Kinderschutz muss umgedacht werden

©Reinhold Embacher Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 AT

Seit 2010 gibt es hierzulande etliche Ansätze, Kinderschutz zu etablieren und damit ernst zu nehmen. Allerdings haben derlei Absichten in meinen Augen eher Alibifunktion; schließlich geht es dabei mehr oder minder nur um Kinderschutz in Institutionen. So gibt es inzwischen „Missbrauchsbeauftragte“ in den Kirchen, im Sport und teilweise an Schulen. Doch die meisten Kinder erleben sexualisierte Gewalt nicht in diesen Institutionen sondern in ihren Familien und ihrem näheren Bekannten- und Verwandtenkreis; dort geschehen zwei Drittel aller sexualisierten Gewalttaten gegen Kinder. Es sind Familienangehörige, nahe Verwandte und Bekannte und keine Priester, Pfarrer oder Trainer, die die größte Tätergruppe stellen. Es sind Väter, Mütter, Onkel, Tanten, Brüder oder Schwestern, die angehörige Kinder in ihrer Familie missbrauchen. Ja, ein Viertel aller Missbrauchsfälle geschehen durch engste Familienangehörige, also Eltern oder Geschwister. Die überwiegenden Tatorte sind folglich Familien. Doch hier scheitern bislang alle Ansätze von Kinderschutz.

Erster Schritt zum Kinderschutz ist zuhören

Gut, es gibt Anlaufstellen wie Vertrauenslehrer, Jugendämter, Hilfetelefon oder Kinderschutzorganisationen, doch die wenigsten Kinder wenden sich von sich aus dort hin. Die angenommenen Gründe hierfür sind vielfältig, die wenigsten angeführten basieren allerdings auf empirischen Daten, sondern auf Überlegungen und Annahmen. „Missbrauchte Kinder, die sich an Erwachsene wenden, brauchen durchschnittlich acht Anläufe, bis ihnen geglaubt wird, dass sie missbraucht werden“, sagte die Psychologin Julia von Weiler vom Kinderschutzverein Innoncence in Danger in einem Interview mit dem DLF (Quelle). Derlei Aussagen sollen erschüttern und tun es auch, allerdings skizzieren sie eine unglaubliche Situation.

Angenommen die Behauptung von von Weiler ist wahr, dann haben missbrauchte sieben Erwachsenen mitgeteilt, was ihnen für Schrecklichkeiten widerfuhren, und die haben allesamt darauf nur so reagiert, dass sie sagten: du spinnst; du lügst; was hast du dir da wieder ausgedacht; das glaube ich dir nicht und so weiter. Pardon, ich kann mir nicht vorstellen, dass auch nur in einem Fall, wenn ein Kind erzählt, dass ihm sexualisierte Gewalt widerfuhr, dies von einem Erwachsenen so abgetan würde. Gut, es mag den einen oder anderen Fall geben, es gibt ja schließlich auch Erwachsene, die das unvorstellbare tun und Kinder missbrauchen, aber dass nur jeder achte Erwachsene auf die berichtete Not eines Kindes reagiert und dem Kind glaubt, das halte ich für unglaublich.

Im übrigen hat von Weiler auf meine Nachfrage nach der Quelle ihrer Behauptung nicht geantwortet, von daher gehe ich davon aus, dass sie aus der Luft gegriffen ist. Indessen bringen Hyperbel einen praktikablen Kinderschutz um keinen Deut voran; ja eher machen derlei Übertreibungen mutlos, weil unter solchen Umständen rasch jegliches Auflehnen gegen Strukturen des Missbrauchs als sinnloser Aufwand erscheint. Vielmehr glaube ich an positive Beispiele wirksamen Kinderschutzes, wie zunehmende Aufmerksamkeit, die insgesamt Verhaltensänderungen anstoßen.

