Nun hat Bundesjustizminister Heiko Maas, der es ja mit der Unabhängigkeit der Justiz nicht ganz so ernst nimmt und auch mal einen Bundesanwalt entlässt, sobald dieser seinen Weisungen nicht folgt, sondern politisch nicht opportune Ermittlungen fortsetzt (siehe hier), es also doch noch geschafft, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Kinderehe ausnahmslos verbietet und geschlossene Kinderehen aufhebt.
Das ist einigermaßen verblüffend für mich; denn Maas ist ein Schwadroneur, der andererseits die Pflicht zur Privatzensur vor die gerichtliche Klärung von Gesetzesverstößen zur Meinungsfreiheit setzen möchte. Eine außerordentlich willkürliche Ansicht, auf die selbst absolutistische Fürsten nicht gekommen waren, nämlich die Drucker für die Inhalte der von ihnen gedruckten Bücher und Flugschriften verantwortlich zu machen noch ehe sie der Zensor auf den Index setzen konnte. – Doch das ist eine andere Geschichte. Jedenfalls hat Heiko Maas nach Monaten seinen Eiertanz beendet und holt nun zum Schlag gegen die muslimische Kinderehe aus.
Grund genug für Bündnis 90/Die Grünen, laut „Ungerechtigkeit!“ und „wo bleibt da das Kindeswohl!“ zu schreien. Einmal mehr entdecken also die Grünen das Kindeswohl, wenn es darum geht, Minderjährige fürderhin zu missbrauchen. Die Hinnahme von Kindesmissbrauch liegt offensichtlich in der Natur der Grünen. Katja Keul, die Sprecherin für Rechtspolitik der Grünen Bundestagsfraktion, meinte jedenfalls:
Wer die Betroffenen ernsthaft schützen will, muss den Weg zu den Familiengerichten eröffnen, damit die Richter über die Aufhebung der Ehe nach Maßgabe des Kindeswohls im Einzelfall entscheiden können.
Vorab bemerkt: Betroffene sind nach Grünsprech Opfer einer Gewalttat. Im aktuellen Fall sind die Opfer Kinder, fast ausnahmslos Mädchen, von 9 bis 16 Jahren; denn ab 9 Jahren erlaubt die Scharia, Mädchen zu verheiraten. Und diese Ehen sind keine Josefsehen, sondern Ehen, in denen der Geschlechtsverkehr auch vollzogen wird. Hierbei von den Opfern als „Betroffene“ zu reden, ist nicht nur grüner Sprachmüll, sondern blanker Zynismus oder noch deutlicher die verächtliche Verhöhnung der Opfer.
Kinderbräute sind Opfer von Kindesmissbrauch und alltäglicher sexualisierter ritueller Gewalt! Da darf es kein Abwägen oder Prüfen durch Gerichte geben, die per Urteil das eine Mädchen zur Schändung freigeben und das andere verschonen, weil es nichts zu erben hat. Nur das ausnahmslose Verbot der Kinderehe schützt die Kinder vor diesen Sexualverbrechen. Insofern bestätigt der Titel der Presseerklärung (siehe hier) der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
„Kinderehe: Minderjährige nicht schutzlos stellen“
nur die Despektierlichkeit dieser Partei gegenüber den Kindern, um deren Wohl sie sich vermeintlich sorgen.
Der Begriff des Kindeswohls ist ohnehin ein doppelbödiger, denn selten geht es, sobald er Anwendung findet, um das eigentliche Wohl des Kindes, sondern vielmehr um die Durchsetzung von Machtpositionen. Mal sind es jene der Mütter, mal jene des Staates vertreten durch das Jugendamt, und mal sind es politische Positionen, die kaum mehr zu durchschauen sind. So auch im Fall der Kinderehe bei den Verlautbarungen der Grünen. Vordergründig geben sie vor, ihnen ginge es um das materielle und soziale Wohl der Kinderbräute, das durch Eheauflösungen gefährdet werden könnte, doch hintergründig geht es ihnen erkennbar um ihre auf ihrer morbiden Minderheitenaffinität basierenden, unreflektierten Islamophilie, aufgrund der sie archaische Stammesriten dem eigentlichen Wohl der Kinder vorziehen.
