Ein Überlebender geht am Stock

Überlebende von Kindesmissbrauch gehen ihr Leben lang buchstäblich am Stock; sprich sie benötigen mehr Halt als andere, die auf eine glückliche Kindheit zurückblicken können. Als eine mit uns bekannte Ärztin mit 67 Jahren, nach 40jähriger Ehe von ihrem Mann verlassen worden war, konnte sie zu uns sagen, dass sie dieser Umstand zwar sehr kränkte, aber dass sie ihn vor allem deshalb verschmerzen konnte, weil sie sich als Kind von ihren Eltern stets angenommen und geliebt empfand. In der Neige ihres Lebens war es diese Kraft, die sie als Kind auf ihren Weg mitbekommen hatte, die ihr half, nicht den Boden unter den Füßen zu.

Viele Überlebende hätten einen solchen Umbruch nur schwer überstanden. Vor allem blieben sie in der Folge wahrscheinlich angeschlagen und kämen immer wieder in psychische Krisen. Durch Deprivation und Missbrauch komplex und chronisch Traumatisierte erleben ohnehin immer wieder neue Trigger, durch die sie in kritische seelische Situationen geraten. Arg daran ist vor allem, man kann die Trigger kaum vermeiden, da sie selten zu spezifizieren sind und ebenso unspezifisch auftreten. Mal triggert eine Situation, die beim nächsten Mal problemlos überstanden werden kann, um dann bei der vierten oder fünften Wiederkehr erneut Disstress auszulösen.

Ich weiß von was ich schreibe, denn ich erlebe derlei auf und ab seit dem Ausbruch meiner kPTBS vor elf Jahren. Seitdem verschärfte sich meine Anfälligkeit für Trigger verschiedenster Art. Viele der Trigger gehen mit körperlichen, genauer gesagt psychosomatischen Beschwerden einher. Zu Beginn entwickelte sich bei mir eine Urtikaria (Nesselsucht), die bald chronisch wurde. Ebenso traten Entzündungen im Magen-Darmtrakt auf, die zunächst unter chronischem Reizhusten subsumiert und erst nach einer kleinen Ärzteodyssee als chronischer Reflux erkannt wurden. Auch eine chronische Prostatitis kam hinzu, ich berichtete hier darüber.

Erste Anträge auf Schwerbehinderung

2012 stellte ich einen ersten Antrag auf Feststellung von Schwerbehinderung. Man erkannte mir 30 GdB (Grad der Behinderung) zu, die ausschließlich von der PTBS getragen wurden. Der Gutachter stufte die PTBS gar mit nur 20 GdB ein, obwohl ich damals wegen meiner desolaten psychischen Verfassung faktisch arbeitsunfähig war; weswegen mich der Medizinische Dienst auch im Dezember des gleichen Jahres frühverrentete. Wegen der zunehmenden Beeinträchtigung der durch Trigger ausgelösten Urtikaria reichte ich im Jahr darauf einen Verschlechterungsantrag ein. Die Quaddelbildung war so schlimm, dass ich nicht mehr wagte, in öffentliche Schwimmbäder zu gehen. Nunmehr erkannte man auf 40 GdB und stufte dazu die Urtikaria und Verschleißerscheinungen der Wirbelsäule auf jeweils 20 GdB ein. Ich widersprach dem Bescheid, da ich der Auffassung war, dass die PTBS als Grund der psychosomatischen Beschwerden mit gleichbleibenden 30 GdB zu gering bewertet worden wurde.

Erniedrigung durch einen Gutachter

Nachdem mein Widerspruch negativ beschieden wurde, reichte ich Klage beim Sozialgericht ein. Das schickte mich zu einem psychiatrisch-neurologischen Gutachter. Hier durchstand ich eine demütigende Untersuchung, die mich schwer triggerte. Der Gutachter war von der Art, wie man sich einen Militärarzt vorstellt, der traumatisierte Soldaten als Kanonenfutter an die Front zurückschickt. Seine gutachterliche Leistung war von herausragender Unfähigkeit. So wies er mir ein falsches Geburtsdatum zu; behauptete, dass mein Sohn geschieden sei, obwohl er noch nie verheiratet war; verkürzte meine Schulzeit um ein Jahr; zudem fabulierte er, ich würde mit meiner damaligen Therapeutin die Bedeutung posttraumatischer Termini lernen, und stellte mich insgesamt als einen Blödel dar. Womöglich kam er zu dieser Einschätzung, weil ich erzählte, dass ich von der Mutter von mir über zehn Jahre sexuell missbraucht und letztlich vergewaltigt worden war, und weil derartige Schändlichkeiten selbstverständlich keine Frau und eine Mutter gleich dreimal nicht begehen würde; und wer so etwas dennoch von sich behauptete schlicht ein Blödel sein müsste. Jedenfalls fasste er meine berichteten PTBS-Symptome mit erkennbarer Süffisanz zusammen.