Cybergrooming erschweren

Ich weiß, dass gleichnishafte Beispiele hinken, aber wie Heinrich Böll einst meinte: „Man kommt auch hinkend ans Ziel“, erwähne ich im Zusammenhang mit Cybergrooming gerne das Beispiel des Zigarettenverkaufs an Kinder und Jugendliche. Das ausnahmslose Verkaufsverbot von Zigaretten an Kinder inklusive Ausweispflicht an Zigarettenautomaten führte dazu, dass heute kaum mehr Jugendliche unter 16 Jahren rauchen. Wer also Kinderschutz ernst nimmt, sollte Kinder nicht nur vor Tabakwaren schützen, sondern auch vor den Gefahren des Internets, wo ihnen Pädokriminelle nachstellen und indiziertes Material jeglicher Art zugänglich ist. Die Lösung wäre also, dass Minderjährige keine onlinefähigen Handys benützen dürften. Eine Lösung, die mehrheitlich als absurd gedacht wird; allerdings wurde noch vor wenigen Jahren ein Rauchverbot in Restaurants als ebenso absurd erachtet und setzte sich dennoch rasch durch. An diesem Beispiel zeigt sich, es fehlt am politischen und gesellschaftlichen Wille, diesen Aspekt des Kindesmissbrauchs zu vereiteln.

Angemessen aufklären, um Missbrauch zu verhindern

Eins wissen wir jedoch aus Befragungen von Überlebenden, dass die wenigsten ihren Missbrauch zeitnah einem Erwachsenen berichteten. Vielen fehlten schlicht die Begriffe, um das, was ihnen angetan wurde, einzuordnen und zu beschreiben; andere hinderten Scham und Furcht, womöglich selbst für das Geschehen „verantwortlich“ zu sein, um darüber zu sprechen; wieder andere hatten Furcht, dass der Täter – der Vater oder die Mutter – ins Gefängnis kommen könnte. Allesamt Befürchtungen, deren Grund durch die Täter selbst induziert werden, damit ihr Opfer ihre Schandtat verschweigt. – „Oh, du warst aber wieder böse.“ „Du willst doch nicht, das Papi ins Gefängnis kommt“, so klingen die Niederträchtigkeiten, mit denen Täter ihre Opfer zutiefst verschrecken.

Sprachlosigkeit und mangelnde Aufklärung über Sexualität und die Verletzung kindlicher Intimität durch Erwachsene, aber auch ihr unverblümtes sexualisiertes Verhalten begünstigen Kinderschänder. Ich sage bewusst Kinderschänder, denn die meisten Täter sind weder pädophil noch pädokriminell, als vielmehr verrohte Menschen, die Kinder vergewaltigen, weil sie es können, und sich dabei an ihrer Macht über einen Menschen erregen. Diese „Erregung“ ist die einzig sexuelle Komponente dieser Gelegenheitssadisten. Aufklärung und kindliches Selbstbewusstsein verhindern und erschweren Straftaten; und wenn nicht, ermöglichen sie dem Kind, zeitnah über das Geschehen zu berichten und Täter dingfest zu machen.

Tatorte sind meist Familien

Erschwerend für die Verhinderung und Aufdeckung von Kindesmissbrauch ist allerdings, dass die Tatorte zu zwei Drittel die Familien und ihr näherer Umkreis sind. Nur 7% der missbrauchten Kinder kannten ihren Täter nicht zuvor (Quelle). Es ist nicht der böse Mann, der ein Kind mit Süßigkeiten lockt, sondern es sind die Tante, die den Buben, und der Vater, der seine Tochter missbrauchen. Es sind die Nachbarin, der Trainer im Sportverein, der Vikar, die Grundschullehrerin, ja, es sind die ganz normalen Leute von nebenan, die sich an Kindern – egal welchen Geschlechts – vergehen. Ich selbst war beispielsweise sechs verschiedenen Tätern zu unterschiedlichen Zeiten ausgesetzt, drei Männern und drei Frauen, drei waren Familienmitglieder, die anderen drei waren mir zuvor bekannt.

