Strukturen des Missbrauchs am Beispiel der Relativierung

In der jüngsten Therapiestunde sprachen wir nebenbei darüber, dass ich manches Verhalten Erwachsener gegenüber Kindern bereits als übergriffig und missbräuchlich wahrnehme, was aber andere Beobachter so gar nicht erkennen. Meine Therapeutin meinte dann, dass womöglich mein Blick durch meine Erfahrung so verstellt sein könnte, dass ich Taten vermute, wo keine sind. Ein durchaus berechtigter Einwand; allerdings, konterte ich, dass er Relativierung und Verschleierung begünstige, so dass am Ende Missbrauch wieder tabuisiert und unter den Teppich gekehrt werden könnte.

Wir hatten über die kindsnarrischen Tanten im Waisenhaus gesprochen, die mich und ein paar weitere hübsche und charmante Buben gerne verzogen. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen, wenn ein paar nette Buben bevorzugt und von den Tanten lieber geherzt wurden als andere. Nur so, wie ich es erlebte, war es, sofern man genauer hinsehen wollte, eindeutig übergriffig. Während an manchen Nachmittagen die anderen Kinder spielen durften, wurden Syrius, ein Perserbub, und ich von den Tanten wechselweise von einem Schoß zum anderen gereicht, umklammert und beschmust. Dagegen wehren war kaum möglich, beziehungsweise wurde durch Ausgrenzung negativ sanktioniert. Es waren zweifellos sexualisierte Situationen und somit übergriffig und missbräuchlich. Hier befriedigten die Tanten sowohl ihren mütterlichen Trieb und als auch ihr heimliches Verlangen nach dem beherrschbaren Mann. Oder genauer gesagt, es ist nicht richtig, zu einem Kind zärtlich zu sein, solange es selbst nicht nach Zärtlichkeit verlangt!

Zunächst wollte die Therapeutin meine Schilderung auch relativieren und meinen besonderen Blickwinkel für eine „Überzeichnung“ verantwortlich machen. Doch nachdem ich meinte, dass bereits eine Therapeutin davor in ähnlicher Weise relativieren wollte, präzisierten wir das Thema der kindsnarrischen Tanten; dabei kam sie zu demselben Schluss, wie ich zuvor.

Beide Therapeutinnen sind Mütter. Ich weiß nicht, warum sie meinen Bericht zunächst relativierten; nehme allerdings an, dass dies mit ihrer Mutterrolle zu tun hatte, ihre Kinder bei der üblichen Fürsorge eben auch intim zu berühren. Wobei sie dann womöglich aufgrund ihrer Profession diesen Vorgang auch hinsichtlich Anstößigkeit und Missverständnis reflektierten und ihre Relativierung eher der Abwehr einer Selbstübertragung, in dem Sinne keine Täterin zu sein, entsprang, wodurch sie letztlich auch anderweitige Täterschaft ausschlossen. Ich bloggte hierüber bereits (Link hier), weil mit der Relativierung von geschildertem Missbrauchsgeschehen, Verbrechen verwischt und Täter geschont werden.

 

Relativierung von Missbrauch ist Absicht

Die Gründe für die Relativierung möglicher Missbrauchsbeobachtung sind mannigfaltig; allesamt wurzeln sie jedoch darin, sich nicht mit der Beobachtung als solcher beschäftigen zu wollen. Sei es, weil sie nicht nachvollziehbar sind oder der Kontext überzeichnet ist. Überwiegend aber dürfte es damit zusammenhängen, weil man sich nicht exponieren möchte und somit auch der Gefahr entgeht, einen falschen Verdacht zu äußern. Indem man keinen Verdacht äußert, verliert man aber auch seine Aufmerksamkeit. Gibt zum Beispiel ein Kind Merkmale der Geschlechtsteile seiner Eltern zum besten, kann man das mit einem unverkrampften Umgang mit Nacktheit in der Familie deuten. Spricht aber das Kind von der Erektion des Vaters oder der kitzligen Zunge der Mutter in seinem Ohr, vermag man auch dies zwar bis zur Unkenntlichkeit relativieren, doch sind hier die Anzeichen möglicher Übergriffigkeit bereits stark genug, um genauer hinzusehen. Denn die Strategien der Täter sind oft sehr langfristig.