Zu meiner damals besonders virulenten und inzwischen chronischen Urtikaria (Nesselsucht) – auch eine Folgeerscheinung der kPTBS – wusste er nur soviel zu sagen, dass er davon keine Ahnung habe und aktuell keinen sichtbaren Schub sähe, aber dass sie mit 20 GdB eigentlich zu hoch bewertet worden sei. Die gesamte Untersuchung musste ich, in der Unterhose vor ihm stehend, über mich ergehen lassen; dafür– dass ich mir das unwidersprochen gefallen ließ – verpasste er mir wohl mit der „ICD 10 F60.7“ (dependente Persönlichkeit) eine weitere Diagnose. Dabei war mein ihm gefälliges Verhalten nichts weiter, als eine durch Trigger ausgelöste Schockstarre, denn mit der Entledigung meines Gewandes verlor ich meinen Panzer und damit auch meinen seelischen Zusammenhalt.

In der Folge zog ich die Klage im Dezember 2013 vor dem Sozialgericht zurück. Ich hätte ein Gegengutachten bestellen müssen, wofür mir Geld wie Kenntnis fehlten.

Ab in die Rente

2015 stellte ich erneut einen Verschlechterungsantrag, da die Urtikaria noch ärger geworden war und ich seit einem halben Jahr alle vier Wochen in der Hautklinik eine Spritze Omalizumab (näheres siehe hier) erhielt. Hierauf erhöhte man den GdB der Urtikaria von 20 auf 30 und erkannte mir 50 GdB Schwerbehinderung zu; worauf ich im März 2016 ein Jahr früher meine Altersrente beziehen konnte.

Die Seele geriet aus dem Gleichgewicht

Im Verlauf der 2011 begonnenen Traumatherapie litt ich auch immer öfter an Schwankschwindel. Anfang Januar 2014 wankte ich nach einer tränenreichen Therapiestunde nach Hause. Kurz darauf setzte ein Schwankschwindel ein und ich stürzte. Dabei zog ich mir eine Sprunggelenksfraktur zu. Die Schwankschwindel häuften sich zunehmend, so dass ich sie medizinisch abklären ließ.

Der erste war der Orthopäde, der mir mitteilte, dass höchstens 2% aller Schwindelanfälle durch die Halswirbelsäule bedingt seien. Er schickte mich weiter zum Neurologen, der auch keinen Befund ermitteln konnte. Dann hatte ich fürs erste wieder genug von Ärzten. Das änderte sich 2017 als die Schwindelattacken zunahmen. Ursache dürfte meine damalige Therapeutensuche gewesen sein und zugleich das zermürbende Warten auf der Warteliste der Traumaambulanz der LMU. Damals erfuhr ich das erste Mal, dass Schwankschwindel auch psychogene Ursachen haben konnte. Ich notierte dazu im Juli 2017 in mein Therapietagebuch:

„Dafür geschieht mit mir später seltsames. Beim Fernsehen bekomme ich plötzlich einen heftigen Drehschwindel, so dass ich meine, ich müsse sterben oder würde gerade schwer erkranken. Es ist nicht das erste Mal, dass mir so etwas geschieht, über Schwankschwindel klage ich ja schon seit ein paar Jahren und heftige Dreher widerfahren mir im letzten Jahr häufiger. Diesmal bleibe ich nicht still, dazu war der Dreher zu heftig. Ich sage es Ruth.