Jedes siebte Kind in Deutschland erlitt sexualisierte Gewalt. Das bedeutet in jeder Schulklasse sitzen zwei bis drei Kinder mit Missbrauchserfahrung. Kindesmissbrauch ist vergleichbar mit einer unaufhaltsamen und niemals abflauenden Epidemie; mit dem einen Unterschied, dass es vor ihr keinen Impfschutz gibt. Von daher kann der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Rörig mit Fug und trocken sagen: „Sexuelle Gewalt ist das Grundrisiko für jede Kindheit in Deutschland“. (Quelle)

Kinderschutz beginnt mit dem Willen, ihn durchzusetzen

Kinderschutz muss ausgebaut werden. Doch leider herrscht dabei auch große Ratlosigkeit. Der UBSKM ist bemüht und schließt mit Kirchen und Sportvereinen Bündnisse, die sie verpflichten, Kinderschutzbeauftragte zu benennen und Regeln im Umgang mit Kindern festzulegen, die Übergriffe verhindern sollen. Diese Vereinbarungen sind inzwischen eine Art Gütesiegel, das fast jeder Verband und Verein, der mit Kindern zu tun hat, vorweisen kann. Sie zeigen auch durchaus Wirkung, doch sie schützen die Kinder nicht in ihren Familien. Wer Kinder wirksam schützen will, muss diese „Sümpfe“ trocken legen.

Kinder in den Familien zu schützen, scheint eine Sisyphusarbeit zu sein. Einerseits gilt es, Familien vor dem staatlichen Zugriff zu schützen, andererseits sollte der Staat die Kinder in den Familien schützen. Was allerdings ein fehlgeleiteter Gedanke von versorgten Bürgern in einem Fürsorgestaat ist. Es ist Staatsaufgabe, gegen Kinderschänder zu ermitteln, sie anzuklagen und zu bestrafen.

Unsere Kinder zu schützen, ist hingegen die gesellschaftliche und moralische Verpflichtung eines jeden einzelnen. Deswegen sollte auch jeder bestraft werden, der wegschaut, wenn Kinder misshandelt oder missbraucht werden. Jeder der Zeuge einer Kindesmisshandlung wird, sollte sich verpflichtet fühlen und verpflichtet sein, derlei Straftaten anzuzeigen beziehungsweise einer zuständigen Institution zu melden. Nur wenn es ziemlich sicher ist, dass Missbrauchsgeschehen in Familien- und Bekanntenkreisen aus diesen Kreisen auch hinausgetragen werden kann, werden potentielle Täter soweit diszipliniert, dass sie ihrer Machtgier nicht nachgeben. Nur dann wird der zwiespältige Spruch eindeutig: Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen, aber auch ein ganzes Dorf, um ein Kind zu missbrauchen.

Die Zeichen des Missbrauchs erkennen

Für einen wirksamen Kinderschutz muss deswegen jeder im Dorf über die Warnzeichen von Kindesmissbrauch aufgeklärt sein; denn missbrauchte Kinder verändern ihr Verhalten. Sie ziehen sich zurück oder werden auffällig aufsässig. Sie zeigen plötzlich sexualisiertes Verhalten gegenüber Erwachsenen oder anderen Kindern. Das kann exhibitionistisch, übergriffig oder eine sexualisierte Sprache sein. Die Zeichen sind sehr unterschiedlich. Als Elfjähriger hob ich mal in einer Freizeit ein sechsjähriges Mädchen hoch. Es busselte mich und steckte mir dabei seine Zunge in den Mund. Da ich damals schon wusste, was ein Zungenkuss ist, fragte ich es, woher sie das hat, und als sie sagte, von ihrem Papa, informierte ich die Erzieherin. Die aber wischte es beiseite, als würde ich Märchen erzählen.

Ein anderes Mal saß in einer Familienrunde ein Mädchen auf meinem Schoß und griff mir verstohlen in den Schritt. Ich setzte es daraufhin ab und informierte ihren Vater über ihr auffälliges Verhalten. Auch er wischte es beiseite, das täten Mädchen in dem Alter manchmal und seine dabeistehende Freundin bestätigte diese Unglaublichkeit.

Ein letzter Fall: Bei einer Taufe, der Saal war voll, lümmelte eine Zehnjährige auf der Couch, zog sich die Unterhose zur Seite und spreizte für die Gesellschaft ihre Beine. Die gesamte Gesellschaft sah betreten weg, während die Mutter zum Mädel nur meinte, sie bräuchte ihre Schnecke nicht den Leuten zeigen.