Da fällt niemand mit der Türe ins Haus und vergewaltigt sein Kind mal einfach so, sondern die Kinder werden allmählich sexualisiert und zu Opfern gezogen. Für diese Vorgehensweise wird heute zunehmend der englische Begriff „Grooming“ verwendet. Er bedeutet eigentlich „ein gepflegtes Äußeres“, aber auch „pflegen“, im Sinne von einhegen, und passt dahingehend, weil es die Absicht der Täter ist, das Kind an einen ungewöhnlichen Umgang zu gewöhnen, so dass es ihn nicht mehr kommuniziert, sondern als selbstverständlich hinnimmt, oder aber das Reden darüber angst- und scham- und schuldbehaftet wird. Die Sprüche: „Das bleibt aber unser Geheimnis“, oder „das muss niemand wissen, dass du so schlimme Sachen machst“, sind Tätern eigen, um Kindern den Mund zu verschließen. Dementsprechend kommen vom Kind nur noch verschlüsselte Botschaften, für die ein Erwachsener schon hellhörig sein muss.

Täter agieren schamlos und beschämen so die Arglosen

Gleichzeitig sind die Täter häufig so unverblümt und offensiv in ihrer Übergriffigkeit, dass man als Außenstehender oft nicht wahrhaben möchte, was da gerade vor den eigenen Augen abläuft. Also wischt man es beiseite, relativiert, was geschah und schimpft sich selbst einen Schuft, der sich schlimmes dabei denkt. Da kann der Vater, wie in meiner Familie geschehen, seine 12jährige Tochter auf seinen Schoß heben und ihr wie beiläufig in den Schritt fassen, ohne dass jemand das als übergriffig erkennen wollte. Im jüngst aufgedeckten Missbrauchsfall von Lügde, wo eine Bande von Kinderschändern annähernd 30 Kinder – überwiegend Mädchen – zwischen vier und elf Jahren jahrelang missbrauchte, schildert ein Zeuge (Quelle), wie einer der Täter Mädchen beim Hochheben stets in den Schritt fasste. Dieser Zeuge sprach das Verhalten gegenüber dem Täter an, worauf der aggressiv wurde und es zu einem kurzen Gerangel kam. Der Zeuge teilte seinen Verdacht Kinderschutzbund, Polizei und Jugendamt mit, doch nichts geschah. Selbst diese Profis verschlossen ihre Augen und relativierten und diminuierten das Geschehen bis zur Unkenntlichkeit. Womöglich wollte man so eigenes Unterlassen verdunkeln, und dachte, der mögliche Kindesmissbrauch würde sich wohl mit den Kindern auswachsen. Jedenfalls ließ man das Verbrechen weiter zu, während man dem Zeugen drohte, „er solle vorsichtig mit seinen Äußerungen sein, da er auch wegen Rufmordes und übler Nachrede angezeigt werden könnte.“ (Quelle)

So verfestigten die Behörden und Experten durch ihre Relativierung der Beobachtung eines Verbrechens Strukturen des Missbrauches. Jedenfalls fühlten sich die Täter so sicher, dass sie ihre Missbrauchshandlungen uneingeschränkt fortsetzten.

Selbst so offenkundige Berichte, wie der der zuständigen Mitarbeiterin des Jobcenters blieben unbeachtet:

„In dem Protokoll habe die Mitarbeiterin von Äußerungen des Mannes und des Kindes berichtet, so Vetter. Das Mädchen soll demnach gesagt haben, es ekele sich vor dem Geruch von Männern. Andreas V. habe erzählt, das Kind würde ihn „heiß machen“ und dann plötzlich nicht mehr wollen. So seien halt Frauen. Für Süßigkeiten würde das Mädchen „alles machen“. (Quelle)

Auch wenn man liest, in welch prekärer Verfassung der Wohnort eines der Täter war, dem das Jugendamt ein Mädchen zur Pflege überlassen hatte, fragt man sich, wo da der gesunde Menschenverstand der Mitarbeiterinnen des Amtes geblieben war:

