Endlich! Der Missbrauchsbeauftragte nimmt Stellung zur Kinderehe

Ja, so unabhängig ist der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Johannes-Wilhelm Rörig, dass er nun als Stimme seiner Herren auch seine eigene Stimme ertönen lässt und endlich Stellung zur Kinderehe nimmt. Ein Mißstand, den ich hier in meinem Blog schon seit längerem thematisierte und dabei stets das impertinente Schweigen des UBSKM zur Kinderehe gerügt habe. Jetzt, da sich die Bundesregierung zu einem Gesetzentwurf durchrang, der ins Parlament eingebracht wird, zeigt auch der UBSKM Mut und bläst ins Horn seiner Herren. Besser konnte er seine stets nur scheinbare und nie anscheinende Unabhängigkeit nicht demonstrieren; denn in seiner Presseerklärung kommt er in dieser Frage auch ohne Relativierung nicht aus. Folglich er lässt in seiner aktuellen Presseerklärung verlauten:

„Rörig betont die Wichtigkeit, alle behördlichen Entscheidungen bei der Aufhebung der Minderjährigen-Ehe vor allem am Kindeswohl auszurichten.“

KINDESWOHL …??? Nein, ich glaube es nicht. Immer noch faselt der UBSKM von Kindeswohl im Zusammenhang mit scheinlegalisierten Vergewaltigungen. Ein Kind in einer Kinderehe ist Opfer anhaltender sexualisierter Gewalt. Das gilt auch für Mädchen, die älter als 14 Jahre sind, schließlich weist der UBSKM in einer Fußnote zur Presseerklärung daraufhin, dass 14jährige in Deutschland grundsätzlich „Sex“ haben dürfen. Muslimische Kinderehen sind jedoch grundsätzlich keine Liebesheiraten, sondern sollen Klanverbindungen stiften oder Familienkonflikte befrieden. Sie stellen somit eine spezielle Form ritualisierter sexueller Gewalt dar.

Es ist ja anerkennenswert, dass der UBSKM jetzt eine Haltung zur Kinderehe gefunden hat, die er zuvor sorgsam verborgen hielt. Auch als er im Februar vor einem Jahr mit dem Zentralratsvorsitzenden der Muslime – der gerademal 10.000 Muslime vertritt, dafür aber in den Medien wie der oberste Ayatollah Deutschlands präsentiert wird – eine Vereinbarung abschloss (siehe Link), hatte der UBSKM zum muslimischen Brauch der Kinderehe nichts zu sagen.

Doch dafür bläst er mutig ins Horn seiner Ministerin Schwesig und Justizministers Haas, wenn es darum geht, seine Kampagnen mit Hilfe der linksradikalen Amadeu Antonio Stiftung nazifrei zu halten. Als gäbe es keine von Nazis geschändeten Jungen und Mädchen, die ideologisch ebenso rechts durchdrungen das rechtsradikale Lied ihrer Schänder singen. Ja, die sind derzeit noch von der Fürsorge des UBSKM ausgeschlossen, so wie es für lange Zeit die muslimischen Kinderbräute waren.

Als ich in diesem Zusammenhang die Bundestagsabgeordnete Christina Schwarzer (CDU) anfragte, wie sie diese missbräuchliche Agitation des UBSKM sähe, hob sie auf dessen Unabhängigkeit und gute Arbeit ab. Nun ja, so sehen es die Krähen, die sich auch kein Auge aushacken. Als wenn Schwarzer in ihrem Wahlkreis Neukölln keinen Kinderbräute begegnet wäre. Gute Arbeit sieht für mich anders aus.

Wenigstens hatte sie – anders als der UBSKM – den Mut, im November letzten Jahres als das Thema Kinderehe virulent wurde, sich gegen Justizminister Heiko Maas aufzulehnen, als dieser Ausnahmeregeln zur Kinderehe in seinem Gesetzentwurf formulierte. Mit ihrem Poster „Kinder gehören in die Schule, nicht ins Ehebett“ griff sie Maas öffentlich frontal an.

Abschließend: Auch ich meine, dass der UBSKM Johannes-Wilhelm Rörig insgesamt eine gute Arbeit macht. Aber ich meine auch, es wäre fahrlässig und nicht im Sinne aller Überlebenden sexualisierter Gewalt in ihrer Kindheit und Jugend, wenn man den UBSKM nicht dort scharf kritisiert, wo er das Kindeswohl politisch verhandelbar macht und den Interessen der Politik folgt. Insofern meine ich auch, es wäre längst an der Zeit, dass er sich gegen seine Ministerin Schwesig stellt und deren feministische Einseitigkeit rügt und die institutionelle Deprivation von Jungen skandalisiert. Denn wer Jungen entmutigt, macht sie auch verletzbar für sexualisierte Gewalt. Jedenfalls habe ich noch keine Initiative von Schwesig oder dem UBSKM gesehen, die speziell die Resilienz von Jungen stärkt.

Hier die Presseerklärung des UBSKM im Wortlaut:

Rörig begrüßt Kabinettsbeschluss zu Kinderehen

Berlin, 05.04.2017. Der Unabhängige Beauftrage für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, begrüßt den Kabinettsbeschluss, wonach Minderjährigen-Ehen in Deutschland automatisch ungültig sind, wenn einer der Partner bei der Trauung jünger als 16 Jahre gewesen ist. Bei 16- bis 18-Jährigen soll künftig das Familiengericht über eine Aufhebung entscheiden.

Rörig: „Ehe darf kein Freibrief sein, um Sex mit Minderjährigen zu rechtfertigen. Die Festlegung des Ehealters auf 18 Jahre ist ein klares Signal, was die Bundesregierung bei einer Gesetzesänderung auch international aussendet.“

Rörig betont die Wichtigkeit, alle behördlichen Entscheidungen bei der Aufhebung der Minderjährigen-Ehe vor allem am Kindeswohl auszurichten. „Im Vordergrund muss immer das individuelle Wohl der Kinder und Jugendlichen stehen. Die Minderjährigen sollten umfassend über ihre Rechte sowie Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufgeklärt und bis zu ihrer Volljährigkeit durch die Jugendhilfe begleitet werden. Keinesfalls darf die Aufhebung der Ehen für die Minderjährigen dazu führen, dass ihre Rechte beschnitten werden, sie neuen Gefahren ausgesetzt sind oder dies zu asylrechtlichen Konsequenzen für sie führt.“

Rörig verweist zudem auf die bestehenden Strafvorschriften in Deutschland, wonach Sex mit unter 14-Jährigen sexueller Kindesmissbrauch und in jedem Fall strafbar ist.

Zusatzinformation:
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Jugendliche in Deutschland grundsätzlich Sex haben. Es gelten jedoch besondere Schutzbestimmungen des Strafrechts, zum Beispiel wenn besondere Abhängigkeitsverhältnisse ausgenutzt werden. Insbesondere bei extrem großen Altersunterschied, bei Schutzbefohlenen oder einer hohen Abhängigkeit durch Notlagen kann die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Minderjährigen in Frage stehen. Hier müssen die Jugendämter passende Hilfe- und Unterstützungsangebote machen, die Minderjährigen eng begleiten, das Gespräch suchen und über Rechte aufklären.

Zum pdf-Download hier.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s