Alle drei Fälle waren meiner Meinung nach Signale von missbrauchten Kindern, die von Erwachsenen absichtlich übersehen wurden, weil man sich keine Schwierigkeiten aufbürden und man nicht anecken wollte. Ja, man war feige, besaß keine Zivilcourage und die betroffenen Kinder waren einem egal. Folglich würde ich sagen, eher wird aus einer Familie ein „Nazi“ ausgeschlossen, als dass man einen offensichtlichen Kinderschänder zur Rede stellt. Praktische Beispiele werden uns hierzu meist geliefert, sobald wieder ein größerer Missbrauchsfall aufgedeckt wurde. Dann erfährt man, wer alles den Täter durch sein Schweigen deckte, oder wer alles plötzlich schon länger einen Verdacht hatte.

Zivilcourage will beworben sein

Will unsere Regierung Kinder nicht nur in Sonntagsreden schützen, muss sie Geld in die Hand nehmen und Kampagnen starten, um langfristig und wiederholt an jedermanns Zivilcourage zu appellieren. Gleichzeitig muss sie die möglichen Anzeichen für Missbrauchsverdacht publik machen, damit niemand unbedarft wegschauen kann. Derzeit ist es jedenfalls so, dass wir bei unserem Nächsten eher Anzeichen für einen schwarzen Hautkrebs erkennen, als dass wir Zeichen des Missbrauchs bei den eigenen Kindern bemerken würden. Manchmal frage ich mich, wie anders mein Leben verlaufen wäre, wäre einem Erwachsenen in meiner Umgebung aufgefallen, dass ich bereits als elfjähriger Bub regelmäßig betrunken war. Ja, in einer Ferienfreizeit diskutierte man gar darüber, nachdem ich mir mit dreizehn Jahren einen Kasten Bier unters Bett stellte, wieviel Bier ich täglich trinken dürfte, anstatt dem offensichtlich seelisch verwahrlosten Buben amtliche Hilfe zukommen zu lassen.

Dass es in der Tat Mut braucht, Zivilcourage zu zeigen, erlebe ich immer wieder, wenn ich Eltern ermahne, die ihre Kinder öffentlich in demütigender Weise schurigeln oder lieber in ihr Handy glotzen, anstatt ihr greinendes Kind zu beruhigen. Die Reaktion der Eltern ist überwiegend aggressiv, weil sie sich ertappt und beschämt fühlen. Sie berufen sich dann auf ihre elterliche Autonomie, verbieten sich die Einmischung und offenbaren, dass sie ihr Kind als ihr Eigen betrachten, mit dem sie machen können, was sie wollten. – Können sie nicht!

Eben das sollte sich wie selbstverständlich in der Öffentlichkeit verankern. So wie kaum noch ein Erwachsener mehr vor Kindern bei Rot über die Ampel geht, auch wenn das Schild „Nur bei Grün, der Kinder wegen!“ fehlt. Was ich auch immer häufiger bemerke, weil den Gemeinden inzwischen hierfür das Geld fehlt.

Kinderschutz sollte ideologiebefreit sein

Auch ist es zwingend, die Erzählung vom Kindesmissbrauch von überkommenen und widerlegten Vorurteilen zu befreien, um Buben und Mädchen wirksam zu schützen. Feministinnen der 70er Jahre waren die ersten, die öffentlich und stetig über die Seuche Kindesmissbrauch sprachen. Allerdings sprachen sie von Vätern und Männern, die Mädchen missbrauchen. Mütter und Frauen, die Buben missbrauchen gab es nicht. Vereinzelt gab es Mütter, die ihre Töchter missbrauchten und Väter, die ihre Söhne vergewaltigten. Insider wissen heute längst, dass das Geschlecht der Opfer wie der Täter egal ist, es werden annähernd hälftig Buben und Mädchen von Frauen und Männern missbraucht. Jedoch stagniert die Opferzahl in populistischen Verlautbarungen seit Jahrzehnten. Inzwischen wagen manche „Experten“ 20% Täterinnen und 30% Jungen als Opfer zu benennen. Wem aber hilft solche Schönfärberei, wenn nicht den Täterinnen?