Ruth forscht ein wenig nach und entdeckt, dass Schwindelanfälle überwiegend psychogen sind und es Merkmale dafür gibt, wie beispielsweise die Fähigkeit, ein Ziel trotz Schwindel zu fixieren. Somit ist mal wieder eine weitere psychosomatische Ursache der PTBS erkannt; sowie ein weiteres Ausschlusskriterium, in absehbarer Zeit Auto zu fahren. – Rückblickend erhellen sich somit für mich die eigentliche Ursache vieler Schwindel. Überhaupt entstanden die Schwindelgefühle auch erst mit der kPTBS.“

Wieder in der Hand der Ärzte

Erneut ließ ich mich von Ärzten durchchecken, diesmal war es eine Neurologin, die mich miserabel behandelte und dementsprechend als erste Zeile ihrer Anamnese festhielt: „Anamneseerhebung sehr schwierig“. Nun, in meinem Therapietagebuch hielt ich den Besuch so fest:

„Heute nachmittag war ich wegen meines Schwankschwindels bei einer Neurologin, die ich ob ihres französischen Akzents nur schwer verstand. Sie fasste mich an, fuchtelte vor meinen Augen und das alles ohne einen Hinweis darauf, was sie vorhat. So kippte sie mich auf der Liege aus dem Sitzen zur Seite; einmal links und einmal rechts. Piekte mich mit einem Holzdorn im Gesicht. Trommelte mit den Fingern über meine Gesichtshälften. Ich erlebte ihre Bewegungen und ihr Anfassen als hektisch, erschreckend und unvermittelt. Schon zu Beginn, als sie mich barsch aufforderte, mich zu setzen – ich stand, weil ich nicht auf den Wippstuhl vor ihrer Schreibtischbarriere sitzen wollte -, verschwand ich dissoziierend nach oben rechts. Nachdem sie mich unvermittelt angefasst hatte war ich konfus und irgendwie zersplittert. Dann fragte sie mich nach dem Verlauf des Schwindels, den ich nicht gleich oder nicht konkret beantworten konnte.
Wie lange haben sie den Schwindel?
Manchmal eine Woche.
Ohne Pause?
Schon mit Pause.
Also entweder sieben Tage oder gelegentlich?
Manchmal sieben Tage, manchmal nicht. Ich zähle meine Tage mit Schwindel nicht.
Sie ist ungeduldig, hält mir den Widerspruch meiner Angaben vor. Dabei sind sie für mich nicht widersprüchlich. Mir kann eine Woche schwindelig sein, ohne dass ich taumele; dabei ist mir dann nicht akut schwindelig, obgleich der Schwindel währt.“

Danach folgte ein HNO, der mich untersuchte und weiter zum Schädel-MRT schickte, wo der Diagnostiker feststellte, dass mein Gehirn Strukturen kindlichen Missbrauchs und Misshandlung zeige. Auch hierüber bloggte ich hier. Dem folgte ein Kardiologe, der mir nach Langzeit-EKG, das meinen Blutdruck während meiner Albträume aufzeigte, eine Behandlung gegen Bluthochdruck empfahl. Gleichzeitig schickte er mich noch zu einer Phlebologin (Venenfacharzt). Das waren inklusive Orthopäden sechs Ärzte, die alle keine organische Ursache für meine Schwindelattacken festzustellen vermochten. Blieb also als indirekte Folgerung psychogener Schwankschwindel.

Eine letzte lange Runde mit dem Versorgungsamt

Aufgrund der umfassenden Diagnostik wandte ich mich Anfang 2018 erneut ans Versorgungsamt, damit der Schwankschwindel in meinen Katalog an Einschränkungen übernommen werden sollte. Diesmal beantragte ich das Merkzeichen G für meinen Schwerbehindertenausweis, damit ich einen Sitzplatz im Nahverkehr beanspruchen könnte.

Erwartungsgemäß wurde mein Antrag abgelehnt. Ich legte Widerspruch ein, auch dieser wurde beiseite gewischt. Eine Klage verwarf ich auf Anraten des VdK, da bis zum Prozessende drei Jahre verstrichen wären. Stattdessen warteten wir ein halbes Jahr, ehe wir in der Sache einen erneuten Antrag stellen konnten. Im Juli 2019 erhielt ich hierauf erneut einen ablehnenden Bescheid, obwohl der Antrag durch die Sozialrechtsberaterin beim VdK ausführlich begründet worden war. Im gleichen Monat stürzte ich aufgrund des Schwankschwindels erneut und erlitt dabei einen Bänderabriss am rechten Sprunggelenk. Ich konnte zum Zeitpunkt des Unfalls wegen einer Last meinen Gehstock, den ich seit Herbst 2018 stets mit mir führte, nicht benutzen.

