Vier Jahre Fonds Sexueller Missbrauch – ein Ergänzendes Hilfesystem für Missbrauchsopfer

Der Betroffenenrat des Fonds Sexueller Missbrauch hat zum vierten Jahrestag eine Stellungsnahme zu seiner Arbeit im Fonds veröffentlicht. Allerdings geschieht diese Veröffentlichung offensichtlich in privater Initiative von Ratsmitgliedern, denn eine offizielle Pressemitteilung dazu fehlt und so fand sich dieser Text eher zufällig bislang nur zweimal im Internet. Ich veröffentliche das Dokument deswegen auch an dieser Stelle, um ihm die notwendige Beachtung zu verschaffen.

Jedoch habe ich mir erlaubt, die gegenderte Schreibweise  zu korrigieren.  Hier die Stellungsnahme des Betroffenenbeirat:

Am 1.Mai 2017 jährte sich zum vierten Mal der Tag, an dem der Fonds Sexueller Missbrauch vom Bund eingerichtet worden ist. In diesem Zeitraum hat sich das Ergänzende Hilfesystem für Missbrauchsopfer entwickelt, es wurde überarbeitet, das Personal der Geschäftsstelle aufgestockt. Die Beteiligten engagieren sich sehr, damit die fast 10.000 inzwischen eingegangenen Anträge bearbeitet werden können und Verfahrensabläufe, soweit als Vorgaben und Konzeption es zulassen, beschleunigt werden.

Als Betroffenenbeirat im Fonds Sexueller Missbrauch bewerten wir Folgendes positiv:

  • Der FSM unterstützt niedrigschwellig Betroffene sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend. Besonders kommt dies Opfergruppen zu Gute, welchen unsere Gesellschaft bisher nicht oder nicht angemessen hilft. Dazu gehören Kinder, die sofort Unterstützung benötigen, Menschen mit Behinderungen, Betroffene organisierter sexueller Ausbeutung/ritueller sexueller Gewalt/sektenähnlichen Missbrauchs.
  • Das System schließt ein Stück weit Lücken, die sich aus der ganz regulären, aber für Missbrauchsbetroffene sehr unzureichenden Versorgung innerhalb der gesetzlichen Regelleistungen ergeben.
  • Im Zuge der Bearbeitung der Anträge wurden Erkenntnisse gewonnen, die bestätigen, was im Feld Engagierte seit langem wieder und wieder gegenüber den Verantwortlichen vortragen: Kindesmissbrauch ist in dem Maß verbreitet, wie seine Vertuschung und das Verschweigen gesellschaftlich kultiviert werden.
  • Das, was wir durch die Anträge erfahren, zeigt Wege für die bessere Versorgung von Missbrauchsopfern, den Schutz von Kindern und Jugendlichen und den gesellschaftlichen Umgang mit dem Thema auf.
  • Es ist ermutigend, wenn Antragsteller bzw. ihre Unterstützer einige Zeit nach dem Erhalt von Leistungen rückmelden, wie sehr sie von den genau auf ihre Situation zugeschnittenen Leistungen profitieren. Für manche Betroffene ist schon allein die Tatsache, als Gewaltopfer anerkannt zu werden und Unterstützung zu erhalten, eine wertvolle und stärkende Erfahrung.
  • Im Miteinander von Fachleuten für Politik, Verwaltung, Behandlung, Justiz und Erfahrungsexperten ist es gelungen, etwas zu entwickeln, was administrativen Vorgaben folgt und gleichzeitig die Bedürfnisse der Adressaten der Leistungen im Fokus behält.
  • Dass es dem Fonds Sexueller Missbrauch als Ergänzendem Hilfesystem für Missbrauchsopfer gelungen ist, das Vertrauen vieler Betroffener und ihrer Unterstützer zu gewinnen, ist ein sehr gutes Zeichen. Denn Opfer und ihre Helfern sind aus nachvollziehbaren Gründen sehr zurückhaltend, wenn es um Vertrauensvorschüsse geht.
  • Angehörige des FSM nehmen am Expertisenkreis Sexualisierte Gewalt in rituellen und organisierten Gewaltstrukturen teil, zu dem das Referat des BMFSFJ seit September 2016 einlädt. Das Wissen, das sich aus der Bearbeitung der Anträge ergibt, kann so in ein wichtiges Projekt eingebracht werden.