„Wer die Bilder des verrotteten slumartigen Campingplatzes in Lügde vor Augen hat, fragt sich: reicht nicht allein diese trostlose armselige Umgebung, um zu verbieten, dass hier Kinder aufwachsen?“ (Quelle)

Hier empfiehlt sich für die Mitarbeiter eine Übung in Diskrimination, nämlich zu erkennen, was nicht ist. Also nicht weiter dem Schema der eigenen Vorurteile zu folgen, das in diesem Fall einen Täter offensichtlich auch gegen den Augenschein als verlässlichen und liebevollen Pflegevater zeichnet, damit eine Akte nicht erneut aufgedröselt werden muss und keine erneute, mühsame Suche nach Pflegeeltern beginnt. Nein, da fehlte die Professionalität die falschen Vorurteile zu reflektieren und zu erkennen, dass das Kind am falschen Ort ist.

Und auch nachdem das Missbrauchsgeschehen aufgedeckt war, relativiert das zuständige Jugendamt sein schreckliches Versagen:

„Die Wohnsituation war sicherlich nicht optimal, hat im Vergleich zu einer funktionierenden sozialen Bindung allerdings einen deutlich geringeren Stellenwert und begründet keine Kindeswohlgefährdung“, teilte das Jugendamt Hameln-Pyrmont mit. Das Wohnverhältnis sei kein Indiz für Missbrauch, „denn der kann hinter jeder Fassade und in jedem Milieu stattfinden“. (Quelle)

Die ganze Attitüde von Kompetenz bei erwiesener Inkompetenz der zuständigen Behörden erinnert mich fatal an den Missbrauchsfall von Staufen, wo Gericht und Jugendamt versagten. Sie versagten auch, weil sie nicht wahrhaben wollten was geschah, weil sie nicht sehen wollten, dass das Schlimme noch schlimmer war, als es schien. Auch hier relativierte man bis zu Unkenntlichkeit und überließ einen Jungen einem sadistischen Paar.

Vorurteile formen die Strukturen des Missbrauchs

Doch die Relativierung als struktureller Bestandteil von Kindesmissbrauch besteht nicht nur im Blick von außen auf eine mögliche zweideutige Konstellation, sondern sie besteht gleichermaßen im Binnenverhältnis von Tätern und Opfern und verzerrt somit auch die Wahrnehmung der Beobachter. Viele, vor allem männliche Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs, geben sich selbst die Schuld am erlittenen Missbrauch. Hierfür gibt es mehrere Gründe, etliche fußen darin, dass die erlittene Schmach mit dem gesellschaftlichen Männlichkeitsbild kollidiert: Ein Mann wird nicht vergewaltigt. Ein Mann weiß sich zu wehren. Ein Mann weint nicht über psychischen Schmerz. So wird Männlichkeit als Omnipotenz phantasiert und die erlittene sexualisierte Gewalt von den missbrauchten Jungen als von ihnen gewollt empfunden. Schließlich ist eine männliche Erregung unübersehbar.

Dabei wird sexuelle Erregung bereits durch natürliche Stimulation ausgelöst. Das ist bei Frauen wie Männern so. Ihr Körper verrät sie durch seine Natur. Niemand findet eine reale Vergewaltigung als erregend; dennoch funktioniert der Körper der meisten Opfer. Auch für mich war dieser Fakt ein jahrzehntelanger Moment empfundener Schuld und ein Hindernis, meinen erlittenen Missbrauch therapeutisch anzugehen, und selbst in der Therapie dauerte es letztlich bis zur zweiten Therapeutin, bis ich meinen Schuldkomplex auflösen konnte. Ich bloggte darüber ausführlich in sechs Beiträgen (Link zum letzten Beitrag).

