Vorschläge zum Bundesverdienstorden – jetzt!

Nicht jeder nimmt einen Orden an. So hatte Helmut Schmidt kein Bundesverdienstkreuz, weil er als echter Hanseat keine Orden annahm. Allerdings werden mit Orden nicht nur Personen und deren Taten, sondern häufig auch indirekt die Gemeinschaften, die hinter dem Ausgezeichneten stehen, geehrt. So wäre ein Bundesverdienstkreuz für einen Überlebenden von Kindesmissbrauch, der sich aktiv für die Belange anderer Betroffener und für den Kinderschutz einsetzt, auch ein Zeichen gesellschaftlicher Anerkennung für alle Missbrauchsopfer. Deswegen habe ich dieser Tage an den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Herrn Rörig, geschrieben, und ihn gebeten, verschiedene Personen vorzuschlagen.

Aus diesem Grund meine ich, dass es an der Zeit ist, in einer konzertierten Aktion mehrere Überlebende für die Auszeichnung mit dem Bundesverdienstorden vorzuschlagen. Ich habe dieser Tage einen entsprechenden Brief an den UBSKM geschickt. Der Brief ist weiter unten wiedergegeben. 2011 habe ich selbst eine Person für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen, die es auch verliehen bekam, obwohl mein Vorschlag der einzige war. Dazu habe ich an die Bayerische Staatskanzlei geschrieben und die spezielle Leistung der Person geschildert. Ergänzend teilte ich mit, wie hoch ihr Engagement trotz persönlicher Einschränkung und Beruf war. Dieses Testimonial umfasste eine knappe Seite.

Selbstverständlich kann jeder auch eine andere Person, von der er meint, dass ihre Leistung für die Gemeinschaft der Überlebenden gewürdigt werden soll, als seinen Vorschlag einreichen. Ich werde dies neben meiner Initiative beim UBSKM noch für weitere Personen in deren Heimatbundesland tun. Es ist an der Zeit, dass all jene, die Jahre ihres Lebens mit Scham und Scheu verbrachten und sich schließlich für andere Betroffene engagierten endlich für die Gesellschaft, die sie bislang ignorierte, erhobenen Hauptes sichtbar werden. Wir sind es uns allen schuldig, und unser Land, unser aller Gemeinschaft, schuldet uns diesen Respekt erst recht.

Mein Brief an den UBSKM

Unabhängiger Beauftragter für
Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Postfach 110129
10831 Berlin

Vorschlag zum Bundesverdienstkreuz

Sehr geehrter Herr Rörig,

das Bundesverdienstkreuz wird auf Vorschlag hin verliehen. Hierzu müssen dem jeweiligen Landesministerpräsident, der den Vorschlag an das Bundespräsidialamt weiterreicht der Auszeichnungsgrund, der Name, Geburtsdatum und Adresse des Vorgeschlagenen mitgeteilt werden. Da ich über diese Daten nicht verfüge bitte ich Sie Namens aller Überlebenden folgende Personen vorzuschlagen:

Matthias Katsch und seine beiden Mitstreiter, die den Missbrauchsskandal 2010 anstießen

Andreas Huckele, der den Missbrauchsskandal an der Odenwaldschule aufdeckte

Detlev Zander, dem es gelang ein Schlaglicht auf den Missbrauch in der EKD zu werfen.

Ursula Enders, die mit Zartbitter aus eigener Betroffenheit eine unersetzliche Institution für Kinderschutz gründete.

Ich denke, dass eine solche Auszeichnung ein überfälliges Zeichen und stellvertretend eine gesellschaftliche Anerkennung aller Betroffenen ist.

Bitte antworten Sie mir auf diese Anregung.

Mit freundlichen Grüßen

Die wichtigsten Regeln für einen Vorschlag zum Bundesverdienstorden

Der Verdienstorden wird […] darüber hinaus für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, wie zum Beispiel im sozialen und karitativen Bereich verliehen. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung in Deutschland und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen. Diese Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:

  • Vorname und Familienname,
  • Wohnanschrift,
  • Geburtsdatum,
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl,
  • gegebenenfalls Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.

Die Ordensanregung ist formlos an die Staats- bzw. Senatskanzlei des Bundeslandes zu richten, in dem der Auszuzeichnende wohnt.

Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen (mehr siehe Link).

Nachtrag

Am 5. Februar erhielt ich eine Antwort des UBSKM. Er lobt das enorme Engagement der vielen Betroffenen, Fachkräfte und Bürger, die sich für den Kinderschutz und Hilfen für Überlebende einsetzen und ließ mir letztlich folgendes mitteilen:

„Jedoch wäre es für den Arbeitsstab des UBSKM nicht möglich und steht uns nicht zu, eine Auswahl aus der Vielzahl dieser Engagierten zu treffen und für eine Auszeichnung vorzuschlagen. Dies würde dem vielfältigen Engagement, das wir täglich erleben, nicht gerecht werden.“

Ich habe mit einer derartigen Absage gerechnet, bin aber, wo sie mich nun erreichte, trotzdem enttäuscht.

 

 

 

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