Über den Misstand, dass seit Jahren eine Änderung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) geredet wird, eine solche Änderung jedoch immer wieder angekündigt und zuletzt 2016 von der zuständigen Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD) die Vorlage eines Gesetzentwurfes zugesichert wurde, habe ich in diesem Blog mehrmals geschrieben; zuletzt am 7. Januar 2017 (hier). Geschehen ist nichts.
Deshalb ist es für alle politischen Parteien im Bundestag beschämend, dass sie sich vor der dringenden Reform des OEG immer wieder drückten. Zudem ist es persönlich für die Bundesarbeitsministerin beschämend, die ihrem Auftrag nie ernsthaft nachkam. Gleichermaßen ist es für den Kanzlerkandidaten der SPD, Martin Schulz, beschämend, der allüberall Misstände erkennt, die er nach der Wahl anpacken will, der aber diese politische Prokrastination geflissentlich übersieht.
Wieder einmal und weiterhin werden die Opfer von Kindesmissbrauch missachtet und ihnen ihr gesellschaftlicher Stellenwert als Linsenleser durch die Politik unmissverständlich zugewiesen.
Nun versucht die Initiative „ptbs-info-opferschutz“ durch eine Petition an den Bundestag, das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Der Erfolg dieser Initiative hängt davon ab, dass genügend Betroffene die Petition unterzeichnen. Die Zeichnungsfrist läuft am 22. März ab. Bislang haben leider nur 60 Personen die Petition unterzeichnet. Es fehlen demnach noch 49.940 Unterzeichner, damit wir das Quorum für die zwingende Behandlung der Petition erreichen. Doch auch bei einer entsprechenden Anzahl von Unterzeichnern unterhalb des Quorums, kann es sein, dass die Petition aus politischen Gründen behandelt wird. Es wäre schön, wenn wir zumindest diese Demonstration erreichten. Wer unterzeichnen möchte bitte hier klicken.
Bitte verbreitet die Nachricht auch via Twitter und Facebook, damit Betroffene noch unterzeichnen können. Der Shortlink zur Petition lautet: https://goo.gl/HQ8Tkn
Hier der Text der Petition
Petition 40323
Entschädigung der Opfer von Gewalttaten – Reform des sozialen Entschädigungsrechts/Opferentschädigungsrechts
Text der Petition:
Reform des sozialen Entschädigungsrecht – Opferentschädigungsrecht Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Recht der sozialen Entschädigung und der Opferentschädigung in einem zeitgemäßen Regelwerk umgehend an die gesellschaftlichen Bedürfnisse anzupassen. Hierzu ist noch in der laufenden Legislaturperiode ein entsprechender Gesetzentwurf vorzulegen.
Begründung:
Das Opferentschädigungsgesetz, das Betroffenen eigentlich schnelle Hilfe für körperliche, wirtschaftliche, aber auch psychische Schäden leisten soll, stammt aus dem Jahr 1976 und gilt unter Experten und Politikern als dringend reformbedürftig. Die Politik hat die massiven Schwächen des Gesetzes erkannt. Bereits 2007 forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, bis zum Jahr 2008 einen Gesetzesentwurf zu einem „modernen sozialen Gewaltopferentschädigungsrecht“ vorzulegen. 2010 bezeichnete ein hoher Beamter des Bundessozialministeriums das Gesetz öffentlich als „nicht mehr zeitgemäß und praktikabel“, „intransparent“. Da es kaum bekannt sei, sei es auch nicht wirksam. Erst weitere drei Jahre danach haben Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, das Gesetzesvorhaben in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen. Im Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode heißt es auf S. 74: Modernes Entschädigungsrecht „Wir wollen das Recht der sozialen Entschädigung und der Opferentschädigung in einem zeitgemäßen Regelwerk zukunftsfest neu ordnen. Hierbei wollen wir veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen und Erkenntnissen auch im Bereich psychischer Gewalt Rechnung tragen. Opfer von Gewalttaten sollen schnellen und unbürokratischen Zugang zu Sofortmaßnahmen (z.B. Traumaambulanzen) erhalten und professionell begleitet werden. Ein transparenter und spezifischer Leistungskatalog soll zu einer verbesserten Teilhabe beitragen. Mit der Gesetzesreform gehen keine Leistungsverschlechterungen einher.“ Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales räumte im Dezember 2014 ein, dass ein Gesetzentwurf erst im Jahr 2015 komme. Es sei zudem mit einer „mehrjährigen Übergangszeit zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes“ zu rechnen. Damit deutete sich schon an, dass in dieser Legislaturperiode kein neues Gesetz wirksam wird. Unverständlicher Weise liegt jedoch bis heute (Februar 2017) kein entsprechender Referentenentwurf vor. Es ist überhaupt nicht akzeptabel, dass die Koalition erst den Opfern und Opferverbänden Hoffnungen macht und dann nicht mal innerhalb der Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf vorliegt. Seit Jahren spricht das Ministerium davon, das Gesetz ändern zu wollen, seit Jahren werden immer wieder Workshops durchgeführt, es wird aber nicht gesagt, was man vorhat. Das geht so nicht. In der Bundestags Drucksache 18/8713 vom 08. Juni 2016 nimmt die Bundesregierung u.a. auch Stellung zum Stand der Reform des OEG. Darin heißt es auf S. 8: „Zur Umsetzung dieses Auftrags erarbeitet das BMAS derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf, der noch mit der Bundesregierung abgestimmt werden muss. Das entsprechende parlamentarische Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Heute (Februar 2017) weiß man, dass auch diese Aussage nicht gehalten wurde. In 2016 wurde weder ein entsprechender Referentenentwurf aus dem BMAS vorgelegt, noch ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgestellt.
Ein Gedanke zu “Petition: Reformiert das Opferentschädigungsgesetz sofort!”