Nur weil es politisch wenig korrekt ist, Frauen der Schändlichkeit und Jungen als Opfer zu benennen, vernachlässigt man die Jungen, als wären sie Menschen zweiter Klasse. Welch Irrsinn! Da wird zugunsten des Stereotyps von der lieblichen Mutter und vom gefeiten Jungen notwendiger Kinderschutz tabuisiert. Doch Kindesmissbrauch kennt kein Geschlecht, sondern nur Kindheit! Buben und Mädchen muss gleichermaßen unsere Fürsorge gelten. Jedenfalls sind mir bundesweit nur sechs Beratungsstellen ausschließlich für Jungen bekannt: KIBS München; Tauwetter Berlin; Basispraevent Hamburg; Pfunzkerle Tübingen; Beratungsstelle Anstoß Hannover; Bremer JungenBüro.

Es ist traurig, dass wir beim Kinderschutz immer noch einseitig respektive dichotom denken, anstatt Jungen endlich gleichzustellen. Jedes Kind braucht unseren Schutz! Wer seine Verantwortung nach Geschlecht teilt, macht sich mittelbar zum Mittäter am vernachlässigten Geschlecht, und das sind inzwischen eindeutig die Jungen.

Diskriminierung von Jungen erkennen

Wie selbstverständlich allerdings die Diskriminierung von Jungen vonstattengeht, bemerkt man erst, wenn man mit der Nase darauf gestoßen wird. Missbraucht etwa eine Lehrerin einen 13jährigen Schüler, echot es aus allen dumpfbackigen, asozialen Medien: der Junge kann ja froh sein, so eine Lehrerin zu haben; und der Depp, der das sagt vergisst auch nicht, anzumerken, dass das sein Herzenswunsch gewesen sei. Nein, es mit einer alten Frau zu treiben, und das ist für einen Jungen eine Frau, die 20 Jahre älter als er selbst ist, ist kein Wunsch- sondern ein Albtraum. Freilich gibt es noch selbstverständlichere Diskriminierungen, die viele nicht einmal erkennen, wenn sie mit der Nase darauf stoßen.

Ein Beispiel: In München gibt es das LIMIT. Ein Tagesaufenthalt für Drogensüchtige, wo sie preiswert essen können und auch, sofern sie wollen, Rat und Hilfe erhalten. Auf der Frauentoilette klebt der Aufkleber des Frauennotrufs, auf der Männertoilette klebt kein Aufkleber, dafür steht eine Schale mit Kondomen bereit. Bedenkt man, dass ein Drittel aller Drogensüchtigen in ihrer Kindheit und Jugend sexuell missbraucht wurden und zwei Drittel aller Drogensüchtigen männlich sind, dann ist nach Adam Riese das Verhältnis männlicher zu weiblichen Missbrauchsopfer auf der Drogenszene 2:1. Warum aber klebt dann im Männerklo kein Aufkleber der Münchner Anlaufstelle für missbrauchte Burschen KIBS? Die Antwort ist simpel, weil Männer nicht als Opfer, sondern nur als Täter wahrgenommen werden.

Interessant ist aber auch, dass auf dem Frauenklo keine Kondome ausliegen, obgleich sich drogensüchtige Frauen ebenso prostituieren wie drogensüchtige Männer. Den Hintergedanken hierfür möchte ich nicht denken …

Denken wir über Patenschaften nach

Wollen wir wirklich Kinder in den Familien schützen, müssen wir nicht nur die Zeichen mutmaßlichen Missbrauchs lesen können, sondern sollten den Kindern selbst einen niederschwelligen Zutritt zu Vertrauenspersonen und Beratern ermöglichen. Wer das sein soll und wie das möglich ist, weiß ich selbst nicht. Früher gab es das System der Taufpaten, die die in Notlagen die Verantwortung für ihr Patenkind übernahmen. Ich selbst war ungläubiger Taufpate und nahm meine Patenpflicht sehr ernst. Womöglich braucht es für dieses althergebrachte Institut des Kindeschutzes nur neue Rituale, Regeln und Schulungen, durch die die Verantwortung für unsere Kinder wieder ins soziale Umfeld zurückgetragen und nicht der Staat für Angelegenheiten herangezogen wird, für die er nicht zuständig ist. Wir selbst sind für unser Leben und das Leben unserer Mitwelt verantwortlich und nicht der Staat. Es ist eigentlich ein banaler Gedanke, doch er klingt heute, wo wir einen Nannystaat installiert haben, leider geradezu revolutionär.