Die 2018 begonnenen Besuche bei der Schwiegermutter belasteten mich so sehr, dass ich darauf entweder sofort oder mit eintägiger Verzögerung mit Schwankschwindel reagierte. Es waren jene anfangs erwähnten klandestinen Trigger, die sie auslöste, die jeder Achtsamkeit verborgen blieben. Auch bei meinem Sturz war ich tags zuvor bei der Schwiegermutter. Inzwischen stelle ich wegen der anhaltenden Triggergefahr meine Besuche bei ihr soweit es geht ein. Meine Frau kümmert sich nach 10 Jahren Abwesenheit um sie aus Barmherzigkeit, und ich begleite sie, um sie vor unserem Sohn zu schützen. Auch hierüber bloggte ich.

Jedenfalls konnte ich dem Widerspruch neueste ärztliche Diagnosen zu den Folgen des Schwankschwindels beilegen. Zudem war gerade meine Traumatherapie bei der Traumaambulanz der LMU ausgelaufen, und ich erhielt einen ausführlichen wie gruseligen Abschlussbericht; schließlich waren die Therapiesitzungen sehr intensiv gewesen.

Im Oktober erhielt ich dann vom Versorgungsamt ohne Bescheid einen neuen Schwerbehindertenausweis mit 60 statt 50 GdB und dem Merkmal G zugeschickt. Nachdem die Sozialrechtsberaterin beim VdK beim Versorgungsamt nachhakte, wollte man den „versehentlich ausgestellten“ Ausweis wieder zurück, gleichzeitig bat man mich, einen Arzt zu benennen, der etwas über die mir noch möglichen Fußwegstrecken attestieren konnte. Den Ausweis reichte ich selbstverständlich nicht wieder zurück, da ich meinen alten bereits vernichtet hatte. Im Dezember erhielt ich schließlich vom Versorgungsamt einen positiven Bescheid. Die PTBS enthielt nun als Unterkategorie „psychogene Gangstörung mit Sturzneigung“ und war von 30 auf 50 GdB angehoben worden.

Ein Nadelöhr sortiert die Kamele

Am Stock gehe ich wie gesagt wegen des Schwankschwindels seit Herbst 2018. Ich legte mir einen Stock mit V-Griff zu (siehe Bild zu diesem Beitrag), der den Vorteil hat, sich aufgrund seiner Griffneigung weiter auszustellen, so dass ich mehr Standfläche und damit ein erhöhtes Sicherheitsgefühl habe, sobald meine Seele zu taumeln beginnt (übrigens ein empfehlenswerter Titel zu dieser Problematik s.u.).

Fazit dieses Berichtes: Wer seelische Probleme hat, hat es schwer, dass seine praktische Einschränkung behördlich gewürdigt wird; denn jede behördliche Würdigung bedingt meist auch eine behindertengerechte Vergünstigung. Dies führt dazu, dass sich auch Leute dafür bewerben, die keine echte Einschränkung haben. Aus diesem Grund werden Hürden gesetzt und der GdB nach unten gestuft, sobald zuviele Menschen das gleiche Leiden haben. Das wiederum macht es für Personen, die echte Einschränkungen haben mühsam und langwierig, anerkannt zu werden. Wer also nicht vom goldenen Löffel isst, der braucht Gleichmut und Geduld, bis seine Leiden in der Mühle der Anerkenntnis seiner Einschränkungen allmählich klein gemahlen wurden.

Für mich war dieser Bericht eine kleine Tortur. Obwohl ich ihn oberflächlich gesehen nicht als triggernd erachte, muss er wohl unter der Oberfläche viele Triggerpunkte berührt haben. Jedenfalls regte sich beim schreiben meine Nesselsucht mehr als sonst, so dass ich eine Pille extra dagegen nehmen musste. Ebenso steigerte sich mein Schwankschwindel, und des Nachts schrie ich nach Aussage meiner Frau im Alb mehr als gewohnt.

Zu guter Letzt rate ich, die Verfahren beim Versorgungsamt vom VdK oder vom SoVD begleiten zu lassen.

Hier noch meine Buchempfehlung zu psychogenen Schwindelerkrankungen:
Regine Tschan, „Wenn die Seele taumelt – Somatoformer Schwindel – Ein Ratgeber“, Verlag Hans Huber Bern, ISBN 3-456-84944-7

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s