Spruchbeutel, oder die Verhöhnung der Opfer

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Mit Post vom 4. März 2016 erhielt ich vom Leiter des Referates „Grundsatzfragen des sozialen Entschädigungsrechts …“ im Arbeitsministerium folgende Antwort auf meine Anfrage zum Ausbleiben der im Koalitionsvertrag der GroKo 2013 beschlossenen Novellierung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG): „Zu ihrem Anliegen kann ich mitteilen, dass ein Gesetzentwurf zur Reform des Sozialen Entschädigungsrechts und des Opferentschädigungsrechts noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll. In dem Entwurf werden natürlich auch die Erkenntnisse der Runden Tische ‚Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich‘ und ‚Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren‘ berücksichtigt werden. Inhaltliche Ausgestaltung und Formulierung des Gesetzes obliegen dann der Entscheidung der zuständigen parlamentarischen Gremien.“ (Ich bloggte hier bereits darüber.)

Um was geht es bei der Forderung der Runden Tische nach Novellierung des OEG? Nun, das OEG verspricht Hilfe nach einer erlittenen Straftat. Notwendige Therapien können bezahlt und unter Umständen eine Opferrente gewährt werden, damit der materielle Schaden, der durch die dauerhafte physische und psychische Einschränkung entstand, gemindert wird. Hierfür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein: die Straftat muss nach dem 16. Mai 1976 geschehen sein; sie muss angezeigt und der Täter verurteilt worden sein oder es müssen eindeutige Belege für die erfolgte Tat vorgelegt werden.

Damit aber sind die meisten Missbrauchsopfer durch die Spezifika der Tat von Hilfeleistungen ausgeschlossen. Denn in den meisten Fällen von Kindesmissbrauch gibt es außer den Beteiligten keine Zeugen. Überwiegend werden die Taten, die in der Familie geschehen, nicht angezeigt. Und wenn doch, gibt es meistens keine Indizien mehr. Dies führt dazu, dass viele Überlebende eines sexualisierten Kindesmissbrauches, nicht die notwendige therapeutische Hilfe erhalten, die sie eigentlich benötigen. Denn die dramatischen Folgen der erlittenen Gewalt werden, oft erst Jahre später akut. So wurde meine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) erst dramatisch akut, als ich 60 Jahre alt wurde.

Auch die inzwischen verlängerten Verjährungsfristen sind nach aller Erfahrung zwecklos, um als Opfer über das OEG entschädigt zu werden; denn liegt die Tat länger zurück sind, wie erwähnt, kaum noch verwertbare Indizien zu finden. Das einzige Indiz, das übrig bleibt, ist dann die bestehende Posttraumatisierung und Persönlichkeitsstörung des Überlebenden. An diesem Punkt hätte auch die beabsichtigte Reform des OEG greifen sollen, indem diese Spätfolgen des erlittenen Traumas künftig als ein anzuerkennendes Indiz gewertet werden sollten. Doch damit wird es, wenn überhaupt, erst etwas in der nächsten Legislaturperiode werden. Womit die erwachsenen Opfer von Kindesmissbrauch wenigstens bis 2018 werden warten müssen. Der Ministerin Nahles haben wir diese, uns missachtende Verschiebung zu verdanken. – Ich sage: Pfui, danke!

Damit aber bleiben wir weiterhin therapeutisch unzulänglich versorgt. Eine längere Therapie, die für ältere Opfer ohnehin zwingend wäre, da sich bei ihnen die durch den Missbrauch verursachte seelische Zerstörung über Jahre verfestigen konnte, ist somit kaum möglich. Außer man trickst, rettet sich im Wechsel von analytischer und Verhaltenstherapie sowie mit stationären Aufenthalten über die Runden und schöpft mit Glück bis Ende 2019 noch eine Überbrückungshilfe aus dem dann verbrauchten Fonds Sexueller Missbrauch. Was heißt, uns bleibt weiterhin nur die aufregende Gewissheit, nie eine wirklich dauerhafte Therapie antreten zu können respektive einen auf Dauer verlässlichen therapeutischen Begleiter zu haben.

Der Runde Tisch forderte deshalb, dass die strengen Ausschlusskriterien für Hilfen aus dem OEG überprüft und an die spezifische Situation der Missbrauchsopfer angepasst werden sollen.

