Mädchenbeschneidung ist strafbar, Knabenbeschneidung ist erlaubt. Damals am 12. 12. 2012 – welch weibliche Zahl – wurde die Abstimmung von den Fraktionen freigegeben und man beschloss ein verfassungswidriges Gesetz, das nur noch nicht mangels Kläger als solches höchstrichterlich verurteilt wurde. Gegen das Gesetz stimmten etwa ein Viertel der Abgeordneten (Link, Abstimmung Beschneidungsdebatte). Diese 146 Personen würden heute, sollten sie sich in meinem Sinne gegenüber der UKASK äußern, von ihr ebenfalls zensiert werden; jedenfalls verhielten sie sich dann a posteriori politisch inkorrekt.
Genitalverstümmelung ist in jedem Fall ein Akt rituellen Missbrauchs – einem Kind wird sein Genital aus religiösen Gründen verkrüppelt. Womöglich mag ein Spitzfindiger den Missbrauchsvorwurf ebenso wie die UKASK abweisen, weil keine sexuelle Absicht des Beschneiders dahinter stünde. Doch wäre das nur eine fadenscheinige Abwehr; schließlich ist die geschlechtsspezifische Tabuisierung der Beschneidung pro Mädchen, wie andererseits die ebensolche gesetzliche Erlaubnis kontra Buben eine sexistische und durch keinerlei Vernunft gelenkte Festlegung. Wobei letztlich die Frage offen bleibt, wie der übliche Kuss des Mohels auf das frisch beschnittene Glied des achttägigen Buben zu werten ist, zumal dieser „rituelle“ Akt häufig Ursache einer Herpesübertragung ist.
Jedenfalls zeigt sich an der zensierenden Reaktion der UKASK auf meinen Einwurf einmal mehr, dass moralische und ethische Werte beliebig sind. Sie waren es zu allen Zeiten und sind es heute ebenso. Das macht mich grundsätzlich skeptisch gegenüber allen Beteuerungen, die zum Kinderschutz vorgetragen werden. Es ist nur eine Frage der Manipulation von Kernüberzeugungen, und diese werden in allen Gesellschaften tagtäglich angegriffen und fallen, sobald sie nicht entschieden verteidigt werden. So werden heute Kinder mit Pubertätsblockern behandelt, um sie auf eine Geschlechtsangleichung vorzubereiten, was ich neben der körperlichen Misshandlung ebenfalls für sexuellen wie psychischen Missbrauch halte. Im Fall der Genitalverstümmelung von Knaben – die mit dem § 1631d BGB vor genau 10 Jahren legalisiert wurde, während man gleichzeitig die vergleichbare genitale Verstümmelung von Mädchen kriminalisierte – war die moralische Entrüstung ihrer Befürworter maßlos. Ja, manche wähnten gar einen zweiten Exodus der deutschen Juden. Charlotte Knobloch sah im diskutierten Beschneidungsverbot einen Angriff auf den Kern jüdischer Identität und meinte: „Ich frage mich ernsthaft, ob dieses Land uns Juden noch will.“ (Link)
Aber auch die anderen religiösen Beschneider wollten sich, wenn ihnen schon die Mädchenbeschneidung genommen wurde, die Genitalverstümmelung der Jungen nicht verbieten lassen. So bedrohten Muslime Beschneidungsgegner mit dem Tod. Ali Utlu erwähnte seine diesbezügliche damalige Bedrohung unlängst beim Talk im Hangar. Der Titel des Disputs: „Einverstanden oder ausgegrenzt: Wie viel Meinung halten wir aus?“. Die gelaufene Argumentation pro Beschneidung und damit zu sexualisierter Kindesmisshandlung war monströs. Wer sich für die körperliche Unversehrtheit der Kinder einsetzte galt als Antisemit oder islamophob. Wobei die Gutmenschen für die Jungen nichts gutes im Sinn hatten, sondern sich im Grunde faschistoid verhielten. Monströs ist daher auch die Haltung der UKASK. Für sie steht der „Schutz“ einer Religion – sprich einer Ideologie – höher als das Recht eines Kindes auf seinen unversehrten Leib und somit höher als der Kinderschutz. – Religion vor Kinderschutz! Wer das so wie ich kritisch anmerkt, der wird zensiert. Wobei hier ein besonderes Moment hinzukommt, den vor allem Missbrauchsopfer, die ja das Anliegen UKASK sein sollten, schmerzlich empfinden: Es ist der Machtmissbrauch!
Die UKASK nimmt sich das Recht heraus, Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung zu bewerten. Durch die Zensur meiner Anmerkung bekannte sie indirekt, rituelle Genitalverstümmelung ist kein Kindesmissbrauch, sondern das institutionelle Recht von Täterorganisationen, sprich Religionsgemeinschaften. In diesem Zusammenhang maßt sie sich die Macht an, ihr nicht genehme Beiträge auf Twitter unsichtbar zu machen und damit zu zensieren. Das ist Machtmissbrauch! Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass auch Einrichtungen zum Kinderschutz in sich, die gleichen strukturellen Haltungen pflegen, vor denen sie eigentlich Kinder schützen sollten. Insbesondere wird so wie bei allen Ausformungen strukturellen Missbrauchs das Recht auf körperliche Unversehrtheit beliebig. Mit dieser Haltung kann man letztlich auch mit reinem Gewissen Hexen verbrennen. Wer mein Blog kennt, weiß, dass ich über derlei strukturellen Missbrauch bereits öfters in Verbindung mit der Relativierung von Unrecht durch den UBSKM berichtet habe. In dieser Hinsicht ist der UBSKM nicht anders aufgestellt wie alle anderen Organisationen, sie lassen sich von einem ehemaligen Missbrauchsopfer nicht vorführen. Das heißt, sie missachten es und blockieren es, wo es geht, sobald es nicht nach ihrer Pfeife tanzt. Sie haben die Macht, mich – zumindest für sich und ihr Publikum – unsichtbar zu machen. Das fügt sich in die ganz normale Schändlichkeit.
Dieser Beitrag schließt in gewisser Weise den Movember – den Monat zur Männergesundheit – exemplarisch ab. Männer sind in der hier herrschenden angeblich patriarchalen Gesellschaft, Menschen zweiter Klasse. Wir hätten als Gesellschaft die moralischen und ethischen Argumente, unsere Jungen zu schützen, verzichten aber darauf, weil wir die Wut einer tatsächlich patriarchalen und frauenverachtenden Religion fürchten. Somit ist Kinderschutz hierzulande bedingt und beliebig. Er wird nach Gutdünken relativiert. Diese Prinzipienlosigkeit ist kein guter Hintergrund, für wirksamen Kinderschutz.