Anzeigepflicht gehört zum Kinderschutz

Ein weiterer Schwachpunkt im Kinderschutz ist, dass keine Anzeigepflicht für einen bekannt gewordenen Missbrauchsfall besteht. Hier hat es sich der Runde Tisch zu leicht gemacht, indem er sich auf den Opferschutz berief und die strafrechtliche Anzeige in das Belieben der Opfer setzte (Quelle). Grund hierfür war der Gedanke, dass ein Opfer andernfalls keine Beratungsstelle aufsuchte, weil es seine Täter vor Strafe schützen will respektive muss. Dabei wäre dieser Umstand einfach zu lösen, indem eine anonyme Beratung selbstverständlich wäre, was ja auch schon immer möglich war. Alles andere wäre meines Erachtens mittelalterliches Gehabe, als ein Totschlag noch mit einem Sühnestein abgegolten werden konnte.

Es darf nicht sein, dass ein Kind, dass seinen Missbrauch einem Erwachsenen, einem Arzt oder Lehrer anvertraut, von diesem wieder in die Fänge seiner Täter zurückgeschickt wird und Anzeige unterbleibt. Es darf auch nicht sein, dass Angehörige und Verwandte das Vertrauen des Kindes dahingehend ins Leere laufen lassen, weil sie wegen unterlassener Hilfeleistung nicht belangt werden können. Jeder, der auch nur mittelbar Zeuge eines aktuellen Kindesmissbrauchs wird, sollte zumindest zu einer qualifizierten Anzeige bei Jugendamt oder Polizei verpflichtet sein.

Jedenfalls darf es nicht sein, dass, wie es jüngst geschah, ein Bub zwei Jahre von einem Kinderschänder gefangen gehalten werden konnte, obwohl der Vater des Täters von dem Verbrechen seines Sohnes wusste (Quelle). Nach Aufdeckung des Falls wurde auch die Zeugenschaft des Vaters aufgedeckt. Allerdings wird er strafrechtlich nicht verfolgt, weil für ihn keine Anzeigepflicht bestand.

Hier zeigt sich, dass der Spruch „Täterschutz geht vor Kinderschutz“ durchaus eine relevante Wirklichkeit skizziert.

Software für Behörden schützt Kinder

Inzwischen stellt sich im gleichen Fall auch heraus, dass der Polizei ein entsprechender Hinweis vorlag, der aber nicht verfolgt, sondern nur abgelegt wurde (Quelle). Dieser Fall offenbart somit als weiteres Manko die löchrige Vernetzung innerhalb der Justizbehörden. Hier fehlt eindeutig eine Software, die die Ermittler in regelmäßigen Abständen an die Erledigung solcher Fälle erinnert. Wo und wie sie eingerichtet werden kann, weiß ich nicht, doch denke ich, wäre hier das Bundeskriminalamt der richtige Rahmen, denn es darf nicht sein, dass Ländergrenzen die Ermittlung hemmen. Eine gleichwertige Vernetzung der Jugendämter wäre ebenfalls angebracht, doch bleibt sie wegen Schlendrian und fehlendem Personal in den Gemeinden wohl unrealisierbar. Allein dass diese Feststellung kein Ansporn ist, etwas für den Kinderschutz zu ändern, ist für unsere Gesellschaft und ihre Politiker beschämend.

Eine funktionierende Justiz fällt gerechte Urteile

Kinderschutz findet auch allzuoft in der Justiz ihre Grenzen. Ich finde es sehr beunruhigend, dass selbst bei schwersten Fällen von Kindesmissbrauch der mögliche Strafrahmen von 15 Jahren Haft nie ausgeschöpft wurde. Im Fall eines Vaters aus Willmersbach, der seine Tochter von ihrem 12 Lebensjahr an vergewaltigte und der wegen 497facher Vergewaltigung angeklagt worden war, konterte das Gericht die Forderung der Staatsanwaltschaft nach 14 Jahren Haft mit 32 Monaten Gefängnis. In ihrem Urteil kam die Kammer zu dem Schluss, „dass die Frau zwar in ihrer Kindheit von ihrem Vater sexuell missbraucht wurde, sich über die Jahre hinweg aber ein gewisses Einvernehmen eingeschliffen habe.“ (Quelle) Sprich dauert ein Kindesmissbrauch nur lange genug, dann wird er zum straffreien Gewohnheitsrecht für den Täter, am Ende wird gar noch das Opfer verurteilt, dass sich dieser Qual verweigert.