Gibt sich das Opfer Mitschuld an dem erlittenen Verbrechen, so schiebt ihm der Täter (m/w) einerseits die Schuld zu und relativiert damit auch sein Verbrechen vor sich selbst. So bezichtigte der Kinderschänder vom Campingplatz von Lügde das Mädchen, das er missbrauchte, es würde ihn scharf machen. Andere Täter relativieren ihre Untaten dadurch, dass sie ja nur zärtlich gewesen seien und ihrem Opfer keinen Schmerz zugefügt hätten. In derselben Weise relativierten Päderasten und Pädophile in den achtziger Jahren sexualisierte Gewalt, indem sie darüber von einvernehmlicher Sexualität zwischen Erwachsenen und Kind sprachen. Andere relativieren ihre Untat wiederum, weil sie nur ein- oder zweimal geschah, also eigentlich zu vernachlässigen sei; als wenn eine Vergewaltigung erst dann arg wird, wenn sie zigmal wiederholt wurde. Wieder andere Täter diminuieren den Kindesmissbrauch, weil sie keinen Geschlechtsverkehr mit dem Kind vollzogen. Die Ausreden, warum ein Kindesmissbrauch keine sexualisierte Gewalt darstellen soll, sind immer wieder die gleichen. Sobald leugnen nicht mehr hilft, relativiert man die Tat.

Täter relativieren sich zum Opfer

Eine besondere Relativierung ist die Behauptung vom eigenen Missbrauch in der Kindheit. Auffällig ist, dass diese Phrase vor allem bei Häftlingen und Kinderschänderinnen zur Geltung kommt. In Gefängnissen scheinen sich die Täter mit diesem Stereotyp wohl Hafterleichterungen zu erhoffen respektive verschaffen zu können; während man bei Täterinnen dieses Klischee heranzieht, um sich das scheinbar Unerklärliche, nämlich eine Frau als Kinderschänderin, verständlich zu machen. Denn falls Frau dennoch tut, was eine Frau nicht tut, nämlich ein Kind missbraucht, bedarf es schon einer eingängigen Erklärung, damit das Vorurteil von der in jeder Frau allgegenwärtigen Madonna nicht zu großen Schaden nimmt.

Taten brauchen Strafen

Kindesmissbrauch zu relativieren und somit zu diminuieren ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen und damit eine soziale Struktur, die diese Taten begünstigt. Wir erleben es immer wieder, wenn pädokriminelle Netzwerke aufgedeckt werden. Fürs erste ist die Empörung gewaltig, doch ebbt sie danach rasant ab und man geht zur Tagesordnung über; als wenn man durch eine rasch wiederhergestellte Alltäglichkeit etwas zum Kinderschutz beitragen würde. Dabei erreicht man genau das Gegenteil. Man erhält die Strukturen des Missbrauchs und ermöglicht so das nächste Verbrechen, auf das man wieder ebenso exakt falsch reagieren wird.

Taten brauchen Strafen. Strafen verhindern keine Verbrechen, aber sie halten mögliche Täter in Schranken. Strafen sind zudem notwendiger Ausgleich, um Gerechtigkeit wieder herzustellen. Wer jedoch nur mäßig oder gar nicht straft, relativiert die Tat, wischt sie als irrelevant beiseite und verhöhnt somit das Opfer. Gleichzeitig ermuntert Milde mögliche Täter, schließlich signalisiert eine milde oder straflose Tat ein überschaubares Risiko. So ist inzwischen auch bei Kindesmissbrauch der Deal vor Gericht üblich geworden. Der Täter sagt selbst aus, erspart so seinem Opfer einen belastenden Zeugenauftritt und sich selbst eine härtere Strafe. So richtig das einerseits ist, so falsch ist es andererseits. Denn dem Täter verbleibt nun die Interpretation und Darstellung des Tatverlaufs. Das Verbrechen wird hierdurch selten umfassend aufgedeckt und gesühnt; dafür wird es ein weiteres Mal relativiert. Einschränken könnte man derlei Deals, indem man die polizeiliche Befragung des Opfers auch als Aussage vor Gericht zulässt.