Nun ist das Jahr verstrichen und erwartungsgemäß ist nichts geschehen. Die Arbeitsministerin Nahles kam dem an ihr Ministerium bereits 2011 mit dem Abschlussbericht des Runden Tisches übertragenen Auftrag nicht nach. Sie wird diesen Auftrag auch in diesem Jahr nicht erfüllen. Denn da wird Wahlkampf gemacht und eine Reform des Opferentschädigungsgesetzes brächte dann allenfalls nur die wenigen Stimmen der Opfer sexuellen Missbrauches, und die machen den Kohl nicht fett. Opfer sind nun mal eine zu vernachlässigende Größe gesellschaftlichen Ausschusses, Prekariat, nicht der Rede wert und mit ihrer Problematik ohnehin so beschäftigt, dass sie ihre Stimme kaum erheben werden.

Ohne den Krawall, den es 2010 durch die Aufdeckung der Missbräuche in der katholischen Kirche gab, hätten wir heute außer erneute Missachtung immer noch nichts. Was uns geholfen hatte war mithin einzig das ideologisch motivierte Katholiken-Abwatschen der Grünen und Linken, die meinten, über diese Schiene Stimmen zu gewinnen. Nur Pech für sie, dass ihnen ihre Scheinheiligkeit und Opferinstrumentalisierung nichts gebracht hatte, weil sie vergessen hatten, ihre pädophilen und päderastischen Leichen im Keller rechtzeitig umzubetten. Nun also sind diese notorischen Denunzianten dahingehend verbrannt und engagieren sich lieber gegen Hatespeech und Fakenews, als könnten sie damit einen Blumentopf gewinnen. Für die erwachsenen Opfer – Greenspeech: „Betroffene“ – sexualisierter Gewalt in ihrer Kindheit und Jugend bleibt folglich kein Mitleid mehr übrig.

Wir Überlebende sind für sie verbraucht und aufs Abstellgeleis verschoben worden. Da muss es erst wieder einen breiten gesellschaftlichen Skandal geben, ehe die Überlebenden von Kindesmissbrauch wieder als armselige Minderheit unter die Fittiche irgendwelcher verlogenen Glucken genommen und lohnenswert politisch instrumentalisiert werden können.

Jedenfalls mache ich mir wenig Hoffnung, dass sich hinsichtlich der Rehabilitation der Opfer in absehbarer Zeit noch etwas bewegen wird. Wohl gleiches befürchtend appellierte deshalb der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch, Johannes-Wilhelm Rörig, in einem Interview mit dem SWR2 am 17. 12. 2016 an die Politik und die Parteien:

J.W.R.: Also, ich habe mich jetzt, in der letzten Woche, an die Bundesparteivorsitzenden gewandt, im Vorfeld der Bundestagswahl 2017, und ihnen ans Herz gelegt, dass sie in ihrem Wahlprogramm 2017 zum Ausdruck bringen sollen, dass Präventions- und Hilfemaßnahmen eine Daueraufgabe in Deutschland sind und dass das zukünftig stärker unterstützt wird.

Das klingt für mich eher resignierend, als ermutigend und hoffnungsfroh. Als Opfer bleibt uns somit nur, wieder vernehmbar zu werden und uns mit der Frage an die Parteien zu wenden: „Wann endlich beabsichtigen Sie, die Forderungen des Runden Tisches von 2011 umzusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, damit das Opferentschädigungsgesetz (OEG) dahingehend reformiert werden wird, dass erwachsene Opfer von Kindesmissbrauch aufgrund ihrer posttraumatischen Erkrankungen Leistungen nach dem OEG erhalten? Und wann endlich beabsichtigen Sie, dass gemäß den Forderungen des Runden Tisches die psychotherapeutischen Leistungen der Krankenkassen für posttraumatisierte Opfer des Kindesmissbrauchs angepasst und dauerhaft bereitgestellt werden?“.

In der Zwischenzeit können wir uns mit einem Lied Mut machen, das indirekt die Fähigkeit zur Resilienz besingt, die ja auch uns Überlebenden eigen zu sein scheint. Es ist von Ludwig Hirsch in der Interpretation von Tom Haydn: „Und der Schnee draußen schmilzt“.

Hier noch die Links zu den Abschlussberichten des Runden Tisches.

Abschlussbericht Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“

Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann“

Ein Gedanke zu “Spruchbeutel, oder die Verhöhnung der Opfer

  1. Zitat: „Hierfür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein: die Straftat muss nach dem 16. Mai 1976 geschehen sein; sie muss angezeigt und der Täter verurteilt worden sein oder es müssen eindeutige Belege für die erfolgte Tat vorgelegt werden.“

    Was auch sonst? Wer Ansprüche stellt, hat halt auch entsprechende Nachweise zu erbringen. Könnte ja sonst jeder kommen.

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