Hier läuft etwas mit der richterlichen Unabhängigkeit schief. Überlastung der Gerichte und schwierige Ermittlungen dürfen nicht zulasten des Opfers und seines notwendigen Anspruches auf Gerechtigkeit gehen.

Auch der großzügige Strafrabatt, sobald der Täter sich vor Gericht geständig zeigt, passt nicht zum Kinderschutz. Zum einen sind die angeblichen Geständnisse eher Folge eines Deals, um das Verfahren wegen Personalmangel zu verkürzen, zum anderen sind die „Geständnisse“ oft beschönigt und eine Verhöhnung der Opfer. Derlei Handel darf nicht mehr sein!

Es gibt in den meisten Fällen beweiskräftige Vernehmungen der Opfer durch die Polizei und auch die Möglichkeit der Videovernehmung durch das Gericht. Jedenfalls wirken die Strafrabatte verfahrenstechnisch antiquiert und verletzen die Würde und den Rechtsanspruch der Opfer. Auch hier gilt bislang viel zu oft Täterschutz vor Opferschutz.

Kein Opfer sollte länger als sein Täter leiden

Auch in Fragen der Rehabilitation der Täter ist die Justiz unverständlich milde. Die meisten Vergehen verschwinden schnell aus dem Führungszeugnis. Bei Kindesmissbrauch bin ich der Meinung, dürfte es überhaupt keine Löschung aus den erweiterten Führungszeugnissen geben; denn ich weiß von vielen Überlebenden, dass ihre Vergewaltiger in der Familie sich später an ihre Enkel herangemacht haben.

Falschbeschuldigung hemmt den Kinderschutz

Abschließend möchte ich auch noch das Problem der Falschbeschuldigung erwähnen. Jeder, der aus welchen Gründen auch immer eine andere Person wissentlich falsch des Kindesmissbrauchs beschuldigt, sollte hart bestraft werden. Es darf nicht länger sein, dass die Missbrauchsbezichtigung in Scheidungsfällen von Rechtsvertretern empfohlen wird, um das alleinige Sorgerecht für Mütter zu sichern. Deswegen sollten Falschbeschuldigungen vom Vergehen zum Verbrechen und damit zu einem Jahr Mindeststrafe aufgestuft werden. Falschbeschuldigungen sind kein Kavaliersdelikt, sie rauben den Ermittlern viel Zeit und ziehen ihre Aufmerksamkeit von wahren Fällen ab. Sie ermüden auch die Aufmerksamkeit aller in Sachen Kinderschutz, indem man tatsächliche Verdachtsfälle rascher relativiert.

Kinderschutz sollte ein öffentlicher Raum sein

Zuletzt plädiere ich dafür, dass die Gesellschaft wie beispielsweise für den Umweltschutz auch für den Kinderschutz einen öffentlichen Raum bildet, in dem das Thema von allen Betroffenen umfassend und stetig kommuniziert werden kann.

Hierzu gehört auch, dass alle Fälle von Kindesmissbrauch publiziert und ihre Urteile veröffentlicht werden. Jeder mögliche Täter sollte wissen, was ihm blüht, wenn er sich seinem Machtgelüst über ein Kind hingibt. Auch wäre ich dafür, dass die Klarnamen der Täter veröffentlicht werden, denn wer ein Kind schändet, stellt sich unbedingt außerhalb der Gesellschaft und muss es sich gefallen lassen, zum Schutz anderer Kinder erkannt zu werden.

Nur wenn wir als Gesellschaft insgesamt bereit sind, Kinderschutz neu und umfassend zu denken, beginnen wir auch, ihn für die Mehrheit der Kinder zu denken, die in ihren Familien von männlichen und weiblichen Verwandten und Bekannten alltäglich missbraucht werden. Wir dürfen darum niemals übersehen, dass Familien zu 66% die Tatorte sind, an denen Kinderseelen für ein Leben zerstört werden.

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