Hanebüchen wird es zudem, wenn wie letztes Jahr geschehen, der sexuelle Missbrauch eines zwölfjährigen Mädchens mit voller Milde gesühnt wird, weil die Tat nur virtuell war. Folgendes war geschehen: Ein Polizist ermittelte privat in einem Chat und gab sich dabei als Zwölfjährige aus. Ein anderer Polizist grub das virtuelle Mädchen an und masturbierte vor ihm über eine Webcam. Das Gericht beließ den Täter nach der Verhandlung über seinen Verbleib im Polizeidienst im Beamtenverhältnis und stufte ihn nur zurück. In seinem Urteil begründete es seine Milde unter anderem damit:

„Insoweit streitet zu Gunsten des Beklagten, dass tatsächlich niemand zu Schaden gekommen ist, weil er tatsächlich nicht mit einem 12-jährigen Mädchen, sondern mit einem verdeckt ermittelnden Polizeibeamten gechattet hatte.“ (Quelle, Item 77)

Die Täterschaft der Gesellschaft

Gesamtgesellschaftlich werden auch die kollektiven Verbrechen an Kindern in der Vergangenheit relativiert, indem sie dem Vergessen anheimgegeben werden. Das erinnert mich wiederum an meine Forderung nach einem im siebenjährigen Turnus wiederholten Staatsakt an die Opfer multipler Gewalt gegen Kinder. (Ich bloggte darüber verschiedentlich.)

In der Nazizeit wurden grausame Experimente an Kinder durchgeführt. Die Zwillingsexperimente und weitere unmenschliche Experimente des Josef Mengele in Ausschwitz sind noch in vager Erinnerung. Verdrängt und vergessen sind hingegen die Massenmorde an psychisch kranken Kindern in der Psychiatrie des 3. Reiches (Ein Bericht). Hier ließ man Kinder in den sogenannten Kinderburgen verhungern und verdursten. Andere ermordete man durch direkte Giftinjektionen ins Herz. Wieder andere wurden in Gaswägen vergast.

Nach dem Krieg fanden in der Bundesrepublik und in der DDR in Kinderheimen Medikamentenversuche an Kindern statt. Diese Medikamentenversuche währten bis in die 1970er Jahre und schädigten die Kinder zum Teil schwer. Es waren Ärzte und Kinderärzte, die an dieser monströsen Gewalt gegen Kinder beteiligt waren. Auch hier wird die Aufklärung der Verbrechen durch absurde Relativierung verschleppt und verhindert. So meinte die bayerische Staatsregierung: „Es sei nur ein einziger dokumentierter Fall eines Heimkindes bekannt, an dem ein Medikament getestet wurde.“ (Quelle) Da wundert es mich schon, dass ausgerechnet ich, dieses „einzige“ Heimkind persönlich kenne.

Relativieren von Verbrechen und insbesondere von Kindesmissbrauch ist eine schreckliche Eigenschaft denkfauler, bequemer und ignoranter Personen. Sie sind überall unter uns, sie sind Spießer – wie im Blogbeitrag zuvor erwähnt -, es sind aber auch interessierte Personen, sie sitzen in Jugendämtern, in Gerichten, bei der Polizei, sie berichten und relativieren in den Medien, in den Kirchen, sie sind in der Tat überall. Sie sind unreflektiert und machen ihren Stiefel, so wie sie ihn schon immer machten und sie formen den unbarmherzigen Hintergrund vor dem Kinder misshandelt, missbraucht und depriviert werden – die Vernachlässigung von Jungen in unseren Schulen ist ein steter Topos von mir. Somit schließe ich:

Wer Tatverdacht wegwischt, verwischt die Tat, verwischt das Opfer und wischt auch jene weg, die ihn äußerten. Hierdurch begünstigt er fürderhin das Schweigen über Missbrauchstaten; die Achtsamkeit stumpft ab, und der Kinderschutz wird ausgehöhlt.

Ein Gedanke zu “Strukturen des Missbrauchs am Beispiel der Relativierung

  1. „Ich weiß nicht, warum sie meinen Bericht zunächst relativierten;“

    Ich bin inzwischen dermaßen mißtrauisch gegenüber, daß ich die Möglichkeit nicht ausschließen möchte, daß allein die Tatsache, daß es Frauen waren, ausreicht, damit andere Frauen deren Übergriffligkeiten relativieren. Denn die eigenen Geschlechterprivilegien schützt man am Besten, indem man die weiblichen Privilegien anderer Frauen schützt.

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