Kinder haben von ihrer Physiologie her gar kein Interesse an Geschlechtsverkehr. Ihnen mangelt es von Natur aus an den entsprechenden Hormonen, die ihr Interesse entsprechend lenken könnten. Deshalb ist Geschlechtsverkehr mit Kindern ein ebenso widernatürliches wie abartiges Verbrechen. Allein die Überlegung der Grünen, das Kindeswohl als ein Argument für die Kinderehe anzuführen, offenbart deren Unmenschlichkeit und ihren verluderten Charakter.
Schon einmal gab es hierzulande eine staatlicherseits organisierte Zuführung von Jungen zu deren vermeintlichen Kindes- oder Jugendwohl an erwachsene Päderasten. Es war der hebephile Psychologe Helmut Kentler, der beim Berliner Senat ein Experiment zum Kindeswohl anregte, indem er mit Billigung der damaligen Jugendsenatorin Ilse Reichel (SPD) jugendliche Ausreißer polizeibekannten, pädokriminellen Männern zuführte. Er war der Überzeugung, dass der regelmäßige Missbrauch durch die Männer die Jungs sozial stabilisieren würde. Ich berichtete zuletzt (hier) darüber, als Anfang Dezember 2016 das Gutachten zu diesem staatlich organisierten sexuellen Missbrauch der Berliner Jugendsenatorin Sandra Scheeres (SPD) überreicht wurde.
„Es war ein Verbrechen, Menschen in diese Obhut zu geben“, sagte Sandra Scheeres zu diesem Anlass.
Nun also wollen die Grünen das Verbrechen der pervertierten Obhut durch Kinderschänder wiederholen, indem sie die Überlassung kindlicher Bräute an ihre Vergewaltiger, sprich Ehemänner, von der gerichtlichen Prüfung deren „Kindeswohl“ abhängig machen. Soll also das, was vor gerade einmal fünf Monaten die Beteiligte am rot-rot-grünen Senat in Berlin festgestellt hatte, nämlich dass es ein Verbrechen war, Kinder und Jugendliche Erwachsenen zum Geschlechtsverkehr zu überlassen für die Grünen schon wieder nicht mehr gelten?
Ja, es ist so! Sex mit Kindern ist bei den Grünen immer noch nicht tabuisiert. Die Grünen Politiker haben offensichtlich ein Problem mit ihrer Sexualität respektive mit ihrer sexuellen Orientierung, oder soll ich es präziser sagen: Sie haben ein Problem mit Anstand und Sitte und den moralischen Grundsätzen unserer Kultur. Diese Partei zeigt überdeutlich, dass sie zu politischer Verantwortung unfähig ist. Sie ist eine kulturelle Schande in diesem Land!
Hallo,
kurz zur Klarstellung (auch wenn ich Herrn Maas nicht mag): Herr Maas hat den Generalbundesanwalt entlassen, der sehr wohl dem Justizministerium untersteht. Der Fall hat also nichts mit der Unabhängigkeit der Justiz zu tun, da die Staatsanwaltschaft zur Exekutive gehört.
LikeLike
Zur Klarstellung: DAS Kindeswohl gibt es nicht.
Es gibt die besten Interessen des Kindes ( in der russischen Fassung: die Garantie der besten Interessen des Kindes ). Dieselben sind Teil der Kinderrechte und somit grob, aber objektiv in der UNkrk festgestellt und niedergeschrieben.
Ein „Kindeswohl“ ist etwas ganz anderes, zumindest in D.
Es ist eine freie Meinungsäußerung desjenigen, der es ausspricht und somit durch die Meinungsfreiheit grundgesetzlich geschützt.
