Jungs stecken sowas weg

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Weggesteckt © birgitH / pixelio.de

Ich bin gereizt. Das Zinshaus, in dem wir wohnen, ist eine Baustelle, es wird renoviert. In der Früh wird bereits gehämmert und gebohrt, Wände durchsägt, Fenster ausgebrochen und, und, und … Doch ich stecke das weg, ich habe schlimmeres hinter mir, und stecke deshalb in einer schlimmen PTBS fest.

Doch eins stecke ich nicht weg, wenn gegenüber Kinderschändern Milde waltet. Warum sind es mildernde Umstände, wenn ein Vergewaltiger betrunken war? Das will mir schon seit meiner Lebtag nicht in den Kopf, warum Trunkenheit bei der Urteilsfindung als ein mildernder Umstand gilt. Wer sich im Rausch nicht mehr im Griff hat, handelte grob fahrlässig, wenn nicht gar methodisch vorsätzlich. Ein Mord, eine Vergewaltigung, eine Brandstiftung im Rausch – kein Problem, weil dann gibt es Strafrabatt.

Vor dem Landgericht Kiel wurde dieser Tage ein Kinderschänder verurteilt. Er hatte einen vierjährigen Buben in einer Toilette vergewaltigt, während sein Kumpan draußen Schmiere stand. Hierfür wurde der Kinderschänder zu 28 Monaten Haft verurteilt. Der Kumpan wurde mangels Beweisen freigesprochen. Skandalös ist nicht nur das Urteil, skandalös ist auch die Pressemitteilung des Gerichtes zum Urteil. Das Stadtmagazin Neumünster berichtet dazu: Weiterlesen