Fortentwickelt werden sollte unserer Meinung nach:

  • Das bewusst niederschwellig angelegte EHS hätte angesichts von mehreren Millionen potentieller Nutzer viel mehr Unterstützung verdient. Dies betrifft dessen Ausstattung, eine notwendige gesetzliche Verankerung, als auch ideelle Aspekte und die Öffentlichkeitsarbeit.
  • Es gibt leider eine Opfergruppe, die von Hilfen ausgeschlossen ist und das sind Menschen, an denen die Missbrauchstaten vor 1949 verübt wurden. Gerade für diese Betroffenen gab und gibt es aus historischen und gesellschaftlichen Gründen besonders wenig Unterstützung.
  • Menschen, die im familiären und institutionellen Bereich sexualisiert traumatisiert wurden, sind gegenüber anderen Opfern schlechter gestellt. Dies gilt insbesondere für Ehemalige Heimkinder.
  • Beim institutionellen EHS konnte das Problem des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Antragsteller nur partiell zufriedenstellend gelöst werden. Wir führen die im Vergleich zum familiären FSM sehr niedrige Zahl an Anträgen darauf zurück. Hier stehen der Aufwand, den der FSM betreibt und der Nutzen für institutionelle Opfer in keinem Verhältnis.
  • Die drei unterschiedlich konzipierten und verorteten Ergänzenden Hilfesysteme sollten in eine dauerhafte, gesetzlich geregelte Lösung zusammengeführt werden. So könnten Synergieeffekte genutzt und die Effizienz gesteigert werden, ohne dass die Leistungen entindividualisiert werden müssen. Die Hilfen für Ehemalige Heimkinder gehören fortgesetzt.
  • Da wo nicht traumaspezifisch versorgt wird, erreichen die Leistungen oft nicht ihr Ziel. Nicht wenige Betroffene gehören zu den dauerhaftesten Klienten der Regelhilfesysteme, ohne dass sich ihre Situation dadurch verbessert. Oft ist sogar das Gegenteil der Fall. Finanzielle und personelle Ressourcen werden zwar eingesetzt, aber sehr unspezifisch. Teils werden Sekundärschäden dadurch erst erzeugt oder in ihrer Wirkung verstärkt und chronifiziert. Der FSM sollte noch deutlicher als bisher gegenüber den Verantwortlichen aufzeigen, dass, wo individuell, spezifisch und fachgerecht versorgt wird, Mittel ihre größten Effekte entfalten. Dies käme der gesamten Gesellschaft zugute.
  • Das Verfahren im FSM führte einige neue, da opfergerechte Herangehensweisen ein. Sie mit den formalen und juristischen Standards abzugleichen, ist für alle Beteiligten eine fortlaufende, fordernde Aufgabe. Das EHS-Verfahren sollte dauerhaft etabliert und auf andere Hilfesysteme übertragen werden.

Fazit:

Wer sich den Realitäten des sexuellen Kindesmissbrauchs stellt, beweist Mut, damit gemeinschaftliche Übereinkünfte zu hinterfragen, die uns allen Orientierung geben und ein Gefühl von Sicherheit schenken. Dies fordert Widerstände heraus, die es zu überwinden gilt. Der Betroffenenbeirat im Fonds Sexueller Missbrauch hofft, dass das Ergänzende Hilfesystem nicht nur weiterhin unterstützt wird, sondern ausgebaut werden kann, damit es seiner wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe Rechnung trägt.

Wir möchten uns bei allen Beteiligten für die vertrauensvolle, konstruktive und engagierte Zusammenarbeit bedanken! Gemeinsam haben wir schon viel für minderjährige und erwachsene Betroffene erreicht. Wir freuen uns darauf, auch zukünftig, gemeinsam mit den Mitarbeitern des FSM noch mehr zu bewirken.

Sprecher im Namen des Betroffenenbeirats beim Fonds Sexueller Missbrauch
Berlin, den 13. Juni 2017

Angelika Oetken
Jörg-Alexander Heinrich

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s