Das bedeutet: Ein Vergehen gegen die besten Interessen des Kindes ist objektivierbar und kann straf-, zivil- o. familienrechtlich ( Familienrecht gilt zwar als zivilrecht, unterscheidet sich in der Praxis davon aber z.T. erheblich ) verfolgt werden.
Bei einem Kindeswohl geht das nicht, denn es kann gar kein Vergehen dagegen geben, da es lediglich eine Meinung ist.
Da die deutsche Jurisdiktion sich weigert, die besten Interessen des Kindes als Handlungsprämisse zu verwenden und statt dessen grundsätzlich irgendein „Kindeswohl“ zur Verfahrensleitliniie macht ( z.B. das einer Jugendamtssachbearbeiterin, die fachlich keinerlei Kompetenz dazu hat, das eines Verfahrensbeistands, dito, o. des Richters selbst, dito ), sind Vergehen ( besonders professionelle ) gegen die besten Interessen des Kindes scheinlegal in D.
In der Praxis stellt sich das z.B. so dar:
Eine Sachbearbeiterin eines JA bekommt von ihrer guten Freundin, die in einer „investigativen Beratungsstelle“ ( Wildwasser, Tauwetter, Zartbitter o.ä. ) arbeitet, den Tipp, daß ein Lehrer o. Mitschüler behauptet hätte, ein Kind würde von den Eltern Ohrfeigen bekommen und dürfe abends nicht fernsehen. Beide „Fachkräfte“ haben den ISEF-Schein erworben ( „insofern erfahrene Fachkraft“, z.B. über das „Weinsberger Forum“ ). Die Dame vom Amt holt sich Rückversicherung über ein „Teamgespräch“ ( z.B. Fachbereich AsD ). Dann ordert sie eine Polizeistreife, die das Kind festnehmen muß ( da steht das hoheitliche Sonderrecht des JA über dem regulären Recht der Polizei und die Remonstrationspflicht ist in D. halboffiziell unbekannt, resp. wird einfach nie befolgt ).
Wochen o. Monate später stellt sich heraus, es war seitens der Denunzianten einfach blinde Rache und die Damen „vom Fach“ haben lediglich ihre Geschäftsinteressen bedient ( wie auch immer, da gibt s der Möglichkeiten viele ).
Nun müßte theoretisch ein Strafverfahren wg. Vergehen gegen die besten Interessen des Kindes ( Recht auf seine Eltern und seine Wohnung, nach deutschem Gesetz widerrechtliche Kindesentziehung nach §235 StGB ) eingeleitet werden.
Da aber niemand diesen Begriff je verwendet, in den entsprechenden Akten sich nur persönliche Meinungsäußerungen finden ( „…. nach hiesiger, fachlicher, jugendamtlicher Ansicht entspricht es dem Kindeswohl, daß …. “ ) passiert aber gar nichts, im Zweifel und bei hartnäckigem Bestehen auf diesem persönlichen „Kindeswohl“ bleibt das Kind im Entführungszustand für den Rest seines Kinderlebens verhaftet. Eine objektive Begründung, konkrete Beweise o.ä. braucht es dafür nicht. Es reicht, wenn der Richter behauptet, er wäre ja von diesem abstrusen „Kindeswohl“ überzeugt gewesen.
So vergewaltigen Richter in D. das Grundgesetz zum Zwecke des Täterschutzes des Kinder- u. Sorgehandels.
LikeGefällt 1 Person
Und exakt nach diesem Schwurbelverfahren, sprich Willkür, versuchen die Grünen ihrer Pressemitteilung zufolge Kinder in Kinderehen festzuhalten. Hierbei definieren sie mögliche Vermögensverluste des vergewaltigten Kindes als Aspekt des zu bewahrenden Kindeswohls. Die tatsächlich geschehende Vergewaltigung des Kindes in der Kinderehe ist für sie offensichtlich ein nachrangiger und somit erträglicher Rechtsverstoß.
LikeLike